Mit Stipendium ins Ausland
40 // Mit dem DAAD ins Ausland // Geschafft! Was passiert jetzt? Ins Ausland mit Familie Wer mit Kind und Kegel in die Welt zieht, hat nochmal mehr zu tun. Und teurer ist es auch. Der DAAD unterstützt Famili en, die mit auf Auslandsreise gehen, mit zahlreichen Sonderleistungen. Ins Ausland mit Behinderung Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine Behinderung haben oder chro nisch krank sind, kennen das: Vieles ist aufwändiger, dauert länger und kostet mehr. Häufig leider auch die Reise ins Ausland. Um wenigstens die Mehr kosten auszugleichen, unterstützt der DAAD Sie hier individuell. Entstehen für Sie im Ausland wegen Ihrer gesundheit lichen Situation Kosten, die Ihr Kosten träger nicht übernimmt, kann der DAAD Sie unterstützen. Sprechen Sie mit Ihrer DAADBetreuerin oder Ihrem DAAD Betreuer darüber. www.daad.de/diversitaet Wann kommt das Geld? Wenn der Termin zur Abreise näher rückt, wird diese Frage dringlicher. Wann ist das Stipendium auf dem Kon to? Die erste Rate wird in der Regel zum Ende des Monats vor Stipendienbe ginn auf Ihrem Konto sein. Den Reise zuschuss für Hinund Rückreise und die Familienzuschläge gibt es meist zusammen mit der ersten Stipendienra te. Dauert der Aufenthalt länger als ein Jahr, kommt das Geld für die Rückreise zusammen mit der letzten Rate. Den Zu schuss für Studiengebühren gibt es auf Antrag. Er wird daher erst nach Vorlage der Originalrechnung der GastUni und des Zahlungsnachweises überwiesen. Kinderzulage: Kommen Kinder (unter 18 Jahren) mit, gibt es 400 Euro pro Monat für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind Kinderbetreuungskosten: Betreuungs- kosten für Kinder (unter zwölf Jahren) werden bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat übernommen Verheiratetenzuschlag: Das sind 200 Euro pro Monat für mitreisende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen Reisekosten: Für Partnerin oder Partner und die Kinder gibt es einen länderab- hängigen Reisekostenzuschuss. Für Kinder unter zwei Jahren werden die tatsächlichen Reisekosten erstattet. Versicherung: Kinder und Partner werden krankenversichert und bekommen eine Privathaftpflicht. Für die Partnerin oder den Partner gibt es zusätzlich eine Unfallversicherung.
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