Anerkennung besonderer Bedürfnisse / Nachteilsausgleich
Gemäß § 3 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg. Die Regelungen beziehen sich auf
- Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
- Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
- Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren,
- Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.
Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
Informationen zu dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss finden Sie hier.
Download Bereich
Anträge und Flyer
Dateiname | Größe / Typ |
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Nachteilsausgleichsantrag- Anleitung zum formlosen Antragsschreiben | 88 KB (PDF) |
Kontaktformular - Antrag Nachteilsausgleich | 261 KB (PDF) |
Hilfestellung - Medizinisches Gutachten | 78 KB (PDF) |
Flyer Nachteilsausgleich | 1 MB (PDF) |
Disadvantage compensation-instructions for medical opinion | 60 KB (PDF) |
Disadvantage compensation-application letter instructions | 114 KB (PDF) |
Studierendenbefragung best3
In dem Bericht zur Studierendenbefragung in Deutschland: "best3 – Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung" wird die Studiensituation von Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung an deutschen Hochschulen beleuchtet.