Allgemeiner Kodex

Präambel

Die Europa-Universität Flensburg (EUF) ist ein Ort der Forschung und Lehre; ein Ort, an dem Wissen geschaffen, geprüft und vermittelt wird. Hier lernen, lehren und forschen Menschen in ihrer Vielfalt gemeinsam und im produktiven Widerstreit der Methoden und Argumente. Als ein zentraler Ort der allgemeinen und beruflichen Bildung gestalten alle Angehörigen der Universität Gegenwart und Zukunft. Die Angehörigen der Universität sind sich der gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung ihrer Arbeit bewusst. Sie handeln in der Überzeugung, dass es einen unauflöslichen Zusammenhang zwischen der Qualität ihrer Tätigkeit und den Umgangsformen untereinander gibt. Aus diesem Grund geben sie sich einen Kodex, der sich an den Grundwerten orientiert, die das Leitbild der Universität enthält.

Wir wollen Horizonte öffnen. Wir sind eine lebendige und lernende Universität in kontinuierlicher Entwicklung. Wir arbeiten, lehren und forschen Grenzen überwindend für Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildung, Schule und Arbeitswelt, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Umwelt.

Der Allgemeine Kodex vermittelt zwischen dem Leitbild und dem Alltag, zwischen abstrakten Werten und konkreten Situationen. Anhand einiger weniger Leitlinien bietet der Allgemeine Kodex eine Orientierung für den Umgang miteinander. Diese Leitlinien wurden erarbeitet, um ein produktives Arbeitsklima zu fördern und um Anhaltspunkte für die einvernehmliche Lösung von Problemen und Konflikten zu geben. Sie tragen zur Entwicklung und Festigung einer Kultur bei, deren Basis die freiwillige Selbstverpflichtung einzelner Personen und Institutionen zu gegenseitigem Respekt, Fairness und Solidarität ist. Durch Respekt, Fairness und Solidarität wird die EUF zu einem Ort der Vielfalt, der Gerechtigkeit und der Nachhaltigkeit.

A. Leitlinien für den Umgang miteinander

  1. Alle Angehörigen der EUF tragen zu einem guten Arbeitsklima in Lehre, Forschung, Studium und Administration bei; ihre Kommunikation, ihr Handeln und ihr Verhalten sind geprägt von einem aufmerksamen, wertschätzenden und rücksichtsvollen Umgang miteinander.
  2. Die Angehörigen der EUF respektieren in ihrem Verhalten die Würde der Anderen und wenden sich gegen diskriminierende Äußerungen und Handlungen jedweder Art.
  3. Die Angehörigen der EUF respektieren den Anspruch von Beschäftigten und Studierenden auf ein ausgewogenes Verhältnis von Beruf bzw. Studium und Privatleben.
  4. Angehörige der EUF vermeiden im Falle persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehungen oder enger fachlicher Zusammenarbeit resp. Bekanntschaft Interessenkonflikte insbesondere in Berufungs- und Bewerbungsverfahren, Auftragsvergaben und Evaluationen, indem sie die Befangenheit zeitnah offenlegen, so dass die zuständigen Gremien und Personen eine transparente und faire Verfahrensführung sicherstellen können.

