Teilnahmebedingungen

Das Sportzentrum der Europa-Universität Flensburg stellt für die Teilnahme am Unisport einen Ausweis aus. Dieser Ausweis ist an den Kassenautomaten im Foyer der Campushalle erhältlich. Die Ausweisgebühr (vgl. Preise) ist sofort in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Dieser Ausweis ist nur ausgefüllt und zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig. Studierende müssen zusätzlich ihren Studentenausweis mitführen. Nur Studierende und Mitarbeitende von der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg dürfen Mitglied im Sportzentrum werden und einen Ausweis erwerben. Die erworbenen Ausweise sind nicht übertragbar und werden bei Verlust nicht ersetzt. Der Ausweis darf nicht laminiert werden, da er hitzeempfindlich ist. Die Rücknahme von Ausweisen, auch aus verletzungs- oder krankheitsbedingten Gründen, ist grundsätzlich nicht möglich.

Für die Nutzerinnen und Nutzer besteht keine Unfallversicherung seitens des Sportzentrums. Haftpflicht- oder Schadensersatzansprüche werden vom Sportzentrum nicht anerkannt. Für eine selbständige Nutzung der Fitnessgeräte ist eine vorherige Einweisung durch das Personal erforderlich. Es wird dringend empfohlen, Geld und Wertgegenstände zu Hause zu lassen. Deine persönlichen Sachen verschließt du bitte in den dafür vorgesehenen Umkleideschränken. Hierfür benötigst du zum Verschließen ein eigenes Vorhängeschloss. Entferne bitte dein Schloss unmittelbar nach Gebrauch wieder. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportzentrums sind angehalten, täglich nach Betriebsschluss alle nicht entfernten Schlösser zu öffnen. Die in den Schränken befindlichen Sachen werden sichergestellt, sie können bei der Leitung des Sportzentrums abgeholt werden.

Erschleichen von Leistungen

Sämtliche Angebote des Sportzentrums der Universität Flensburg dürfen nur mit einem gültigen Sportausweis in Anspruch genommen werden. Wer unbefugt die Angebote des Sportzentrums nutzt, ist verpflichtet, für die Nutzung einen Betrag bis zu Höhe der Gebühr für einen ein Jahr gültigen Sportausweis des Sportzentrums zu zahlen. Eine unbefugte Nutzung ist auch gegeben, wenn ein Angebot des Sportzentrums genutzt wird, das von der gewählten Kategorie des Sportausweises nicht abgedeckt ist (z.B. Nutzung des Fitnessstudios CampusFitness® mit einem "Sportausweis ohne Fitnessstudio"). Der Sportausweis ist bei jeder Nutzung der Angebote des Sportzentrums mitzuführen. Sofern bei einer Kontrolle der gültige Sportausweis nicht vorgelegt werden kann, kann die weitere Nutzung bis zur Vorlage des gültigen Sportausweises untersagt werden. Das Sportzentrum behält sich ausdrücklich vor, bei unbefugter Nutzung ein Hausverbot zu erteilen und die Tat zur Anzeige zu bringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Beihilfe zur unbefugten Nutzung strafrechtlich geahndet werden und zu einem Hausverbot führen kann.