Prüfungen in der Arbeits- und Organisationspsychologie
Leitfaden für Klausuren
Leitfäden und Studierhilfen für Bachelor-Studierende
Die beiden Veranstaltungen im Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie sind für die Bachelor-Studierenden zu einem Modul zusammengefasst. Es gibt deshalb zum Abschluss des Moduls bzw. der beiden Semester nur noch eine Klausur und eine Hausarbeit (bisher nur für die "Spanier", ab HS 2018 / 2019 für ALLE). Die Klausur ist eine dreistündige Präsenzklausur.
Sollte ein Student oder eine Studentin einen Nachweis für nur einen Teil des Moduls (z.B. nur Arbeitspsychologie oder nur Organisationspsychologie) benötigen, dann kann gesondert mit begründetem Antrag eine Klausur geschrieben werden (wenden Sie sich bitte dazu an die Dozentin).
Als Orientierung über das Stoffgebiet dienen die Lernfragen der Vorlesungen.
Zur weiteren Vorbereitung (oder alternativ zur Vorlesung für das Selbststudium) sind die folgenden Lehrbücher zu empfehlen:
- Bamberg, E., Mohr, G., & Busch, C. (2011). Arbeitspsychologie. Göttingen: Hogrefe
- Kanning, U., & Staufenbiel, T. (2012). Organisationspsychologie. Göttingen: Hogrefe.
- Nerdinger, F. W., Blickle, G., & Schaper, N. (2008). Arbeits- und Organisationspsychologie. Heidelberg: Springer.
- Schuler, H. (Hrsg.). (1995). Lehrbuch Organisationspsychologie (2. korrigierte Auflage). Bern: Huber.
- Ulich, E. (2001). Arbeitspsychologie (5. aktualisierte, überarbeitete u. erweiterte Auflage). Zürich und Stuttgart: Verlag der Fachvereine und Poeschel.
Teilnahmeschein
Anforderungen für einen qualifizierten Teilnahmeschein
Um einen benoteten Leistungsnachweis (mit Angabe der entsprechenden CP´s) zu erhalten, wird aktive Teilnahme sowie die Beteiligung an einem Referat erwartet.
Aktive Teilnahme
Regelmäßige Teilnahme, Vorbereitung und ggf. Nachbereitung der Sitzungen werden als selbstverständlich vorausgesetzt. Hierzu gehören: Lesen der Grundlagentexte sowie der schriftlichen Ausarbeitungen, Übernahme von Diskussionsleitung für thematische Sitzungen oder andere Einzelaufgaben. In Referaten in Kleingruppen (2-4 Personen) sollen ausgewählte Themen der Veranstaltungen vertieft werden. Die Ergebnisse der Erarbeitung sollen in Form eines Referates den anderen Teilnehmenden präsentiert werden. Das Referat muss den Teilnehmenden und der Dozentin oder dem Dozenten mindestens eine Woche vorher möglichst in elektronischer Form vorliegen (die Abgabe bei der Dozentin oder dem Dozenten bitte immer auch als Papierausdruck!). In der Regel umfasst die schriftliche Ausarbeitung eine Darstellung der grundlegenden Theorien und/oder Modelle sowie empirische Ergebnisse und Anwendung. Im Regelfall soll diese Ausarbeitung 15 - 20 Seiten nicht überschreiten. Die verteilten Grundlagentexte enthalten zahlreiche Literaturhinweise, die durch eigenständige Literaturrecherche zu ergänzen sind.
Präsentation
Die Präsentation gibt einen Überblick über die theoretischen Grundlagen sowie empirische Ergebnisse und enthält ggf. auch praktische Demonstrationen. Die mündliche Präsentation soll hierbei allerdings nicht (nur) die schriftliche Ausarbeitung wiedergeben - die Lektüre der Ausarbeitung wird vorausgesetzt!
Bewertung
Im Anschluss an jede Präsentation erfolgt ein differenziertes Feedback. Kriterien hierfür betreffen die Demonstration (Verständlichkeit, Anschaulichkeit der Anwendung usw.) sowie die theoretische Aufarbeitung innerhalb der Präsentation (Präzision der Wiedergabe einbezogener Literatur, Fundierung, Stringenz der Argumentation usw.). Der Erwerb eines benoteten Leistungsnachweis setzt, wie eingangs betont, die Mitarbeit in einer Kleingruppe sowie die aktive Teilnahme an den Sitzungen voraus. In die Note geht das Ergebnis der Kleingruppenarbeit ein, ggf. kann die Mitarbeit insgesamt zu einer Verbesserung/Verschlechterung der individuellen Note führen.
Notenbildung
Notenbildung
Auszug aus der Prüfungsordnung der Europa-Universität Flensburg für den Bachelor- und Masterstudiengang "International Management"
"§ 9 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Teil- und Fachnoten
(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern festgesetzt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1 = sehr gut eine hervorragende Leistung;
2 = gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7; und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
(2) Besteht eine Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, errechnet sich die Note aus dem gewogenen Durchschnitt der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Die Gewichtung ergibt sich aus der Anzahl der zugeordneten ECTS-Punkte.
(3) Die Noten für Prüfungsleistungen lauten:
Bei einem Durchschnitt bis 1,5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = ausreichend
bei einem Durchschnitt über 4,0 = nicht ausreichend
(4) Für die Bildung der Gesamtnote (§ 17 und § 21) gilt Absatz 3 entsprechend.
(5) Bei der Bildung der Noten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen."
Allgemeine Informationen zu den Prüfungen in dem Fach A&O
Allgemeine Informationen zu den Prüfungen bei A&O Klausur / Übung
Generell ist es empfehlenswert, eine Veranstaltung in dem Semester mit der dazugehörigen Prüfungsleistung abzuschließen, in dem die Veranstaltung auch besucht worden ist. Letztlich sind aber die Studierenden selbst dafür verantwortlich, wann sie ihre Prüfungsleistung in ihrem Studium erbringen. Dabei müssen jedoch die Vorgaben der Prüfungs- und Studienordnung beachtet werden, da sich u.U. die Dauer des Studiums verlängern kann.
Für die Hausarbeit (HA) im Modul A&O gilt:
Grundsätzlich haben Studierende insgesamt drei Versuche zum Bestehen der Prüfungsleistung, die innerhalb eines Jahres nach dem Besuch der Veranstaltung zu erbringen ist.
Im Falle des Nichtbestehens der Prüfungsleistung, können sich die Studierenden im darauffolgenden Semester zur Wiederholungsprüfung anmelden. Hierfür muss die Anmeldung natürlich rechtzeitig erfolgen (Siehe VV ab September).
Entscheiden sich die Studierenden nach dem Besuch der Veranstaltung die jeweilige Hausarbeit nicht einzureichen, ist es zunächst wichtig, sich rechtzeitig (!) von der Prüfung abzumelden, da diese sonst als "nicht bestanden" bzw. mit 5,0 bewertet wird.
Im Folgesemester besteht dann erneut die Möglichkeit, sich zur Prüfung anzumelden.
Genaue Terminfristen entnehmen Sie bitte dem Prüfungsamt.