B. Leitlinien für Studium und Lehre

Lehrende

  1. Die Lehrenden der EUF verhalten sich fair; sie respektieren insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung von Studierenden, Kolleg*innen und anderen Hochschulangehörigen.
  2. Die Lehrenden der EUF befördern akademische Bildungsprozesse der Studierenden, was die Vermittlung von Wissen, Verständnis, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Haltungen gemäß der in Modulkatalogen definierten Lehrziele einschließen kann. Die Lehrenden nutzen Methoden, verwenden Materialien, initiieren Aktivitäten und erteilen Aufgaben, die geeignet sind, diese Ziele zu erreichen. Sie geben Studierenden im Rahmen der jeweiligen Bildungsziele Gelegenheit zur Strukturierung ihrer individuellen und gemeinsamen Lernerfahrung und ermutigen sie, Verantwortung für das eigene Lernen und das allgemeine Lernklima zu übernehmen; sie reflektieren auf Wissen, Fähigkeiten und Hintergrund der Studierenden und streben faire Bildungsbedingungen für diese an. Durch zeitnahes und angemessenes Feedback befähigen sie die Studierenden, ihre eigenen Leistungen und die anderer kritisch zu reflektieren.
  3. Die Lehrenden der EUF bieten ihre Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan pünktlich und zuverlässig an oder sorgen für angemessenen Ersatz; sie stehen den Studierenden für Beratung und Begleitung in angemessenen Zeiträumen innerhalb und außerhalb der Vorlesungszeit zur Verfügung.
  4. Die EUF und ihre Lehrenden streben danach, die Lehrqualifikation stetig zu verbessern. Sie beachten in diesem Zusammenhang studentische Rückmeldungen, nutzen Angebote zur fachlichen sowie zur hochschuldidaktischen Weiterbildung und beteiligen sich an Qualitätszirkeln.
  5. Die Lehrenden ebenso wie weitere Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragte der EUF bieten keinerlei entgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für an der EUF eingeschriebene Studierende an. 

Studierende

  1. Die Studierenden der EUF verhalten sich fair; sie respektieren insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung von Lehrenden, Kommiliton*innen und anderen Hochschulangehörigen.
  2. Die Studierenden der EUF übernehmen Verantwortung für ihr Studium und das eigene Lernen und machen sich rechtzeitig mit Prüfungs- und Studienordnungen, Modulkatalogen und Studienplänen vertraut. Modulleistungen und Prüfungsleistungen erbringen sie selbstständig und fristgerecht und verwenden in diesem Zusammenhang nur erlaubte Hilfsmittel.
  3. Die Studierenden der EUF übernehmen bei Problemen im Studium oder in Lehrveranstaltungen (Eigen-)Verantwortung; in Konfliktsituationen reagieren sie angemessen und tragen zu Lösungen konstruktiv und solidarisch bei.

C. Leitlinien für gute wissenschaftliche Praxis

  1.  Wissenschaftliche Integrität ist für eine Universität essenziell. Die Angehörigen der EUF verpflichten sich zu einem ehrlichen, redlichen und verantwortlichen Verhalten und beziehen in ihre Forschungsvorhaben auch ethische Überlegungen ein.
  2. Die Angehörigen der EUF unterlassen Handlungen, die dem wissenschaftlichen Ruf der EUF insgesamt, eines ihrer Institute oder ihren Beschäftigten schaden könnten. An der Verhinderung oder Aufklärung solcher Handlungen durch Dritte wirken sie aktiv mit; in Konfliktfällen beziehen sie die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis zeitnah ein.
  3. Die Professor*innen der EUF unterstützen Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung einer akademischen Haltung, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht.

D. Leitlinien für gute Zusammenarbeit

  1. Angehörige der EUF, die Personalverantwortung haben, verhalten sich vorbildlich und fair und setzen sich für ein von Wertschätzung und Respekt geprägten Arbeitsklima ein. Sie kennen die für ihr Aufgabengebiet relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. eignen sich diese in angemessener Zeit an.
  2. Die Beschäftigten der EUF verhalten sich vorbildlich und fair und setzen sich für ein von Wertschätzung und Respekt geprägtes Arbeitsklima ein. Die besondere Verantwortung der Vorgesetzten entbindet Beschäftigte zu keiner Zeit von der  Verantwortung für ihren Arbeitsbereich.
  3. Die Führungskräfte der EUF nehmen Personalverantwortung im Sinne einer Fürsorgepflicht für sich selbst und die Beschäftigten wahr. Sie ermutigen auch ihre Mitarbeiter*innen zur fachlichen und persönlichen Entwicklung und ermöglichen ihnen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen geeignete Fort- und Weiterbildung. 
  4. Die Führungskräfte der EUF beurteilen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen fair, gerecht und nach objektivierbaren Maßstäben.
  5. Die Führungskräfte der EUF räumen ihren Mitarbeiter*innen so viel Eigenverantwortung und Handlungsfreiheit wie möglich ein und stellen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie der innerhalb der EUF geltenden Regelungen sicher. Sie unterstützen ihre Mitarbeiter*innen bei der Optimierung der Arbeitsprozesse, regen zur Formulierung von Verbesserungsvorschlägen an und nehmen diese ernst.

