Mit Stipendium ins Ausland

96 // Das richtige Stipendium finden // Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen wenn und soweit es 450 Euro pro Monat übersteigt. Zweitstipendien für ein Lehr- amtspraktikum im Ausland im Rahmen des Programms „Schulwärts!“ werden voll auf die DAAD-Stipendienrate ange- rechnet. Beim Erhalt von DAAD-Teilsti- pendien wird ein Zweitstipendium bis zur Höhe von 649 Euro belassen. Ein darüber hinausgehender Betrag wird auf das Teilstipendium angerechnet. Neben- leistungen, die von einem Zweitstipen- diengeber nicht abgedeckt sind, werden im Rahmen der DAAD-Richtlinien für die einzelnen Programme vom DAAD über- nommen. Umgekehrt rechnet der DAAD Nebenleistungen, die von einem Zweitsti- pendiengeber bereits abgedeckt sind, auf die DAAD-Leistungen an. Zuschüsse zu Studiengebühren anderer Stipendiengeber werden bis zur Höhe der Restkosten, die nicht vom DAAD abgedeckt sind, belassen. Darüber hin- ausgehende Zuschüsse werden auf den DAAD-Zuschuss angerechnet. Ich möchte mir im Ausland einen Neben- job suchen. Ist das möglich, und wird das Gehalt auf das Stipendium angerechnet? Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des DAAD in Bonn gestattet. Das Hauptkriterium für die Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendien- zweck nicht gefährdet oder ihm wider- spricht. Die über die Pauschalierungs- grenze für Teilzeitbeschäftigte (z. Z. 450 Euro) hinausgehenden Einkünfte wer- den auf das Stipendium angerechnet. Bei der Förderung mit einem DAAD-Teil- stipendium gilt: Der sogenannte Eigen- anteil an den Kosten des Auslands- studiums (649 Euro) kann auch durch eine Nebentätigkeit aufgebracht werden (Nettoverdienst). Eine Nebentätigkeit bis zur Höhe des Eigenanteils muss dem DAAD angezeigt werden, ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Überschreitet der Verdienst die Höhe des Eigenanteils, dür- fen Sie die Nebentätigkeit nur ausüben, wenn Sie sich vorher eine schriftliche Zu- stimmung des DAAD in Bonn eingeholt haben. Das Hauptkriterium für die Zu- stimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht. DIE AUSFÜHRLICHEN UND AKTUELLEN FAQS FINDEN SIE ONLINE UNTER: www.daad.de/stipendienhinweise

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