Mit Stipendium ins Ausland

40 // Mit dem DAAD ins Ausland // Geschafft! Was passiert jetzt? Ins Ausland mit Familie Wer mit Kind und Kegel in die Welt zieht, hat nochmal mehr zu tun. Und teurer ist es auch. Der DAAD unterstützt Famili­ en, die mit auf Auslandsreise gehen, mit zahlreichen Sonderleistungen. Ins Ausland mit Behinderung Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine Behinderung haben oder chro­ nisch krank sind, kennen das: Vieles ist aufwändiger, dauert länger und kostet mehr. Häufig leider auch die Reise ins Ausland. Um wenigstens die Mehr­ kosten auszugleichen, unterstützt der DAAD Sie hier individuell. Entstehen für Sie im Ausland wegen Ihrer gesundheit­ lichen Situation Kosten, die Ihr Kosten­ träger nicht übernimmt, kann der DAAD Sie unterstützen. Sprechen Sie mit Ihrer DAADBetreuerin oder Ihrem DAAD Betreuer darüber. www.daad.de/diversitaet Wann kommt das Geld? Wenn der Termin zur Abreise näher rückt, wird diese Frage dringlicher. Wann ist das Stipendium auf dem Kon­ to? Die erste Rate wird in der Regel zum Ende des Monats vor Stipendienbe­ ginn auf Ihrem Konto sein. Den Reise­ zuschuss für Hinund Rückreise und die Familienzuschläge gibt es meist zusammen mit der ersten Stipendienra­ te. Dauert der Aufenthalt länger als ein Jahr, kommt das Geld für die Rückreise zusammen mit der letzten Rate. Den Zu­ schuss für Studiengebühren gibt es auf Antrag. Er wird daher erst nach Vorlage der Originalrechnung der GastUni und des Zahlungsnachweises überwiesen. Kinderzulage: Kommen Kinder (unter 18 Jahren) mit, gibt es 400 Euro pro Monat für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind Kinderbetreuungskosten: Betreuungs- kosten für Kinder (unter zwölf Jahren) werden bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Monat übernommen Verheiratetenzuschlag: Das sind 200 Euro pro Monat für mitreisende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen Reisekosten: Für Partnerin oder Partner und die Kinder gibt es einen länderab- hängigen Reisekostenzuschuss. Für Kinder unter zwei Jahren werden die tatsächlichen Reisekosten erstattet. Versicherung: Kinder und Partner werden krankenversichert und bekommen eine Privathaftpflicht. Für die Partnerin oder den Partner gibt es zusätzlich eine Unfallversicherung.

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