Diversitätsbeauftragungen

Die Diversitätsbeauftragungen vertreten gemäß § 27a HSG die Belange aller Hochschulangehörigen, insbesondere die der Personengruppen nach § 3 Abs. 5 HSG, das sind 

  • Studierende und Promovierende mit Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer chronischen Krankheit
  • Studierende und Promovierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • ausländische Studierende
  • beruflich qualifizierte Studierende ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Die Diversitätsbeauftragungen wirken bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Universität mit, beraten sie und setzen sich für die Beseitigung bestehender Nachteile ein. Die Beauftragten für Diversität sind fachlich weisungsfrei; zwischen ihnen und den Beschäftigten ist der Dienstweg nicht einzuhalten.

Hauptamtliche Diversitätsbeauftragung

Nebenamtliche Diversitätsbeauftragte