Beschäftigung und Beeinträchtigung
Die Diversitätsbeauftragungen wirken bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Universität mit, beraten sie und setzen sich für die Beseitigung bestehender Nachteile ein. Die Beauftragten für Diversität sind fachlich weisungsfrei; zwischen ihnen und den Beschäftigten ist der Dienstweg nicht einzuhalten.
Für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte gelten im Öffentlichen Dienst besondere Regelungen. Ansprechperson für alle Belange im Zusammenhang mit individueller Schwerbehinderung ist die Schwerbehindertenvertretung / Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen.