Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs

Allgemeines & Profil

Allgemeines & Profil

Im Rahmen freier Kapazitäten gibt es für EUF-Studierende lehramtsbezogener Studiengänge unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen weiteren, zur angestrebten Schulform passenden Teilstudiengang ("Unterrichtsfach") als Erweiterungsstudium zu studieren. (Nicht wählbar: Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und alle sonderpädagogischen Fachrichtungen).

Ein Erweiterungsstudium ist in folgenden Studiengängen möglich:

  • B.A. Bildungswissenschaften
  • M.Ed. Lehramt an Gymnasien
  • M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen
  • M.Ed. Lehramt an Grundschulen
  • M.Ed. Lehramt Sonderpädagogik
  • M.Voc.Ed. Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-techn. Fachrichtung)
  • M.Voc.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen (Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft)

Studieninhalt & Struktur

Struktur des Erweiterungsstudiums:

Das Erweiterungsstudium gliedert sich in 2 Niveaustufen. Die Abschlussunterlagen der jeweiligen Niveau-Stufe (Bachelor bzw. Master) des Erweiterungsstudiums werden stets erst nach Abschluss des regulären Studiums (Bachelor bzw. Master) ausgehändigt.

Bitte beachten Sie für Ihre Studienplanung: Das zusätzliche Studium eines weiteren Unterrichtsfachs erhöht Ihre Workload um rund 30 %.

Grundsätzlich sind alle entsprechenden Module des Teilstudiengangs auf Basis der Prüfungsordnung für den BA Bildungswissenschaften inklusive der jeweiligen fachspezifischen Anlage zu absolvieren.

Davon abweichend gelten folgende Besonderheiten:   

  • Im Theorie-Praxis-Modul wird das Begleitseminar zum Fachpraktikum absolviert, jedoch nicht erneut das Praktikum.
  • Im dritten Studienjahr sind, passend zum regulären Studium, ausschließlich die Spezialisierungen "Grundschule" und "Gemeinschaftsschule" beziehungsweise "Gymnasium" zulässig.
  • Im Rahmen des Erweiterungsstudiums kann keine Bachelor Thesis eingereicht werden.

Grundsätzlich sind alle entsprechenden Module des Teilstudiengangs auf Basis der Prüfungsordnung für den jeweiligen Master of Education-Studiengang inklusive der jeweiligen fachspezifischen Anlage zu absolvieren.

Davon abweichend gelten folgende Besonderheiten:  

  • Das Praxissemester muss durch ein Begleitseminar im dritten Unterrichtsfach ergänzt werden (Erforderliche Prüfungsleistung im Begleitseminar: eine große Unterrichtsplanung sowie drei kleine Unterrichtsplanungen). Mit dem Begleitseminar des Erweiterungsstudiums werden 5 Leistungspunkte erworben.
  • Die 15 Leistungspunkte des Praxisblocks werden im Praktikum des regulären Masterstudiengangs erworben, im Erweiterungsstudium erfolgt kein Erwerb weiterer Leistungspunkte für den Praxisblock an der Schule.
  • Im Rahmen des Erweiterungsstudiums kann keine Master Thesis eingereicht werden.

Dokumente zum Studium

Rechtsgrundlage für das Erweiterungsstudium ist die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für das Studium eines zusätzlichen Unterrichtsfachs im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Europa-Universität Flensburg (PStO Erweiterungsstudium 2022) .

Dokumente zum Studium  [28813]

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen

Bitte beachten Sie die Fächerkombinationsvorgaben für die von Ihnen angestrebte Schulform. Ein Erweiterungsstudium auf Master-Niveau ist nur möglich, wenn das Erweiterungsfach in dieselbe Schulform führt wie das gewählte reguläre Masterstudium. Alternativ kann auch die Möglichkeit bestehen, zu einem weiteren Lehramtsmasterstudiengang zugelassen zu werden, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Die gültigen Fächerkombinationsvorgaben finden Sie jeweils auf den Bewerbungsseiten des entsprechenden Studiengangs:

Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Gemeinschaftsschulen

Lehramt an Gymnasien

Lehramt Sonderpädagogik

Lehramt an beruflichen Schulen (gewerbl.-techn.)

Lehramt an beruflichen Schulen (Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Erweiterungsstudium

Grundsätzlich gilt:

  • Es kann nur maximal ein Unterrichtsfach gleichzeitig im Erweiterungsstudium studiert werden.
  • Ein Erweiterungsstudium kann für das 1. Fachsemester nur zum Herbstsemester begonnen werden.
  • Grundsätzlich vom Erweiterungsstudium ausgeschlossen sind alle sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft.

Hinweis: Auch SO- oder EHW-Studierende können jedoch ein für ihre Schulform zugelassenes allgemeinbildendes Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium studieren.

  1. reguläre Immatrikulation
    1. eine im mindestens dritten Fachsemester bestehende Immatrikulation an der EUF im Studiengang B.A. Bildungswissenschaften oder
    2. eine Immatrikulation in einen die Lehramtslaufbahn vorbereitenden Masterstudiengang an der EUF
  2. ggf. vorhandene weitere Zugangsvoraussetzungen des im Erweiterungsstudium gewählten Teilstudiengangs (z.B. fachspezifische Voraussetzungen) sind zu erfüllen.
  1. Reguläre Immatrikulation in einen auf die Lehramtslaufbahn vorbereitenden EUF-Masterstudiengang sowie
  2. entweder
    1. der erfolgreiche Abschluss der Erweiterungsprüfung in der ersten Niveaustufe oder
    2. Abschluss des entsprechenden Unterrichtsfachs im regulären Bachelorstudium.

Beratung & Kontakt

Beratung & Kontakt

Sie wünschen sich Beratung zu der Frage, ob ein Erweiterungsstudium für Sie persönlich sinnvoll ist? Gerne berät Sie die Zentrale Studienberatung.

Zentrale Studienberatung

Mit speziellen Fragen zu den Inhalten einzelner Fächer können Sie sich auch an die jeweilige Fachberatung wenden.

Fachstudienberatung

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Zulassungsstelle.

Team Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unterteilt nach den zwei möglichen Niveaustufen:

Bewerbung & Zulassung Bachelor-Niveau

Bewerbung & Zulassung Master-Niveau