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ersamm- lung vorsehen. Der Vorstand soll aus der/dem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern bestehen. Ferner sollen zwei Kassenprüfer/innen amtieren. (3) Der Antrag ist über den AStA schriftlich [...] Studentische Vereinigung als gesetzlicher Vertreter nach außen. Er be- steht aus der/m Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern und wird von der Mitgliederver- sammlung für die Dauer eines Geschäftsjahres [...] endet mit Ablauf des Geschäftsjahres oder der jederzeit mögli- chen Wahl eines neuen Vorstands durch zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Mitglieder- versammlung. (3) Beschlüsse trifft der Vorstand
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Sozi- algesetzbuch oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verlängert sich die Frist um zwei Jahre. (2) Die Stipendiatin oder der Stipendiat muss durch eine Hochschullehrerin oder einen Hoch- [...] ropa-Universität Flensburg ernannt. (3) Die Amtszeit der Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 beträgt zwei Jahre, die des Mitglie- des nach Absatz 1 Nr. 4 ein Jahr; zusätzliche Amtszeiten sind zulässig. § [...] unberührt. (2) Das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen wird anhand von Gutachten geprüft, die von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern erstattet und mit dem Antrag vorge- legt werden. § 13 Dauer
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und Mitarbeiter, die Lehrkräfte für be- sondere Aufgaben sowie Lehrbeauftragte, die sich länger als zwei Jahre mit mindestens vier Lehrver- pflichtungsstunden an der Lehre der Universität beteiligen und [...] genannten Aufgaben. (2) Die Amtszeit der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter im Senat soll zwei Jahre betra- gen. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden soll ein Jahr betragen [...] genannten Aufgaben. (2) Die Amtszeit der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter im Senat soll zwei Jahre betra- gen. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden soll ein Jahr betragen
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mindestens drei Tage liegen. Der Amtsan- tritt erfolgt am Tag nach der Wahl. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Scheidet die Dekanin o- der der Dekan vor Ablauf der regulären Amtszeit aus, kann der Konvent [...] nnen und Mitarbeiter für die Dauer von drei Jahren eine Gleichstellungsbe- auftragte sowie bis zu zwei Vertretungen. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Fa- kultät bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/20230118-berufungssatzung-2023.pdf
zusammen aus fünf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, zwei Angehö- rigen der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes und zwei Studierenden oder ei- nem Studierenden. (3) Der Berufungsausschuss [...] aufgenommen werden sollen, sind unmittelbar nach dem letzten Vortrag, nicht später 6 als zwei Wochen danach, mindestens zwei vergleichende Gutachten über die wissenschaftli- chen Leistungen und über die Eignung [...] durch das Präsidium angezeigt; das Ministerium kann gemäß § 62 Absatz 2 Satz 3 HSG innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Aus- schreibung widersprechen. (4) Die Ausschreibung von Professuren erfolgt
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drei Vertretungen der Studierenden zusammen. (2) Je Fakultät wählt der zuständige Fakultätskonvent je zwei professorale Mitglieder, je eine Vertretung des wissenschaftlichen Dienstes und je eine Vertretung [...] (6) Die Amtszeit der professoralen Mitglieder und des wissenschaftlichen Dienstes beträgt jeweils zwei Jahre; die der studentischen Vertreterinnen und Vertreter ein Jahr. Bei Ausscheiden eines Mitglieds [...] Stellvertretungen werden entweder aus den Reihen der professoralen Mitglieder gewählt oder es werden zwei Stellvertretungen aus den Reihen der professoralen Mitglieder gewählt und eine Stellvertretung aus
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und Mitarbeiter, die Lehr- kräfte für besondere Aufgaben sowie Lehrbeauftragte, die sich länger als zwei Jahre mit mindestens vier Lehrverpflichtungsstunden an der Lehre der Hochschule beteiligen und die [...] Wahlzeit der Mitglieder in den Gremien beträgt für Studierende ein Jahr, für alle übri- gen Mitglieder zwei Jahre. (2) Die Amtszeit der Mitglieder des Erweiterten Senats einschließlich des Senates und der [...] besteht aus drei Mitgliedern der Hochschule und setzt sich zusam- men aus der oder dem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. (3) Die Mitglieder des Wahlausschusses und eine gleiche Anzahl an
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von einem Vorstand geleitet, der aus bis zu sechs Hochschulangehörigen besteht, hiervon mindestens zwei Personen aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Der Vorstand wird von der Mi
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/20230612-satzung-ethik-2023_01.pdf
Zweidrittel-Mehrheit abwählen. (2) Mitglieder der Ethikkommission sind zwei Professorinnen oder Professoren und ein Post- Doc. Daneben werden zwei Professorinnen oder Professoren und ein Post-Doc als Stellvertretungen [...] Zentralen Ethikausschusses (1) Die Mitglieder des Zentralen Ethikausschusses werden durch den Senat für zwei Jahre gewählt, Studierende werden für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. (2) Scheidet [...] Ethikausschuss setzt sich gemäß § 4 Absatz 2 Satz 4 HSG aus vier Professorinnen oder Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern sowie einer oder einem Studierenden zusammen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230622-satzung-crest-2023.pdf
aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder für zwei Jahre gewählt. Ein Teil des ersten zu wählenden Direktoriums, zwei hauptamtliche Professorinnen oder zwei hauptamtli- che Professoren sowie eine promovierte [...] können ebenfalls assoziierte Mitglieder des CREST werden. Sie können aus ihrer Statusgruppe bis zu zwei stimm- und wahlberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter für die Mitgliederversammlung wählen. (6) [...] Zentrum CREST. Auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder und bis zu zwei Ver- treterinnen oder Vertreter der studentischen Mitglieder. (2) Die Mitgliederversammlung wird von