Studiport

So melden Sie sich an

Die An- und Abmeldung zu Prüfungen muss bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgt sein. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist die Anmeldung zu einer Prüfung nicht mehr möglich und Sie werden nicht an der Prüfung teilnehmen können.

Weitere Anweisungen

Die Studierenden müssen für jedes EUCS-Modul Anmeldungen vornehmen:

  • Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltungen, d. h. der einzelnen Module/Teilmodule
  • Anmeldung zu den Lehrveranstaltungsprüfungen jedes Moduls/Teilmoduls
  • Anmeldung zur Modulprüfung

Beispiel: EU Law (Europarecht)

  • Die Studierenden müssen sich zur Lehrveranstaltungsprüfung sowie zur Modulprüfung anmelden (obwohl in der Praxis nur eine Prüfung stattfindet).
    • Die Prüfungsnummern der Modulprüfungen enden immer auf 500. Das heißt, neben der Prüfungsnummer 680111100 für die Lehrveranstaltung ist die Prüfungsnummer 680111500 für die Modulprüfung aufzuführen.
    • Studierende, die sich nur zu einer der beiden Prüfungen anmelden, gelten nicht als zur Prüfung angemeldet.

Beispiel: Research Methods (Forschungsmethoden)

  • Auch hier haben zwei Anmeldungen zu erfolgen, wobei die eine Prüfungsnummer auf 100 und die andere auf 500 endet

Beispiel: Society and Economy (Gesellschaft und Wirtschaft)

  • Die Studierenden müssen sich zur Belegung von 3 Lehrveranstaltungen/Teilmodulen anmelden, um das Modul abschließen zu können, nämlich für "Society", "Economy" und "Tutorial Society and Economy". Und dann, bei der Anmeldung zu den Prüfungen, müssen sich die Studierenden zu den drei Lehrveranstaltungsprüfungen "Society", "Economy" und "Tutorial Society and Economy" sowie zur Modulprüfung "Society and Economy" – deren Prüfungsnummer wieder auf 500 endet – anmelden. Das heißt, für dieses eine Modul müssen sich die Studierenden zu 4 Prüfungen anmelden. Damit die Anmeldung gültig ist, müssen sich die Studierenden zwingend zu allen Prüfungen anmelden.

Konsequenzen

  • Studierende haben sich zur Belegung der Lehrveranstaltungen, d. h. der einzelnen Module/Teilmodule, und zu den Prüfungen anzumelden.
  • Studierende, die sich nicht offiziell zu Prüfungen/Essays anmelden, dürfen an den Prüfungen nicht teilnehmen.
  • Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet hatten, können keine Note bekommen.
  • Die Prüfungsleistung von Studierenden, die nicht zu einer Prüfung erscheinen oder ihren Essay nicht einreichen, wird nicht mit "nicht ausreichend, Note 5,0" bewertet – ihre Prüfungsleistung wird mit dem Vermerk "nicht erschienen" im System verbucht.  Die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder zur Prüfung anmelden.

Studiport (HIS)

Allgemein

An der Europa-Universität Flensburg werden zur Unterstützung der Verwaltungsabläufe diverse Produkte der HIS GmbH eingesetzt.

Die Software der HIS GmbH ist ein sogenanntes Campus-Management-System und dient der Abbildung von Geschäftsprozessen im Bereich der Studierenden-, Veranstaltungs- und Prüfungsverwaltung sowie weiterer Aufgabenfelder in der Hochschulverwaltung.

Derzeit im Einsatz befindliche Systeme der HIS GmbH sind:

  • ZUL - Bewerbungs- und Zulassungsmanagement
  • SOS - Studierendenverwaltung
  • POS - Prüfungsmanagement
  • BAU - Gebäudemanagement
  • SVA - Personalverwaltung
  • QIS & LSF - diverse Onlineservices (Studiport, Lehrveranstaltungsmanagement, Bewerbungsportal)

Das Softwarepaket QIS/LSF wird an der Europa-Universität Flensburg unter anderem zur Darstellung von Vorlesungsverzeichnis, Personenverzeichnis, Raumverwaltung, Online-Bewerbung sowie Online-Veranstaltungsbelegung und -Prüfungsanmeldung eingesetzt. Wir bezeichnen dieses Softwarepaket an der Uni als "Studiport".

Veranstaltungsbelegung & Prüfungsanmeldung

Wie funktioniert das Belegen von Veranstaltungen?

Wir haben eine komplette Infoseite erstellt, die in kurzen Tutorials erläutert, wie Sie sich zu Veranstaltungen anmelden können.

Wie funktioniert die Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über die Funktion Meine Funktionen -> Prüfungsverwaltung -> Prüfungen anmelden.

Sie können sich hier durch die Struktur Ihrer Prüfungsordnung klicken, bis Sie bei der gewünschten Prüfung angelangt sind.

Bitte beachten Sie bei der Prüfungsanmeldung die Termine, die durch Ihre Prüfungsordnung festgelegt werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Über diesen Link gelangen Sie zu den Häufig gestellten Fragen für Studierende.

Dokumentationen

Alles, was man wissen muss: Infoflyer "Studiport"

Ein rascher Überblick über Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung, Passwortänderung und weitere Funktionen. Auch in Papierform erhältlich.

Flyer "Studiport"

06.08.2024 2 MB (PDF)

Deutsche und englische Version

Download

Kontakt

Bei Fragen zur Notenverbuchung oder Lehrveranstaltungen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sekretariat.

Ebenfalls können Sie sich bei Fragen zum Notenspiegel auch an das Prüfungsamt (SPA) wenden.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Ihrer Matrikelnummer und von Ihrer Hochschul-E-Mailadresse aus an lsf-admin-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Rückmeldung

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium an der Europa-Universität Flensburg weiterführen wollen, müssen Sie sich für das jeweils kommende Semester innerhalb folgender Zeiträume zurückzumelden: 

  • für das jeweils kommende Frühjahrssemester: 01.01. - 31.01.
  • für das jeweils kommende Herbstsemester01.06. - 30.06.

Die Rückmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten und auch nach schriftlicher Androhung der Exmatrikulation (Bescheid) und Setzen einer Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung sich nicht rückmelden, werden Sie zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.

Der Semesterbeitrag beträgt 

im Frühjahrssemester 2024 insgesamt 233,60 Euro
im Herbstsemester 2024/25 insgesamt 276,90 Euro

Sie müssen die Beiträge für das Studentenwerk Schleswig-Holstein e. V., die Studierendenschaft und das Semesterticket innerhalb der oben genannten Rückmeldefristen in einer Summe (jeweils aktueller Wert) auf das Konto des Studentenwerks Schleswig-Holstein überweisen:

Förde-Sparkasse Kiel
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21KIE
IBAN-Nummer: DE68 2105 0170 0025 0018 50

Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten Ihrer Überweisung. Der Semesterbeitrag muss innerhalb der oben genannten Fristen auf dem Konto des Studentenwerkes eingegangen sein. Es reicht also in der Regel nicht aus, wenn Sie die Überweisung am letzten Tag der Frist tätigen.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte ausschließlich an:

  • die sechsstellige Matrikelnummer (Beispiel: 123456) und
  • das Semester, für das die Rückmeldung gilt (Beispiel: HeSe 2022/2023)


Der Verwendungszweck ist dringend notwendig, da Ihre Überweisung ansonsten nicht zugeordnet werden kann und Sie nicht als fristgerecht rückgemeldet gelten.

Sollte der Semesterbeitrag nicht innerhalb der oben genannten Fristen eingegangen sein, muss die Rückmeldung manuell vorgenommen werden. Dazu müssen Sie dem Studierendensekretariat den Nachweis (Kontoauszug oder abgestempelter Überweisungsträger) über die Einzahlung des Semesterbeitrages vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen und diese Zahlung ebenfalls nachweisen. Die verspätete Rückmeldung ist nur innerhalb der in dem o.g. Bescheid genannten Nachfrist möglich.

Nur in begründeten Ausnahmefällen (Nichtbestehen der letzten Prüfung nach Ablauf der Nachfrist) ist eine verspätete Rückmeldung bis maximal vier Wochen nach Semesterbeginn (also Ende März bzw. Ende September) möglich.

Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro ist zu überweisen auf das Konto der LKSH bei der
Deutschen Bundesbank
IBAN Nr.: DE82 2000 0000 0020 2015 77
BIC/SWIFT Code: MARKDEF 1200

Als Verwendungszweck geben Sie an: 8723-11101, "Ihre Matrikelnummer" und "verspätete Rückmeldung (z.B.) He/Se 2022/23"

Den Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr legen Sie zusammen mit dem Nachweis über den gezahlten Semesterbeitrag dem Studierendensekretariat vor.

Sie können den Semesterbeitrag und/oder die Verwaltungsgebühr an der EUF nicht bar einzahlen.

Prüfungen

  • Studierende müssen sich für die Teilnahme an Prüfungen anmelden und sich abmelden, sollten sie sich entscheiden, an einer Prüfung nicht teilzunehmen.
  • An- und Abmeldungen haben jeweils bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin zu erfolgen, wobei sich diese Anmeldefrist auf die im Studiport aufgeführten gültigen Prüfungstermine bezieht.
  • Studierende, die sich zu einer Prüfung nicht angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Sollten sie an der Prüfung teilnehmen und ihre Prüfungsleistung wird bewertet, wird es nicht möglich sein, die Note im System zu verbuchen. Das heißt, die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder zur Prüfung anmelden.
  • Eine Prüfung, zu der sich eine Studierende/ein Studierender angemeldet hat, dann aber nicht erscheint, gilt automatisch als nicht bestanden.  Die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder regulär zur Prüfung anmelden.
  • Nicht bestandene Prüfungen können nur zweimal wiederholt werden. Danach gilt das Modul als endgültig nicht bestanden und die Prüfung kann nicht wiederholt werden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul des Studiengangs, darf die Studierende/der Studierende den Studiengang nicht fortsetzen/abschließen. Außerdem ist es der Studierenden/dem Studierenden untersagt, den gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Universität fortzusetzen/abzuschließen.
  • Studierende, die sich zu einer Prüfung angemeldet haben und krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen dem Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten noch am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier, unter "Krankmeldung".
  • Das Gleiche gilt für Prüfungen in Form von Hausarbeiten/Essays. In diesem Fall müssen im ärztlichen Attest explizite Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit (von ... bis) gemacht werden. Die Abgabefrist wird dann entsprechend um die im ärztlichen Attest aufgeführte Anzahl Tage verlängert.
  • Studierende, die sich regulär zu einer Prüfung angemeldet haben und bei dieser mit "nicht ausreichend, Note 5,0" bewertet werden, können die Prüfung im Rahmen der Wiederholungsprüfungen wiederholen (diese finden normalerweise im gleichen Fachsemester wie die entsprechenden Prüfungen statt). Handelt es sich bei der nicht bestandenen Prüfung um eine Prüfung, deren Wiederholung in der Woche der Wiederholungsprüfungen stattfindet, müssen sich die Studierenden regulär über Studiport für die Wiederholungsprüfung anmelden.
  • Handelt es sich bei der nicht bestandenen Prüfung um eine Hausarbeit oder einen Essay, oder wenn die Wiederholung der nicht bestandenen schriftlichen Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt als die Wiederholungsprüfungen stattfindet, müssen sich die Studierenden, um sich für die Wiederholung der Prüfung anzumelden, mit dem Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten in Verbindung setzen. Die Anmeldung muss nach Möglichkeit auch in diesem Fall 14 Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist erfolgen. 
  • Kontaktieren Sie das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten unter <spa.iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de> (bitte verwenden Sie Ihre Hochschul-/Studierenden-E-Mail und geben Sie Ihre Matrikelnummer sowie den Namen und die Nummer der Prüfung, die Sie wiederholen möchten, an.)
  • Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich innerhalb des Anmeldezeitraums regulär zu den Prüfungen anzumelden bzw. sich abzumelden.
  • Für Fragen im Zusammenhang mit den im Studiport aufgeführten Prüfungsterminen und den Terminen der Wiederholungsprüfungen wenden Sie sich bitte an das EUCS-Sekretariat <cecile.votteler-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de>.

Akademisches Schreiben

EUCS Academic Writing Guide

Technischer Support

Infoflyer für Studierende und Gäste

"Wie komme ich nochmal ins Internet?" – "Welches Passwort gilt für das Studiport?" – "Wie kann ich meine Hochschul-E-Mails mit dem Smartphone abrufen?"

Ausgehend von diesen und ähnlichen Fragen hat das ZIMT eine Reihe von Informations-Faltblättern für Studierende und Gäste kreiert. Die Infoflyer sind beim ZIMT-Servicedesk, im Studierendensekretariat [11477] und im Sekretariat Ihres Instituts erhältlich.

Downloadversion zum Selbstausdrucken

Nachstehend finden Sie die digitalen Versionen der Infoflyer. Die PDF-Dateien können heruntergeladen und online angezeigt (z. B. unter Verwendung von Adobe Acrobat Reader) oder ausgedruckt werden (wir empfehlen den Ausdruck auf DIN A3).

Nachteilsausgleich

Anerkennung besonderer Bedürfnisse / Nachteilsausgleich

Gemäß § 3 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg. Die Regelungen beziehen sich auf

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren, 
  • Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.

Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. 

Informationen zu dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss finden Sie hier.

Download Bereich

Studierendenbefragung best3

In dem Bericht zur Studierendenbefragung in Deutschland: "best3 – Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung" wird die Studiensituation von Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung an deutschen Hochschulen beleuchtet.

Telefon
+49 461 805 2767
Fax
+49 461 805 952767
E-Mail
jorma.heier-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Gebäude
Gebäude Dublin
Raum
DUB 009d
Straße
Campusallee 3
PLZ / Stadt
24943 Flensburg
Zeige Personen-Details

Prioritäre Kurswahl

Damit der Zuteilungsalgorithmus Sie als Studierende mit besonderen Bedürfnissen erkennt und dementsprechend die Zuteilung mit Vorrecht ausführt, müssen Sie rechtzeitig einen "Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf die Kurswahl" bei der für Sie zuständigen Person im Arbeitsbereich Chancengleichheit (Diversitätsbeauftragte bzw. Familienservice) stellen.

Das Formular finden Sie unter dem für Sie passenden Ausklappmenü weiter unten auf dieser Seite.

Die genauen Zeiten und Fristen zur Kurswahl finden Sie auf den Seiten Termine und Fristen und das Belegverfahren an der EUF.

Die Prüfung der Anträge samt Ihrer Priorisierung im Studiport erfolgt im Arbeitsbereich Chancengleichheit - und Sie wählen Ihre Lehrveranstaltungen selbst.

Berechtigte Personen → gültiger Nachweis → Formular

Das Formular finden Sie im jeweiligen Ausklapptext.

  • Eltern / Stiefeltern / Pflegeeltern von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr → Geburtsurkunde des Kindes → Formular
  • mit dem zu betreuenden Kind im Haushalt lebende Person → 1. eigene Meldebescheinigung und die des Kindes; 2. Nachweis der erziehungsberechtigten Person über den Betreuungsanteil der antragstellenden Person → Formular
  • Menschen mit Behinderung → Nachweise über den Schwerbehindertenausweis und eine kurze Begründung, warum eine vorzeitige Anmeldung zu Veranstaltungen einen sonst bestehenden Nachteil aufgrund einer vorhandenen Behinderung  ausgleicht → Formular
  • Chronisch erkrankte Menschen → Aktuelles (<12 Wochen) fachärztliches Attest, das die Notwendigkeit der vorzeitigen Anmeldung zu Veranstaltungen zur Vermeidung einer Benachteiligung aufzeigt → Formular
  • Errechneter Geburtstermin ± 7 Tage fällt in Wahlzeitraum → Mutterpass mit Angabe zum ET → Formular
  • Errechneter Geburtstermin liegt in den ersten 4 Wochen der Vorlesungszeit → Mutterpass mit Angabe zum ET → Formular
  • Pflegende Angehörige mit Pflegegeldanspruch → Pflegegeldbescheid → Formular
  • Wenn die zu pflegende, verwandte Person im Familienverbund gepflegt wird → Nachweis der pflegegeldberechtigen Person über die jeweiligen Anteile der studentischen mitpflegenden Person am gesamten Pflegeaufwand → Formular

Vorgezogene Wahl des Praktikumsplatzes

Die vorgezogene Wahl eines Praktikumsplatzes ist nach Anerkennung besonderer Bedürfnisse möglich, das zugehörige Formular finden Sie hier und hier im Downloadbereich oder direkt auf der Seite des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) unter "Schulpraktika".

Kontakt

Studium mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Studium mit Kind / Pflegeaufgaben

Anlaufstelle

Auslandssemester

Das International Center

  • Informationen (z. B. Wohin? Wann? Wie kann ich mich anmelden? Was sind die Anforderungen? Gibt es Informationsveranstaltungen? ...)
  • Beratung (z. B. persönliche Ratschläge im Rahmen eines Treffens oder während den Bürozeiten, ...)
  • Anmeldung (z. B. Wie? Wann? Online-Formular, ...)
  • Platzvergabe (z. B. Suche einer passenden Hochschule, E-Mails mit Partneruniversitäten, benötigte Sprachzertifikate, ...)

Koordinatorin des Studiengangs

  • Informationen zu Modulen/Lehrveranstaltungen, die im Ausland zu absolvieren sind
  • Unterzeichnung des Learning Agreements (vor und nach dem Auslandssemester)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Dokumente

Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

  • Bestätigung der Regelstudienzeit
  • Bestätigung der Unterrichtssprache
  • Unterzeichnung und Stempeln des Transcript of Records/der Notenübersicht
  • Abgabestelle für das Anmeldeformular/den Antrag auf Genehmigung der Bachelor Thesis

Koordinatorin des Studiengangs

  • BAföG-Formblatt 5

EUCS-Sekretariat

Studiport

  • Fehlende Noten im Transcript of Records/in der Notenübersicht
  • Fehlende ECTS-Punkte/Leistungspunkte im Transcript of Records/in der Notenübersicht
  • Anmeldung/Belegung überbuchter Lehrveranstaltungen
  • HiWi-Verträge (studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte) 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ich habe meine Studienunterlagen für das nächste Semester noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

Hier einige Fragen, die in dieser Situation gestellt werden müssen:
 

  • Haben Sie zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters alle Immatrikulationsunterlagen eingereicht?
  • Sind gewisse Dokumente zwischenzeitlich nicht mehr gültig? Und, wenn ja, müssen Sie ein aktuelles Dokument nachreichen?
  • Haben Sie eine gültige Krankenversicherung oder gibt es da Handlungsbedarf?
  • Haben Sie den Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen? Und, wenn ja, haben Sie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf dem Überweisungsauftrag korrekt angegeben?
  • Hat sich Ihre Adresse geändert und Sie haben sie im Studiport noch nicht aktualisiert?

All diese Dinge könnten schiefgelaufen sein. Prüfen Sie daher zunächst, ob einer der genannten Umstände zutrifft bzw. ob irgendetwas aktualisiert werden muss. Wenn ja, erledigen Sie dies und geben Sie das Dokument/die Unterlagen gegebenenfalls im Sekretariat, im Gebäude Helsinki, HEL 018, ab oder via E-Mail an studsek-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de senden.

Sollten Sie zum Schluss kommen, dass alles in Ordnung ist, erkundigen Sie sich direkt beim Sekretariat (HEL 018), wo das Problem liegt. Gehen Sie besser persönlich vorbei, anstatt eine E-Mail zu schreiben.

Hier finden Sie die Sprechstunden des Studierendensekretariats

Ab 2020 sollte das Semesterticket im Studiport zu finden sein. Wählen Sie "My Functions" --> "Administration of Studies" --> "Academic Certificates" --> Studienausweis (PDF).

Ich brauche einen Nachweis, dass ich in Flensburg Studiere. Wie bekomme ich ihn?

Den Nachweis, dass Sie Studierender sind, erhalten Sie direkt in Studiport, indem Sie sich einloggen:

Verwaltung des Studiums --> Akademische Bescheinigungen

und dann ein Dokument namens "Immatrikulationsbescheinigung" herunterladen

Jedes Semester, nachdem Sie Ihre Semesterbeiträge bezahlt haben, verschwindet die alte Immatrikulationsbescheinigung und wird durch die Bescheinigung für das neue Semester ersetzt.

In Deutschland ist es wichtig, dass Sie alle diese Dokumente aufbewahren, für den Fall, dass die Verwaltung sie von Ihnen verlangt. Laden Sie also einmal pro Semester die entsprechende Bescheinigung herunter und drucken Sie sie aus oder bewahren Sie sie für den Fall der Fälle in einem Ordner auf.

Wenn Sie das versäumen und eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie eine E-Mail an das Studentensekretariat schreiben, in der Sie angeben, welche Bescheinigungen Sie benötigen (Angabe des jeweiligen Semesters) + Ihre Matrikelnummer + diese E-Mail muss von Ihrer offiziellen Studierende-E-Mail aus gesendet werden.

