Mit Stipendium ins Ausland

Beachten Sie bitte auch die Angaben zu den Leistungen in der Stipendienaus- schreibung in der Stipendiendatenbank. www.auslandsstipendien.de Welche Familienleistungen gewährt der DAAD? Der DAAD möchte auch Studierende mit Familie ermutigen, im Studium einen Auslandsaufenthalt zu realisie- ren, und bietet hierfür spezielle Zu- satzleistungen: So werden auf Antrag der Stipendiatin oder des Stipendiaten monatliche Kinderzulagen, ein „Ver- heiratetenzuschlag“ für Ehe- oder ein- getragene Lebenspartner, ein Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten sowie Zu- schüsse zu Reise- und Versicherungs- kosten für Kinder und Ehe- oder einge- tragene Lebenspartner gewährt. In Programmen, in denen lediglich Teil- stipendien gezahlt werden und die in der Regel eine kurze Laufzeit haben, können diese zusätzlichen Leistungen leider nicht angeboten werden. Anrechnung von Förderleistungen anderer Stellen Ich bekomme BAföG, welche Regelungen gelten für mich? BAföG-Empfänger, die einen Auslands- aufenthalt machen wollen, sollen nicht schlechtergestellt sein als Studierende ohne BAföG-Bezug. Daher werden die BAföG-Leistungen vom DAAD nicht auf das Stipendium angerechnet; es werden die vollen Stipendienraten ausgezahlt. Falls Sie während des Auslandsaufent- halts BAföG beziehen, sind Sie ver- pflichtet, Stipendienleistungen des DAAD als Einkommen bei Ihrem zu- ständigen BAföG-Amt anzugeben. Das BAföG reduziert sich während der Stipendienzeit allerdings um den Be- trag der Stipendienrate, der 300 Euro überschreitet (Stipendien bis 300 Euro zählen nicht als Einkommen und wer- den nicht auf das BAföG angerechnet). Ich erhalte für den Auslandsaufenthalt ein Zweitstipendium von einem anderen Stipendiengeber. Wird es auf das DAAD- Stipendium angerechnet? Ein Zweitstipendium wird auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet,

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