Bild von einem Kind, das in die Kamera guckt
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Lehramt an Grundschulen - Master of Education (M.Ed.)

Allgemeines & Profil

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Education (M.Ed.) Lehramt an Grundschulen
Regelstudienzeit 4 Semester / 120 CP
Studienart Vollzeitstudium
Studienbeginn jedes Herbstsemester
Unterrichtssprache(n) vorwiegend Deutsch
Studiengebühren Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Profil

Der Beruf der*des Lehrer*in ist erfüllend, komplex und herausfordernd, denn der Alltag in einer Schulklasse verläuft selten genau nach Plan. Schüler*innen sind kulturell, sozial, sprachlich und religiös unterschiedlich geprägt und schon früh einem spürbaren Leistungsdruck ausgesetzt. Die Ansprüche einer fordernden Wettbewerbsgesellschaft stellen für die Lehrpersonen eine besondere Herausforderung dar: Ihre Schüler*innen sollen beruflich bestehen können, und sie sollen als selbstbewusste, starke Individuen heranwachsen, die die Gesellschaft mitgestalten.

Wesentliche Spezifika der Lehrer*innenbildung an der EUF sind:

  • Umfangreiche bildungswissenschaftliche Anteile (Pädagogik, Psychologie, Didaktik, Erziehungswissenschaft) im Studium
  • Flexibilität im Bachelorstudium: Nach dem Bachelorabschluss können Sie einen Lehramtsmaster oder einen anderen Masterstudiengang anschließen.
  • Enge Verzahnung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik in den studierten Fächern
  • Kompetenzerwerb in den Bereichen: Deutsch als Zweitsprache, Inklusion, Umgang mit Heterogenität, Diagnose und Förderung, Medienpädagogik und Schulentwicklung.
  • Intensive Praxisphasen von Anfang an: ein Orientierungspraktikum am Studienanfang, ein fachdidaktisches Praktikum in der Mitte des Bachelorstudiums und ein Praxissemester im Masterstudium.
  • Förderung von Auslandsstudium und/oder Praxisphasen im Ausland: So können Sie im Studium erfahren, dass Schule auch völlig anders funktionieren kann als in Deutschland.
Akkreditierung:

Studieninhalt & Struktur

Studieninhalt & Struktur

Der Master-Studiengang für das Lehramt an Grundschulen umfasst drei Teilstudiengänge sowie zwei disziplinäre bzw. interdisziplinäre Lernbereiche.

  • Der Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft ist mit einem Umfang von 25 Leistungspunkten für alle Studierenden verpflichtend.
  • Die beiden Teilstudiengänge, die auf ein Unterrichtsfach vorbereiten, schließen an Ihre entsprechenden Teilstudiengänge des Bachelor-Studiums an. 
  • Sie wählen zwei Lernbereiche im ersten und zweiten Semester. Wenn Sie Deutsch nicht als Teilstudiengang studieren, belegen Sie den Lernbereich Deutsch oder Deutsch als Zweit-und Fremdsprache. Wenn Sie Mathematik nicht als Teilstudiengang studieren, belegen Sie den Lernbereich Mathematik.

Bitte beachten Sie:
Für den Master-Studiengang Lehramt an Grundschulen müssen Sie im Bachelor-Studium mindestens einen der Teilstudiengänge Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sachunterricht studiert haben.

Empfohlener Studienverlauf

(PStO 2020)  

1. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft Lernbereich 1 Fach A Fach B
2. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft Lernbereich 2 Fach A Fach B
3. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft Praxissemester Fach A Fach B
4. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft Master Thesis (Fach A, Fach B oder Erzwiss.)

Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium

Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.

Dokumente zum Studium

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen für das Lehramt an Grundschulen

Folgende Fächer stehen zur Auswahl, von denen zwei Fächer belegt werden müssen:

  • Dänisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Mathematik
  • Musik
  • Philosophie
  • Sachunterricht
  • Sport
  • Technik
  • Textillehre

Mindestens eines der beiden zu belegenden Fächer muss dabei Deutsch oder Englisch oder Mathematik oder Sachunterricht sein.

