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fileadmin/content/spezial-einrichtungen/chancengleichheit/bilder/diversitaet/antrag-nachteilsausgleich-27.10.2021.pdf
der Prüfungsausschuss eine Einzelfallprüfung vor. Das Ergebnis wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitgeteilt. Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse | Nachteilsausgleich (§
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/ausschuss-forschung/vorerst-ausgesetzt-merkblatt-antragsvorhaben-forschungsprojekte.pdf
Beginn der beantragten Maßnahme und der Entscheidung des Forschungsausschus- ses mindestens drei Wochen liegen sollten, damit das entsprechende Verfahren ad- ministrativ umgesetzt werden kann und die Beachtung
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/foref/tag-der-forschungsfoerderung/tdf-5-2022-11-02/4-ethikvoten-kattein-tdf-2022-11-02.pdf
eines Ethik-Votums, Lösungssuche und Hilfe • Ziel, formal: zeitnahe Begutachtung (i.d.R. maximal 4 Wochen) • im Ablehnungsfall mögliche Wiedereinreichung einer Überarbeitung • Kommissionsmitglieder: erfahrene
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf
beiden Gut- achten die Dissertation mit den Gutachten mindestens vier Wochen lang hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Der Personenkreis des § 4 Abs. 1 und promovierte [...] Unterlagen entscheidet der Promotionsaus- schuss in der Vorlesungszeit in der Regel innerhalb von 8 Wochen über die Zulassung der Bewerberin bzw. des Bewerbers als Doktorandin bzw. als Doktorand und die Eröffnung [...] (1) Die Gutachterinnen bzw. Gutachter erstellen getrennte schriftliche Gutachten innerhalb von acht Wochen nach Eröffnung des Verfahren. Ist eine Gutachterin oder ein Gutachter dauerhaft an der Erstel- lung
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/20230118-berufungssatzung-2023.pdf
durch das Präsidium angezeigt; das Ministerium kann gemäß § 62 Absatz 2 Satz 3 HSG innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Aus- schreibung widersprechen. (4) Die Ausschreibung von Professuren erfolgt nach [...] schlag aufgenommen werden sollen, sind unmittelbar nach dem letzten Vortrag, nicht später 6 als zwei Wochen danach, mindestens zwei vergleichende Gutachten über die wissenschaftli- chen Leistungen und über [...] inhaltlicher Hinsicht. (2) Die Präsidentin oder der Präsident erteilt den Ruf, der in der Regel sechs Wochen befris- tet ist. Sie oder er informiert die übrigen Listenplatzierten und das Dekanat über die Rufertei-
fileadmin/content/institute/iim/dokumente/initiativen/satzung-des-vereins-exnet.pdf
Tod. (2) Der Austritt ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich und mindestens vier Wochen im voraus schriftlich anzukündigen. (3) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitg
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
beiden Gutachten die Dissertation mit den Gutachten mindestens vier Wochen lang 12 hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Der Perso- nenkreis des § 4 Absatz 1 und p [...] Unterlagen entscheidet der Pro- motionsausschuss in der Vorlesungszeit in der Regel innerhalb von 8 Wochen über die Zu- lassung der Bewerberin oder des Bewerbers als Doktorandin oder als Doktorand und die [...] Die Gutachterinnen oder Gutachter erstellen getrennte schriftliche Gutachten innerhalb von zwölf Wochen nach Eröffnung des Verfahrens. Ist eine Gutachterin oder ein Gutachter dauerhaft an der Erstellung
fileadmin/content/institute/iim/dokumente/forschung/discussion-papers/03-discussion-paper-iim-krause.pdf
_____ Dauer: □ 1 Woche □ 2 Wochen □ 3 Wochen □ anderer Zeitraum, und zwar_________ □ Ja, freiwillig für die Klassenstufe(n)__________ Dauer: □ 1 Woche □ 2 Wochen □ 3 Wochen □ anderer Zeitraum, und zwa
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/konventsprotokolle/240110-protokoll-10.01.2024.pdf
16 Uhr zu einem kleinen Empfang für die gesamte Fakultät III in TAL geladen wird. In den nächsten Wochen wird ein Newsletter an alle Mitglieder der Fakultät III durch das Dekanat verschickt. Für die Ta
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/20220419-richtlinie-studvereinigg.pdf
(Energie, Wasser, Abwasser) sind von den Studentischen Vereinigungen zu tragen. Im Zeitraum von sechs Wochen vor einer Europa-, einer Bundestags-, einer Landtags- oder einer Kommunalwahl dürfen keine parte [...] Mitglieder der Studentischen Vereinigung sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen. (2) Der Vorstand kann im Interesse