Mit Stipendium ins Ausland

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen Bewerbungsvoraussetzungen Wer kann sich für ein Stipendium bewerben? Studierende, Absolventinnen und Absol- venten, Doktorandinnen und Doktoran- den sowie Promovierte von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen können sich um ein DAAD-Stipendium bewerben. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kommt ein DAAD-Auslandsstipendium für Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Frage. Die genauen Voraussetzungen für die Bewerbung finden Sie in der Stipendienausschreibung in der DAAD-Stipendiendatenbank: www.auslandsstipendien.de Ich bin im Bachelorstudium – ab welchem Semester kann ich mich um ein Stipendium bewerben? Wenn Sie im Bachelorstudium (oder einem sonstigen grundständigen Studium, zum Beispiel Diplom oder Staatsexamen) eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Bewerbungsschluss mindestens in Ihrem zweiten Fachse- mester befinden. In den Fachbereichen Musik, Bilden- de Künste/Design/Film, Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musi- cal) müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im dritten Semester sein. Für Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Medizin: Als Human- mediziner müssen Sie bei Bewerbungs- schluss den ersten Abschnitt der Ärzt- lichen Prüfung bestanden haben und spätestens bis zum Stipendienantritt den Nachweis erbringen, dass Sie das erste klinische Jahr absolviert haben. Zahn- und Tiermedizinerinnen und -mediziner müssen zum Bewerbungs- schluss mindestens die Ärztliche Vorprüfung in der dafür vorgesehenen Zeit (Zahnmedizin fünf Semester, Tier- medizin vier Semester) bestanden ha- ben; es wird außerdem erwartet, dass der erste Abschnitt der Ärztlichen Prü- fung noch vor Stipendienantritt abgelegt wird.

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