Mit Stipendium ins Ausland

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN WIE WERDEN SIE GEFÖRDERT? Die Förde- rung umfasst Zuschläge für: Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr) Reisekosten: innerhalb Europas erhal- ten Sie für eine Hin- und eine Rück- fahrt je 250 Euro, außerhalb Europas je 500 Euro eventuell anfallende Zusatzkosten der Krankenversicherung höhere Lebenshaltungskosten außer- halb der EU und der Schweiz (je nach Land fallen die Zuschläge unterschied- lich hoch aus) Dazu erhalten Sie gegebenenfalls die für Deutschland üblichen Monatsraten. Die Zuschläge für Studiengebühren müssen Sie nicht zurückzahlen. Die anderen Leistungen sind zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zins- loses Darlehen. Nur das Darlehen muss zurückgezahlt werden. WIE LANGE? Innerhalb der EU und der Schweiz ist eine Förderung von Studien- beginn bis zum Abschluss möglich. Außerhalb der EU und der Schweiz er- halten Sie die Förderung für maximal ein Jahr oder, wenn besondere Gründe vor- liegen, für maximal zweieinhalb Jahre. WO BEANTRAGEN? Bestimmte BAföG-Ämter sind für bestimmte Länder zuständig. Welches Amt für welches Land zuständig ist, erfahren Sie auf www.bafög.de. WAS NOCH? Wichtig ist, den BAföG- Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt zu stellen. Auslands-BAföG ist mit einem DAAD-Stipendium kombi- nierbar. Das DAAD-Stipendium ist bis zu einem Betrag von 300 Euro anrechnungs- frei. Die BAföG-Rate reduziert sich um den darüber hinausgehenden Betrag. www.bafög.de > Einzelfragen der Förderung > Gibt es BAföG auch im Ausland?

RkJQdWJsaXNoZXIy MjgxNDk=