Bewerbung für den B.A. International Management - BWL
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Bachelor International Management – BWL.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren
Der Studiengang International Management – BWL wird mit den Sprachschwerpunkten Dänisch und Spanisch angeboten.
Der Studiengang International Management mit Sprachschwerpunkt Dänisch ist zulassungsbeschränkt.
Für den Sprachschwerpunkt Dänisch stehen zum diesjährigen Herbstsemester 80 Studienplätze zur Verfügung.
Der Studiengang International Management mit Sprachschwerpunkt Spanisch ist zulassungsfrei.
Nur die form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil. Rechtsgrundlage für die Auswahl der Studienbewerber*innen sind das Hochschulzulassungsgesetz und die Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig Holstein.
Ablauf des Verfahrens:
Zunächst werden sogenannte Vorabquoten gebildet:
- Internationale Bewerber/-innen aus Nicht-EU-Staaten (8 %),
- Härtefälle (2 %),
- Spitzensportler*innen (2 %)
- Zweitstudium (3 %),
- Beruflich Qualifizierte (Bewerber*innen ohne Abitur) (5 %)
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, werden Sie vorab zugelassen.
Von den danach noch verfügbaren Studienplätzen werden zunächst
- 20 % ausschließlich nach Leistung (Abiturnote), danach
- 20 % ausschließlich nach Wartezeit (Wartesemester) und danach
- 60 % nach Hochschulauswahlverfahren
zugelassen.
Im Hochschulauswahlverfahren wird ausschließlich die Abiturnote bewertet.
Die Studienplatzannahme
Unmittelbar nach Bewerbungsschluss (ca. 20.07.) findet das Auswahlverfahren (Hauptverfahren) statt und alle berücksichtigten Bewerber*innen erhalten per E-Mail den Zulassungsbescheid. In dieser Mail wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und Sie erhalten Informationen zur Anmeldung für die Sprachintensivkurse.
Innerhalb weniger Tage müssen Sie dann die Annahme des Studienplatzes der Zulassungsstelle per E-Mail bestätigen.
Nach Ablauf der Annahmefrist wird ermittelt, ob alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden konnten. Ist dies nicht der Fall, wird sofort das erste Nachrückverfahren durchgeführt. Das weitere Procedere ist identisch mit dem des Hauptverfahrens.
Die sehr kurze Abfolge von Zulassung und Studienplatzannahme ist erforderlich, da bereits im August die Sprachkurse stattfinden und im September die Vorlesungen beginnen.
Bitte beachten Sie:
- Die Übersicht zu den geplanten Vergabeterminen und die Fristen zur Studienplatzannahme
- Prüfen Sie bitte regelmäßig Ihren Mailaccount und dabei unbedingt auch den SPAM-Ordner.
- Wenn Sie Ihren Studienplatz innerhalb der festgesetzten Frist nicht per E-Mail annehmen, erlischt Ihre Zulassung und eine Einschreibung ist nicht mehr möglich.
- Sollten Sie zu den Vergabeterminen keinen Zugriff auf Ihre E-Mails haben, müssen Sie eine andere Person beauftragen, Ihre E-Mails zu sichten und ggf. die Annahme zu erklären.
Bevorzugte Auswahl
Die bevorzugte Auswahl
Wenn Sie
- zu Beginn oder
- während
eines sogenannten Dienstes (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) eine Zulassung erhalten haben und wegen des Dienstes den Studienplatz nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, nach Abschluss des Dienstes bei einer erneuten Bewerbung an der Hochschule, an der Sie zugelassen worden sind, die "bevorzugte Auswahl" zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass Sie sich für denselben Studiengang bzw. dieselben Studienfächer erneut bewerben und dieser Studiengang bzw. die Studienfächer im Rahmen des erneuten Bewerbungsverfahrens auch angeboten werden.
Die bevorzugte Auswahl ist zum Beispiel nicht möglich, wenn Sie für den B.A. International Management / Schwerpunkt Dänisch zugelassen wurden und im Jahr nach Ableistung des Dienstes den Schwerpunkt Spanisch wählen.
Bewerbungsverfahren bei bevorzugter Auswahl
Sie nehmen ganz normal erneut am Online-Bewerbungsverfahren teil und beantworten auf einer der dortigen Abfrage-Masken die Frage nach der bevorzugten Auswahl mit "ja".
Zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen müssen Sie eine Kopie des letztjährigen Zulassungsbescheides sowie eine Bestätigung über den abgeleisteten Dienst mit Angabe der genauen Beginn- und Endezeit zusätzlich einreichen.
Bitte beachten Sie: Der Vertrag über die Ableistung ist keine Bestätigung, dass der Dienst tatsächlich abgeleistet worden ist. Die Bestätigung ist immer vom Träger der Dienstleistung zu erstellen, nicht von der Einrichtung, in der der Dienst absolviert wurde.
Wenn die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl vorliegen und die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, erfolgt die Zulassung vor der Auswahl aller anderen Bewerber*innen.
Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen
Es gelten folgende Bewerbungszeiträume für beide Sprachschwerpunkte:
für das 1. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein z. B. eine falsche Fächerkombination, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. eine zulassungsbeschränkte Studiengangkombination) bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Abgeleistete Dienste
Sogenannte Dienste (Wehrdienst, Zivildienst, FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) führen nicht mehr zu einer Erhöhung der Wartezeit. Sie können aber wichtig sein, wenn es im Auswahlverfahren zu einer Ranggleichheit kommt.
