ACHTUNG

ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG

Die Förderdauer der aus Mitteln des Professorinnenprogramms III finanzierten Coachingprogramme läuft zum Ende des Jahres 2024 aus.

Anträge auf Individualcoaching können noch bis zum 30.09.2024 gestellt werden.

Die Coachingleistungen müssen bis Ende Dezember 2024 erbracht sein; die Abrechnung muss spätestens Mitte Januar 2025 erfolgen.

Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Martina Spirgatis

Coachingprogramm für TaP-Mitarbeiterinnen

Mit dem aus Mitteln des Professorinnenprogramm III finanzierten Programm leistet die EUF einen Beitrag zu einer gendersensiblen Personalentwicklung für Mitarbeiterinnen* im wissenschaftsunterstützenden Bereich (TaP).

Der Gleichstellungs- und Diversitätsausschuss der EUF legt mit einem aus Mitteln des Professorinnenprogramm III finanzierten Coachingprogramm ein Unterstützungsangebot für weibliche* Beschäftigte in der Verwaltung bzw. in wissenschaftsunterstützenden Bereichen auf. Ziel ist es, interessierte Kolleginnen* bei der Entwicklung oder Präzisierung beruflicher Perspektiven innerhalb und jenseits der EUF durch ein system(at)isches Coaching zu unterstützen. Darüber hinaus erhalten weibliche* Beschäftigte bei Bedarf Unterstützung zur Bewältigung konfliktärer/belastender beruflicher Situationen.

Derzeit bietet das Programm Individualcoachings.

In Planung sind darüber hinaus Workshops zu den Themenfeldern

  • berufliche Perspektiventwicklung
  • Potentialanalyse
  • Umgang mit beruflichen Belastungen, Konflikten u.ä.
  • ...

Individualcoachings werden von den Teilnehmerinnen individuell organisiert, der Kontakt zum Coach eigenständig hergestellt.

Die Wahrnehmung der Coachingtermine erfolgt außerhalb der Dienstzeit.

Individualcoachings werden mit max. 1.300 € pro Teilnehmerin in der Laufzeit des Programms (Erstantrag 800 €, Folgeantrag bis zu 500 €) gefördert; ein Folgeantrag ist erst möglich, wenn die Mittel des Erstantrages vollständig verausgabt wurden. Es können ausschließlich Mittel für Coaching-Honorare und - in kleinem Umfang - Reisekosten beantragt werden. 

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Verwaltungsbeschäftigte / Mitarbeiterinnen in wissenschaftsunterstützenden Bereichen können je nach Zielstellung des Coachings qualifizierte zertifizierte Business-Coaches in Anspruch nehmen. Dem Antrag auf Förderung ist eine Auswahlbegründung für den*die gewählte Coach beizufügen. (Hinweis: Coaches bieten in der Regel kostenfreie Erstgespräche an.)

Geeignete Coaches finden Sie z.B. beim Deutschen Verband für Coaching und Training e.V.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine*n Coach aus dem Coachingnetz Wissenschaft e.V. zu kontaktieren. 

"Das Coachingnetz Wissenschaft ist eine Gemeinschaft von Coaching-Expert/innen mit professioneller Beratungskompetenz und umfangreicher Erfahrung in der Wissenschaft. Ziel des Vereins ist es, auf Basis transparenter Qualitätsstandards Coaching als professionelles und effektives Beratungsformat für das deutschsprachige Hochschul- und Wissenschaftssystem und dessen Akteurinnen und Akteure zu etablieren und weiterzuentwickeln." (http://www.coachingnetz-wissenschaft.de , 30.07.19).

Die Profile der Coaches aus dem Coachingnetz Wissenschaft e.V. finden Sie hier

Coaches außerhalb des o.g. Netzwerks, die von Teilnehmer*innen des Coaching-Programms für Wissenschaftlerinnen bereits in Anspruch genommen werden:

http://www.erlebensbezogenes-coaching.com

Antragsberechtigt sind alle TaP-Mitarbeiterinnen der EUF. Eine Unterstützung des Antrags durch Vorgesetzte ist möglich, aber nicht erforderlich.

Für einen Antrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen:

  • formloses Anschreiben mit dienstlichen Kontaktdaten
  • ca. einseitiges Motivationsschreiben, aus dem auch ein eventueller Nutzen des Coachings für die aktuell ausgeübte Tätigkeit an der EUF hervorgeht
  • ggf. Empfehlungsschreiben der*des Vorgesetzten
  • aussagekräftige Informationen zum*zur ausgewählten Coach*in inklusive Kostenkalkulation und  Antragssumme (Informationen sh. unter "das Programm")

Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an

Zentraler Gleichstellungs- und Diversitätsausschuss
c/o Arbeitsbereich Chancengleichheit
Martina Spirgatis
martina.spirgatis-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de oder
Campusallee 3
24943 Flensburg

Die Bewilligung erfolgt durch den Zentralen Gleichstellungs- und Diversitätsausschuss der EUF.

Sollte das Antragsvolumen das vorhandene Budget überschreiten, gilt

  • Erstantrag vor Folgeantrag

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Möchten Sie sich zu diesem Programm beraten lassen oder haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der EUF oder eine*n Ihrer Stellvertreter*innen.