Sie können sich am Studierendensekretariat wenden. Direkt in HEL 018 oder via E-Mail an studsek@uni-flensburg.de

https://www.uni-flensburg.de/studium-lehre/studierendenservice/alle-teams/team-imma-exma

Ich bin im 6. Semester, muss ich weiterhin einen Semesterbeitrag bezahlen?

Solange noch Prüfungen ausstehen, ist auch ein Semesterbeitrag zu bezahlen. Fehlt der Studierendenstatus kann nicht an Prüfungen teilgenommen werden. Erfolgt dennoch eine Teilnahme, wird es nicht möglich sein, die Note im System (Studiport) zu verbuchen, weil der entsprechende Account gesperrt ist.

Das heißt, Studierende, die vorhaben ihre Bachelor Thesis nicht im Laufe des 6. Fachsemesters, sondern im 7. Semester oder noch später abzugeben, haben im 6. Fachsemester einen Semesterbeitrag zu bezahlen und sich damit für ein 7. Semester zu immatrikulieren (einzuschreiben). Dies trifft auch zu, wenn die Bachelor Thesis nur einen Tag nach Ende des 6. Fachsemesters abgegeben wird.

Hatten Sie nicht vor, die Bearbeitungszeit Ihrer Bachelor Thesis zu verlängern, müssen dies aber aus irgendeinem Grund tun (z. B. infolge Krankheit), ist es möglich, den entsprechenden Semesterbeitrag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr zu überweisen.

Die wichtige Botschaft ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelor Thesis als Studierende/Studierender immatrikuliert (eingeschrieben) sein müssen. Dies wird aber gleichzeitig der letzte Tag Ihres Bachelorstudiengangs sein. Die Begutachtungszeit spielt in dieser Hinsicht keine Rolle. Wenn Sie also Ihre Bachelor Thesis am Ende des 6. Fachsemesters abgeben und sie erst im darauffolgenden Semester begutachtet/bewertet wird, gilt Ihr Studiengang dennoch ab Datum der Abgabe der Bachelor Thesis als abgeschlossen.

Ich bin nicht zu einer Prüfung angemeldet. Was nun?

Es ist wichtig, dass Sie sich bis 14 Tage vor der Prüfung für eine Prüfung anmelden. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich, und Sie dürfen die Prüfung nicht ablegen. Wenn Sie dies doch tun, wird die Prüfung nicht korrigiert. Das Gleiche gilt für das Schreiben von Hausarbeiten.

Wenn Sie sich rechtzeitig und korrekt zu allen Prüfungen angemeldet haben, ist es wichtig, dass Sie den Nachweis erhalten, dass Sie korrekt angemeldet sind, für den Fall, dass ein technischer Fehler auftritt. In diesem Fall können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Anmeldung korrekt vorgenommen haben.

Diesen Nachweis erhalten Sie in Studiport unter dem Menüpunkt:

Prüfungsverwaltung --> Info über angemeldete Prüfungen --> durch Anklicken des kleinen (i) neben dem Namen dieses Studiengangs --> und durch Anklicken des PDF-Buttons in der linken Ecke Ihres Bildschirms, hinter der Liste der Prüfungen, für die Sie angemeldet sind.

Bitte speichern Sie dieses PDF gut ab, für den Fall, dass etwas passiert. Ohne sie können Sie nicht beweisen, dass Sie angemeldet waren, falls es ein technisches oder anderes Problem mit Ihrer Anmeldung gibt.

Die Person, die meine Bachelorarbeit betreut, antwortet nicht, was soll ich tun?

Senden Sie zunächst eine weitere E-Mail. Dozierende erhalten viele E-Mails und könnten Ihre übersehen haben. Versuchen Sie es daher bitte noch einmal (z.B. zu anderen Zeiten in der Woche, nicht immer am Sonntag), damit Ihre E-Mail nicht in der Flut der eingehenden E-Mails untergeht. Eine E-Mail zur richtigen Zeit wird mit größerer Wahrscheinlichkeit gelesen.

Wenn das nicht funktioniert, versuchen Sie auf der Website der Universität nachzusehen, wann die Sprechzeiten den Dozierenden sind. Versuchen Sie, sie/ihn entweder persönlich oder telefonisch während der Sprechzeiten zu kontaktieren.

Als letzten Ausweg können Sie versuchen, sich an die EUCS-Leitung zu wenden, um die Situation zu erklären und zu sehen, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist.

Wann falle ich durch eine Prüfung?

  • Wenn Sie eine Leistung erbracht haben, die nicht ausreicht, um die Prüfung zu bestehen,
  • oder wenn Sie ordnungsgemäß zu einer Prüfung angemeldet sind, aber nicht rechtzeitig erscheinen bzw. die Aufgabe nicht erledigen.
  • Ein Nichtbestehen wird immer mit 5,0 benotet.
  • Wenn Sie wegen unzureichender Leistungen nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung im Wiederholungszeitraum wiederholen.
  • Sie können eine Prüfung nur zweimal nicht bestehen und drei Versuche unternehmen (beim ersten Mal, bei der ersten Wiederholung und bei der zweiten Wiederholung). Danach müssen Sie eine Sondergenehmigung beantragen, die nicht automatisch genehmigt wird. Wenn Sie danach nicht bestehen, können Sie das Modul nicht mehr abschließen. Wenn es sich um ein Pflichtmodul handelt, können Sie den Studiengang an dieser Universität oder einen ähnlichen Studiengang in Deutschland nicht mehr abschließen.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was nun?