Das Fach Sachunterricht kann nur gewählt werden, wenn im Bachelor das Fach Sachunterricht studiert worden ist.

Fächerkombinationen für M.Ed. Lehramt an Grundschulen im Überblick

  Deutsch Englisch Mathematik Sachunterricht
Dänisch        
Deutsch        
Englisch        
Evangelische Religion        
Katholische Religion        
Kunst        
Mathematik        
Musik        
Philosophie        
Sachunterricht        
Sport        
Technik        
Textillehre        

Berufsfelder

Berufsfelder

Mit dem Studienabschluss Master of Education (M.Ed.) eröffnen sich Ihnen verschiedene berufliche Wege.
Sie können

  • sich für das Lehramt weiterqualifizieren
  • oder direkt in den (außerschulischen) Arbeitsmarkt eintreten
  • oder auch promovieren.

Berufsziel Lehramt

Nachdem Sie Ihr Studium mit dem Master of Education abgeschlossen haben, beginnt für Sie die zweite Phase der Lehramtsausbildung, das Referendariat.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst / Referendariat erhalten Sie auf der Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) oder direkt an Ihrer Ausbildungsschule.

Zum IQSH

Außerschulische Berufsfelder

Je nach Fächerkombination ermöglicht Ihnen der Abschluss Master of Education auch den Einstieg in die Berufswelt in den Bereichen Bildung, Soziales, Wirtschaft, Verbände oder öffentlicher Dienst oder auch die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt.

Promotion

Mit dem Studienabschluss Master of Education eröffnet sich für Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit zu promovieren.
Informationen zur Promotion

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Sie können für den Master of Education / Lehramt an Grundschulen zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  1. der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses,
  2. eine Fächerkombination, die für den Master Grundschulen zulässig ist
  3. in den Schulfächern mindestens jeweils 50 Leistungspunkte sowie 35 Leistungspunkte aus der Erziehungswissenschaft und weiteren Disziplinen, die sich mit Fragen von Bildung und Erziehung befassen (z. B. Psychologie, Soziologie, Philosophie),
  4. der Nachweis pädagogischer und didaktischer Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik, durchgängiger Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz und
  5. der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen.

Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die keine 50 bzw. 35 Leistungspunkte nach Nr. 3. erworben haben, kann eine Zulassung mit der Auflage erteilt werden, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Master-Studiums zu erbringen. Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten pro Teilstudiengang der Unterrichtsfächer sowie 30 Leistungspunkte im Teilstudiengang Bildung - Erziehung - Gesellschaft erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung oder das Nachholen des erforderlichen Schulpraktikums ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Bei den unter Punkt 3. genannten Mindestpunktezahlen handelt es sich um generelle Zugangsvoraussetzungen für externe Studierende, nicht um einen Punktewert, der zur Bewerbung nachgewiesen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Anzahl an Leistungspunkten ist unerheblich, da nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen wird.

Die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte innerhalb der ersten beiden Master-Semester nachzuholen, gilt ebenfalls nur für externe Studierende, da Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes B.A.-Studium ist.

Detaillierte Informationen für Bewerber*innen, die Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität absolviert haben, sind im Reiter "Externe Bewerbung" zusammengestellt.

Der Nachweis eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ist spätestens am 31.08. zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und eine eventuell bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig zu machen.

Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung

Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Dafür muss bis zum 01.11. folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Der Nachweis von mindestens 150 ECTS im Bachelor-Studium

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung" 

Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Beratung & Kontakt

Grundlegende und fachübergreifende Beratung zum Master of Education Lehramt an Grundschulen bietet Ihnen unsere Zentrale Studienberatung.

Zur Zentralen Studienberatung

Ansprechpartner*innen für inhaltliche Fragen zu einzelnen Teilstudiengängen sind die Studienfachberater*innen.

Zur Übersicht der Fachstudienberatung

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unter

Bewerbung und Zulassung

Erweiterungsstudium

Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist es im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich, ein zusätzliches Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium zu studieren.

Weitere Informationen

Beratung zum Erweiterungsstudium