Zugangsvoraussetzungen
Für eine Bewerbung für den B.A. European Cultures and Society müssen grundsätzlich zwei Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
1. Hochschulreife
Zugangsvoraussetzung für den B.A. European Cultures and Society ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife "Wirtschaft" sowie "Soziales".
In Schleswig-Holstein berechtigt die Fachhochschulreife nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums.
Informationen über die beruflichen Qualifikationen, die zu einem Studium berechtigen, erhalten Sie hier.
Internationale Bewerberinnen/Bewerber (aus EU- und Nicht-EU-Staaten) benötigen einen Schulabschluss, der mit der deutschen Hochschulreife (Abitur) gleichwertig ist.
Das ist nicht bei jedem im Ausland erworbenen Schulabschluss der Fall. Manchmal müssen Bewerberinnen und Bewerber eine weitere Ausbildung absolvieren, um die Gleichwertigkeit zu erreichen (z. B. einen Vorbereitungskurs absolvieren, bestimmte Prüfungen in ihrem Heimatland ablegen, eine bestimmte Anzahl von Jahren an einer Universität absolviert haben usw.)
Um eine Vorstellung von den Anforderungen zu bekommen, können Sie sich auf der DAAD-Seite auf Englisch - hier oder auf der ANABIN-Seite auf Deutsch - hier informieren.
BITTE BEACHTEN:
Die Informationen auf diesen Seiten dienen nur als unverbindliche Informationsquelle. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg und kann erst während des Bewerbungsverfahrens in Anbetracht Ihrer Bewerbungsunterlagen getroffen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an admissions.eucs-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
2. Englischzertifikat
Alle Bewerberinnen/Bewerber müssen einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache vorlegen.
Die folgenden Nachweise werden anerkannt (die Dokumente dürfen nicht älter als maximal zwei Jahre sein):
a) Ein Notendurchschnitt im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe von mindestens 10 Punkten, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Durchschnittswert der letzten vier Halbjahre).
b) Ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule.
c) Das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in den folgenden anerkannten Sprachtests:
1. FCE (First Certificate in English): Grade B
2. CAE (Certificate in Advanced English): Grade C (bestanden)
3. CPE (Certificate of Proficiency in English): Grade C (bestanden)
4. IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
5. TOEFL (Test of English as a Foreign Language): Internetgestützter Test: mindestens 90 Punkte (von max. 120)
BITTE BEACHTEN:
Das Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Fachsemesters, für welches Sie sich bewerben.
Es werden nur die erwähnten Zertifikate und Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten akzeptiert.
Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse vorlegen können, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Eine eventuelle Zulassung erfolgt dann aber unter der Auflage, dass Sie bis zum 28.02. die sprachliche Qualifikation nachweisen müssen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Datum nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation mit Ablauf des 28.02. unwiderruflich.
Alle Bewerberinnen/Bewerber müssen einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache vorlegen.
Die folgenden Nachweise werden anerkannt (die Dokumente dürfen nicht älter als maximal zwei Jahre sein):
a) Ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule.
b) Das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in den folgenden anerkannten Sprachtests:
1. FCE (First Certificate in English): Grade B
2. CAE (Certificate in Advanced English): Grade C (bestanden)
3. CPE (Certificate of Proficiency in English): Grade C (bestanden)
4. IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
5. TOEFL (Test of English as a Foreign Language): Internetgestützter Test: mindestens 90 Punkte (von max. 120)
BITTE BEACHTEN:
Das Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Fachsemesters, für welches Sie sich bewerben.
Es werden nur die erwähnten Zertifikate und Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten akzeptiert.
Auch Muttersprachlerinnen/Muttersprachler müssen eines der oben, unter a) oder b) erwähnten Nachweisdokumente einreichen.
Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse vorlegen können, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Eine eventuelle Zulassung erfolgt dann aber unter der Auflage, dass Sie bis zum 28.02. die sprachliche Qualifikation nachweisen müssen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Datum nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation mit Ablauf des 28.02. unwiderruflich.