E. Leitlinien für den angemessenen Umgang mit Finanzen

  1. Die EUF trägt als Institution des Öffentlichen Dienstes Verantwortung für die rechtlich, wirtschaftlich und nachhaltig einwandfreie Verwendung öffentlicher Gelder. Alle Angehörigen der EUF erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz.
  2. Führungskräfte der EUF tragen unter Beachtung der Gesamtinteressen der EUF Kostenverantwortung für den ihnen übertragenen Bereich und sorgen gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen für eine effiziente Nutzung der Ressourcen.
  3. Im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen orientieren sich die Angehörigen der EUF an den geltenden Vergaberichtlinien und ermöglichen den fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb verschiedener Anbieter*innen.
  4. Zuwendungen an die EUF in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen durch Dritte (Sponsoring) müssen transparent erfolgen und angemessen sein.
  5. Die Angehörigen der EUF gehen mit persönlichen Zuwendungen Dritter im Hinblick auf ihre Tätigkeit an der EUF (Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile) verantwortungsbewusst und transparent um, im Zweifelsfall ist die/der disziplinäre Vorgesetzte zu informieren.

F. Leitlinien für den angemessenen Umgang mit Informationen und Daten (Vertraulichkeit)

  1. Die Angehörigen der EUF gehen mit vertraulichen, insbesondere personenbezogenen oder aus anderen Gründen schutzwürdigen sensiblen Daten achtsam und verantwortungsvoll um, dabei beachten sie (auch nach dem Ausscheiden aus der EUF) die geltenden rechtlichen Vorgaben.
  2. Die Angehörigen der EUF behandeln alle Daten und Informationen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, mit Sorgfalt und Sensibilität; insbesondere bei der internen oder externen Weitergabe von Daten achten sie auf den erforderlichen Datenschutz.
  3. Die Angehörigen der EUF achten bei der elektronischen Informations- und Datenverarbeitung sowie beim Abruf auf mobilen Endgeräten auf angemessene Vorsichts- und Schutzmaßnahmen.

G. Leitlinien für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit

  1.  Nachhaltigkeit bedeutet, ökologische Ressourcen nur im Rahmen ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit zu nutzen, um zukünftigen Generationen nicht die Möglichkeit zu nehmen, ihre Bedürfnisse zu erfüllen. In diesem Sinne ist nachhaltiges Verhalten als praktizierte Gerechtigkeit zu verstehen. Die Angehörigen der EUF wenden das Prinzip Nachhaltigkeit auf ihr soziales, umweltbezogenes und wirtschaftliches Verhalten an.
  2. Die Angehörigen der EUF streben danach, bei ihren beruflichen Tätigkeiten und Verhaltensweisen die Umweltfolgen ihres Handelns zu minimieren. Die EUF unterstützt sie darin durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung ökologischer Alternativen.
  3. Die EUF bietet ein gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld und unterstützt den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit von Beschäftigten und Studierenden im Rahmen vorhandener Ressourcen mit geeigneten Maßnahmen und Angeboten. Dies entbindet die Angehörigen der EUF nicht von ihrer Verantwortung, für die eigene Gesunderhaltung Sorge zu tragen.
  4. Die Angehörigen der EUF nutzen die ihnen zu dienstlichen Zwecken bzw. für das Studium zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Einrichtungen, Anlagen und Geräte zweckgemäß und verantwortungsbewusst. Eine geringfügige private Nutzung der verfügbaren Informations- und Kommunikationstechnologie wird akzeptiert, solange sie den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt.

Hinweis

Die EUF sorgt für die angemessene und regelmäßige Information aller EUF-Angehörigen zu den Aspekten des Allgemeinen Kodex. Für die Beschäftigten werden Informationsveranstaltungen und Fortbildungen angeboten; AStA und Fachschaften sind aufgerufen, Veranstaltungen für Studierende anzubieten.

Neue Beschäftigte bzw. Studierende erhalten bei Einstellung bzw. Immatrikulation eine Ausfertigung dieses Allgemeinen Kodex.

Flensburg, den 17. Juni 2015                                                            

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