Beste Masterarbeit EUF 2024

Die EUF sucht für jeden Abschlussjahrgang drei Masterarbeiten, die eine sehr gute und herausragende Arbeit darstellen. Die ausgewählten Arbeiten werden auf den Graduiertenfeiern gewürdigt und ausgezeichnet. Für die folgenden Preise können Masterarbeiten nominiert werden:

  • Die Europa-Universität Flensburg versteht sich als eine lebendige und lernende Universität in kontinuierlicher Entwicklung. Sie will Horizonte öffnen; ihre Mitglieder arbeiten, lehren und forschen Grenzen überwindend. Die Europa-Universität Flensburg setzt sich ein für Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vielfalt in Bildung, Schule und Arbeitswelt, in Wirtschaft und Gesellschaft sowie in Kultur und Umwelt. In Anerkennung der vorbildlichen Umsetzung dieses Leitbildes verleiht das Präsidium der EUF einen Preis.
  • Die Debeka-Gruppe gehört zu den Top Ten der Versicherungs- und Bausparbranche. Sie ist aus Tradition dem öffentlichen Dienst eng verbunden und ist heute die größte Selbsthilfeeinrichtung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. In Anerkennung der herausragenden Leistung im Lehramtsstudium an der Europa-Universität Flensburg verleiht die Debeka-Gruppe einen Preis.
  • Die Fördergesellschaft der Universität Flensburg e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich Bürger, Repräsentanten, Firmen und Verbände aus der Stadt Flensburg und der umliegenden Region sowie Mitglieder der Europa-Universität Flensburg  zusammengeschlossen haben, um neben anderen Zielen die Universität und ihre Studierenden bei der Erfüllung ihrer pädagogischen, wissenschaftlichen und kulturellen Aufgaben zu unterstützen. Die Fördergesellschaft ist bestrebt, die Position "ihrer" Hochschule in den aktuellen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Prozessen zu stärken. In Anerkennung der herausragenden Leistung im Studium an der Europa-Universität Flensburg verleiht die Fördergesellschaft einen Preis.

Teilnahmebedingungen

Nominiert werden können Masterarbeiten aller Studiengänge der EUF, die zwischen August 2023 und Juli 2024 begutachtet wurden (beziehungsweise noch werden).

Wir benötigen eine durch die Verfasserin/den Verfasser der Arbeit unterschriebene Einwilligungserklärung zur Weitergabe der besagten Arbeit nach § 12 Landesdatenschutzgesetz. Diese Einwilligungserklärung steht hier zur Verfügung. Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Hauspost an Dagmar Hisleiter, EUF oder eingescannt im Einreichungsfomular mit hochladen.

Die Arbeiten sowie die Gutachten werden mit geschwärzten Namen der Jury für die Auswahl zur Verfügung gestellt. Gerne können diese Dokumente auch im Vorwege namentlich unkenntlich gemacht werden.

Eine Nominierung der Masterarbeiten ist bis zum 08. Juli 2024 möglich.

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