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie die Prüfung irgendwann wiederholen.

Damit Sie die Prüfung wiederholen können, müssen Sie sich für die Wiederholungsprüfung anmelden. Die Möglichkeit, sich zur Wiederholung anzumelden, sollte einige Tage bis wenige Wochen nach Erhalt der Note in Studiport verfügbar sein. Bitte schauen Sie regelmäßig nach.

Um die Wiederholungsprüfung erfolgreich bestehen zu können, sollten Sie den Dozierenden um eine Rückmeldung bitten, warum Sie die Prüfung nicht bestanden haben. Nur wenn Sie diese Rückmeldung erhalten, können Sie verstehen, wo Sie gut abgeschnitten haben und wo es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Diese Rückmeldung wird Ihnen helfen, für die Wiederholungsprüfung zu lernen und sich darauf vorzubereiten, so dass Sie die Wiederholungsprüfung erfolgreich absolvieren können.

Ich gehe ins Ausland, muss ich trotzdem Semesterbeiträge zahlen?

Ja, das müssen Sie. Wenn Sie das Auslandssemester mit einem Erasmus+ Abkommen oder an einer unserer Partneruniversitäten absolvieren, können Sie das nur tun, weil Sie unser Studierender sind, sonst hätten Sie nicht die gleichen Vorteile, wenn Sie ins Ausland gehen. Aus diesem Grund und weil das Auslandssemester auch ein Teil Ihres Studiums ist, müssen Sie während dieser Zeit weiterhin als Studierende bei uns eingeschrieben sein.

Aus diesem Grund müssen Sie die Semestergebühren bezahlen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil des bereits gezahlten Semesterbeitrags zurückerstatten zu lassen. Das geht direkt mit dem AStA.

Wie bekomme ich mein Semesterticket?

Alle Fragen und Antworten rund um das Semesterticket kannst du bei der AStA der Europa-Universität Flensburg finden.

Kann ich eine Rückerstattung der Beiträge erhalten?

Es ist möglich, dass du dir die Kosten für das Semesterticket unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einem Auslandssemester, zurückerstatten lassen kannst. Bei beispielsweise einer Exmatrikulation ist es zudem möglich, dass du von uns auch den Beitrag zur Studierendenschaft zurückbekommst. Bitte beachte in beiden Fällen die Fristen.

Alle Information findest du bei der AStA der Europa-Universität Flensburg.

Kann ich mich vom Studierendenschaftsbeitrag befreien lassen?

Gemäß Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 74, Absatz 2 Satz 3) ist es vorgesehen, dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Zahlung von Anteilen des Studierendenschaftsbeitrags befreit werden können.

Alle Information findest du bei der AStA der Europa-Universität Flensburg.

Mögliche Praktika

Sollten Sie an einem außerschulischen Praktikum interessiert sein, werfen Sie einen Blick auf die nachstehend aufgeführten Organisationen und Links.

Autonomes Projekt

Anmerkungen zum freien Projekt im 5. Fachsemester (10 ECTS/LP)

Bitte beachten Sie, dass dieses Modul im Rahmen eines "freien Projektes" durchgeführt wird. Das heißt, dieses Modul enthält keine Lehrveranstaltungen und es liegt in der Verantwortung der Studierenden, mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer einen Termin zu vereinbaren, wenn sie einen Vorschlag für ein Projekt haben.

Sobald sich die Studierenden für ihr freies Projekt entschieden haben, können sie damit beginnen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um das Projekt erfolgreich durchzuführen.

Hierzu zählen die folgenden Schritte:

  • Schreiben Sie ein Exposé mit einer logischen Darstellung des Projektes. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag zur Durchführung des Projektes.
  • Stellen Sie das Exposé – je nach Art des geplanten Projektes – der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten (Betreuerin/Betreuer) vor (siehe nachstehende Liste). Die Dozentinnen/Dozenten geben den Studierenden Feedback und legen fest, wie sie die Projektarbeit überwachen/betreuen werden.
  • Stellen Sie ein Portfolio zusammen – d. h. Sie dokumentieren und reflektieren (Selbsteinschätzung) den Verlauf des Projektes/Ihrer Arbeit Schritt für Schritt.
  • Sie schließen das Projekt ab und stellen es in der im Voraus mit der Beraterin/dem Berater festgelegten Form vor.

Liste der Betreuerinnen und Betreuer

-           Art & Scenography (Kunst & Szenographie): Svea Bischoff

-           Research Philosophy (Forschungsbereich Philosophie): Thomas Szanto

-           Research Sociology (Forschungsbereich Soziologie): Sören Carlson

-           Entrepreneurship: Marlene Langholz-Kaiser

-           Journalism (Journalistik): Charles Nouledo 

   

Moodle - Information

Zugang zu Moodle-Kursen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Zugang zu moodle-Kursen am Ende des Semesters, in dem der Kurs angeboten wurde, gesperrt wird. Das bedeutet, dass Sie alle Informationen zu Ihrem Moodle-Kurs während des Semesters, in dem Sie den Kurs belegen, herunterladen müssen, wenn Sie über das Ende des Semesters hinaus Zugang zu den Informationen haben möchten.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Prüfungen im zweiten Versuch ablegen wollen, da Sie dann keinen Zugriff mehr auf die Kursunterlagen haben.
Fleißige Studierende stellen sicher, dass sie Zugang zu den Kursunterlagen haben, wenn sie diese benötigen. Es ist die Pflicht der Studierenden, sich darum zu kümmern, da niemand sonst in der Lage sein wird, dies für sie zu tun, sobald der Zugang zu den Materialien geschlossen ist.

Emails to lecturers

E-Mails to lecturers and to the university administration are formal emails. Here are some points to consider:

1.       This is a formal email, therefore greeting like the ones you use on social media are not to be used. So, please don't greet your lecturers with "hi", "Hello", "How are you doing", etc.

2.       The correct way to address your lecturers in an email are:
- Dear Mr. Smith (last name)
- Dear Ms. Smith (last name)
- Dear Catherine Smith (first and last name), if you want to write a gender-neutral email.

3.       Please always be cordial. Don’t demand answers. Be polite and use words like "please" and "thank you".

4.       Don’t just ask questions out of the blue without any context, as lecturers have many students, and they will not remember the conversation that you had with them without you reminding them about the content of the conversation. So, instead of something like "I would like to write my paper on the topic that we discussed (2 weeks ago)" try something like "I would like to write my paper on the topic X (describe the topic in detail)".

5.       Don’t just finish your email at the end of a random sentence. Always finish your email with something like "Best regards", "Kind regards", "Best wishes", or something similar, and please write your first and last name at the end of the email and your student number.

6.       Please always contact your lecturers or the university administration using your student email, always sign the email with your name and write your student number.

Sonstige Informationen

Online-Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Fundsachen

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Führungszeugnis

Finanzen und Stipendien

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) hilft bei der Wahl des richtigen Studiengangs und bei Problemen im Verlauf des Studiums.

In der Einführungswoche unterstützt die Zentrale Studienberatung den Studienstart mit zusätzlichen Angeboten

Das Team der Zentralen Studienberatung sucht regelmäßig studentische Verstärkung

Weitere Infos zu Aufgaben und Profil in unserer Ausschreibung (pdf). Fragen Sie gerne nach bei Interesse!

Unser Angebot

Information und Beratung rund um Ihr Studium

Das Team der Zentralen Studienberatung ist gerne in den Offenen Sprechstunden, per E-Mail, in Einzelberatungen und bei speziellen Veranstaltungen für Sie da!

Unser Angebot auf einen Blick

Der Fokus in den Offenen Sprechstunden liegt auf Kurzinformationen. In den Einzelberatungen liegt der Fokus auf allen Beratungsthemen und -anliegen, die sich nicht durch Information allein klären lassen.

Wir informieren Sie u.a. zu:

  • Studienangebot an der Europa-Universität Flensburg: Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Promotion
  • Aufbau, Inhalte, Anforderungen und Qualifikationsziele von Studiengängen, mögliche Fächerkombinationen
  • Grundorientierung über Berufs- und Tätigkeitsfelder
  • Allgemeine und fachliche Studienvoraussetzungen, Grundsätzliches zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
  • Studieren ohne Abitur, Gaststudium, Juniorstudium
  • Finanzierungsmöglichkeiten (außer BAföG), Stipendien
  • Wohnen und Leben für Studierende in Flensburg 

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • in Ihren Entscheidungen ... und auf dem Weg zu Ihrer Entscheidung
  • in Ihrer Studienwahl und der grundsätzlichen Planung Ihres Berufsweges
  • bei Ihrem Studienstart im 1. Semester
  • bei Fragen der Planung und Gestaltung Ihres Studiums (fachübergreifend)
  • in schwierigen Studiensituationen
  • im Übergang Bachelor/Master bzw. Master/Promotion
  • bei Studiengangwechsel, Studienfachwechsel sowie Studienortswechsel
  • bei Studienzweifeln, Studienunterbrechung und eventuellem Studienabbruch

Wir bieten Ihnen:

  • Informationen rund um das Studium an der Europa-Universität Flensburg
  • Offene Sprechstunden (ohne Voranmeldung)
  • Einzelberatung nach Termin
  • Infoveranstaltungen und Workshops für Studieninteressierte, Erstsemester und Studierende zu speziellen Themen, z.B. "Wie studieren gelingt" (Tipps für einen guten Studieneinstieg), Stipendien, Studienzweifel
  • Infostand in der Einführungswoche für Bachelor/Master-Erstsemester
  • Netzwerkarbeit: Spezielle Angebote für Lehrkräfte, Berufsberater*innen und andere Multiplikator*innen

Offene Sprechstunden

Offene Sprechstunden

Sie interessieren sich für unser Studienangebot? Sie haben Fragen rund um das Studium? Mit diesen und vielen anderen Anliegen sind Sie bei uns richtig!

In den offenen Sprechstunden bietet unser studentisches Team Ihnen Informationen und vertrauliche Kurzberatungen ohne Voranmeldung. Vieles lässt sich bereits in diesem Rahmen klären, deshalb empfehlen wir zunächst die Offenen Sprechstunden zu nutzen. Bei Bedarf können dort auch Termine für ausführliche Einzelberatungen bei unserer Studienberaterin vereinbart werden. 

Wir sind erreichbar vor Ort, telefonisch oder online (ohne Termin):

 Sie erreichen uns im Büro, Gebäude Helsinki, Raum HEL 002 zu folgenden Zeiten:

Tag Uhrzeit Telefonisch erreichbar unter:  Meeting-Room online:
Montag 10:15 - 12:00 Uhr 0461 805-2193 https://uni-flensburg.webex.com/meet/studienberatung, Meeting Nr. 1216426898
Dienstag 14:15 - 16:00 Uhr 0461 805-2193 https://uni-flensburg.webex.com/meet/studienberatung, Meeting Nr. 1216426898
Donnerstag 10:15 - 12:00 Uhr 0461 805-2193 https://uni-flensburg.webex.com/meet/studienberatung, Meeting Nr. 1216426898
  14:15 - 16:00 Uhr 0461 805-2193 https://uni-flensburg.webex.com/meet/studienberatung, Meeting Nr. 1216426898

sowie per Email unter studienberatung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Einzelberatung

Einzelberatung nach Termin

Das Themenspektrum, zu dem wir beraten, finden Sie unter "Unser Angebot"

Typische Fragestellungen für terminierte Einzelberatungen sind:

  • Sie wünschen sich detaillierte Beratung zu Ihrer Studienwahl?
  • Sie studieren bei uns und überlegen den (Teil-)Studiengang zu wechseln?
  • Es hakt in Ihrem Studium und Sie wünschen sich Unterstützung bei ihrer persönlichen Studiengestaltung?
  • Sie haben Studienzweifel?
  • Sie überlegen, wie es nach dem Studienabschluss weitergehen soll?

Gerne können Sie in unseren  Offenen Sprechstunden  einen Termin vereinbaren, sofern sich ihr Anliegen dort nicht direkt klären lässt, kostenfrei.
 

Unser Beratungsverständnis

Grundlage unseres Beratungskonzepts ist folgender Leitgedanke: Wir beraten, Sie entscheiden.

Unsere Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. In der Zentralen Studienberatung werden Studieninteressierte, Bewerber und Bewerberinnen, Studierende aller Studienphasen und angehende Absolventen und Absolventinnen umfassend informiert, passgenau beraten und individuell unterstützt.

Unsere Beratung erfolgt stets

  • im Interesse der Ratsuchenden
  • personenzentriert
  • ergebnisoffen
  • vertraulich
  • kostenfrei

Unsere Beratungen folgen dem Beratungsverständnis der Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen (GIBeT e.V.) 

Veranstaltungen

Die Zentrale Studienberatung bietet Vorträge und Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte und Studierende an, z.B. im Rahmen der Studien-Infotage und der Einführungswoche.

ZSB-Angebote zur Einführungswoche

Tag Datum Uhrzeit Angebot Ort
Mo 09.09.2024 09:00 - 11:00 Uhr Universitätsweite Begrüßung aller Erstsemester mit ZSB - Beteiligung Campus-Halle
Mo 09.09.2024 10:15 - 12:00 Uhr Offene Sprechstunde der ZSB HEL 002
Mo 09.09.2024 11:00 - 13:30 Uhr ZSB-Stand auf dem Markt der Möglichkeiten, u.a. zu Fachwechsel, Fragen aller Art HEL n.n.
Mo 09.09.2024 13:30 - 15:30 Uhr "Wie Studieren gelingt - ZSB-Tipps zum Studienstart" mit interaktiven Fragemöglichkeiten Campus-Halle
Di 10.09.2024 10:45 - 12:30 Uhr Hol' Dir Dein Stipendium! ZSB-Infoveranstaltung mit Vertrauenslehrenden und Stipendiat:innen HEL 160
Di 10.09.2024 14:15 - 16:00 Uhr Offene Sprechstunde der ZSB HEL 002
Mi 11.09.2024 10:00 - 16:00 Uhr individuelle Unterstützung beim Belegverfahren und zusätzliche Offene Sprechstunde der ZSB HEL n.n.
Do 11.09.2024 10:15 - 12:00 Uhr Offene Sprechstunde der ZSB HEL 002
Do 11.09.2024 14:15 - 16:00 Uhr Offene Sprechstunde der ZSB HEL 002

Kooperationen

Kooperationen

Wir pflegen eine rege Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Einrichtungen und Personen on und off Campus.

Landes- und bundesweit kooperiert die Leitung der Zentralen Studienberatung, Sabine Kröger, u.a. mit folgenden Institutionen und Gruppen:

Kooperationen umfassen z.B. regelmäßigen Informationsaustausch, Vorträge, gemeinsame Veranstaltungen, Workshops oder Tagungen. 

Ansprechpartnerin

Sie kommen aus dem beratenden Bereich und haben Fragen zur Universität Flensburg? Sie sind Multiplikator*in und möchten mit uns zusammenarbeiten? Dann wenden Sie sich gerne direkt an die Leiterin der Zentralen Studienberatung:

Kontakt

Bitte beachten Sie:

Bitte nutzen Sie für den Kontakt zu uns immer unsere zentrale Kontaktadresse:
studienberatung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Telefon: +49 461 805 2193

Unser Team:

Zum Team der Zentralen Studienberatung gehören die Teamleitung Sabine Kröger und die studentischen Mitarbeiter:innen Lina Bastian, Lisa Behrens, Vincent Erdmann und Janne Käding.

Leitung der Zentralen Studienberatung

Ärzteliste

Ärzteliste für internationale Studierende in Flensburg