Wenn Sie im Online-Bewerbungsverfahren angeben, einen Dienst geleistet zu haben, müssen Sie Ihren Unterlagen einen entsprechenden Nachweis in einfacher Kopie beifügen. Als Nachweis ist entweder die offizielle Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst erforderlich oder – wenn der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht beendet ist – eine aktuelle Bestätigung der Einrichtung über den Beginn, das Ende und die Art (FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) des Dienstes.
Nur bei Beantragung der "bevorzugten Auswahl" muss der Nachweis amtlich beglaubigt sein.
Härtefallantrag
Der Härtefallantrag
In begründeten Ausnahmefällen können besondere Situationen dazu führen, dass Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen der sogenannten Härtefallquote einen Studienplatz erhalten.
Dazu müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass bei Anlegung strengster Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber auch nur ein Semester auf die Zulassung wartet. Es muss also ein besonderer Umstand vorliegen, der Ihre aktuelle und zukünftige Situation beschreibt.
In der Vergangenheit liegende Umstände spielen keine Rolle. Dafür könnten Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Wenn Sie der Meinung sind, eine besondere Ausnahmesituation geltend machen zu können, die eine sofortige Zulassung rechtfertigt, müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Härtefallantrag stellen und die Berücksichtigung als "Härtefall" bereits im Online-Verfahren beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige beispielhafte Informationen zu den Gründen, die zu einer Berücksichtigung als Härtefall führen oder auch nicht führen können sowie den Härtefallantrag jeweils als Download-Datei.
Achten Sie bitte insbesondere bei gesundheitlichen Gründen darauf, dass ein fachärztliches (für den medizinischen Laien verständliches) Gutachten beizufügen ist, das eine eindeutige Prognose des Krankheitsverlaufes beinhalten muss.
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Voraussetzung für die Bewerbung in höheren Fachsemester ist, dass anrechenbare Prüfungsleistungen eines bereits besuchten Studienganges vorliegen und das aufnehmende Institut bzw. der Zulassungs- oder Prüfungsausschuss eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen haben.
Mit den Bewerbungsunterlagen
Im B.A. International Management muss die Höherstufung für einen der beiden Schwerpunkte (Dänisch oder Spanisch) beantragt werden.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss
a) muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden und
b) der Nachweis über ausreichende dänische bzw. spanische Sprachkenntnisse (siehe "Zusatzqualifikationen")
Der Nachweis zu Punkt b) ist erforderlich, da Sprach(intensiv)kurse ausschließlich für Studierende im ersten Fachsemester angeboten werden.
Selbstverständlich gelten auch bei Bewerbungen für höhere Fachsemester die Zugangsvoraussetzungen des Bewerbungsverfahrens für das erste Fachsemester uneingeschränkt.
Anerkennung / Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Alle internationalen Bewerber*innen, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nachweisen, benötigen einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Eine Übersicht über anerkannte Nachweise finden Sie unter "Zusatzqualifikationen".
Zur Bewerbung müssen zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Evaluation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Ramin Shahbazi
- Telefon
- +49 461 805 2765
-
ramin.shahbazi-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 012
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Wenn ein solcher Antrag berücksichtigt wird, wird Ihre Note oder die zum Zeitpunkt der Bewerbung errechnete Wartezeit zu Ihren Gunsten korrigiert. Man unterscheidet daher zwischen
- einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote und
- einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.
Solche Anträge können dann gestellt werden, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände daran gehindert waren, eine bessere Abiturnote zu erzielen oder das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt abzulegen.
In den Informationen zum Nachteilsausgleich können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und wann ein solcher berücksichtigt werden kann. Einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote ist immer ein ausführliches Schulgutachten beizufügen. Informationen zu diesem Gutachten finden Sie ebenfalls in den o.g. Informationen.
Da ein solches Gutachten sehr umfangreich ist, sollten Sie entsprechend viel Zeit einplanen um das Gutachten rechtzeitig vorlegen zu können. Der Antrag ist zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen und muss alle erforderlichen Nachweise enthalten.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die fachgebundene Hochschulreife "Wirtschaft und Verwaltung"
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums in Schleswig-Holstein. Unter Studium ohne Abitur können Sie sich über die beruflichen Qualifikationen informieren, die zu einem Studium berechtigen.
Welche sprachlichen Qualifikationen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Zusatzqualifikationen".
Zusatzqualifikationen
Der Studiengang B.A. International Management - BWL setzt entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg gute Kenntnisse der englischen Sprache (Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) sowie den Nachweis über Grundkenntnisse in Dänisch bzw. Spanisch voraus. Wenn Sie über kein deutschsprachiges Abitur oder keinen deutschsprachigen Hochschulabschluss verfügen, müssen Sie darüber hinaus den Nachweis guter deutscher Sprachkenntnisse mit der Bewerbung einreichen (siehe auch "Internationale Bewerber*innen").
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie mit der Bewerbung keinen Sprachnachweis für Dänisch oder Spanisch vorlegen können, erhalten Sie eine Zulassung mit Auflage. Hieran ist die Bedingung geknüpft, dass Sie den Sprachnachweis bis zu dem genannten Termin nachweisen müssen. Erbringen Sie den Nachweis nicht, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf dieses Datums unwiderruflich.
Der Studiengang B.A. International Management – BWL setzt Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus.
Das vorgelegte Zertifikat zum Nachweis der Sprachkenntnisse darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein. Gerechnet wird ab Beginn des Semesters, zu dem Sie die Einschreibung beantragen. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- ein Notendurchschnitt von mindestens 10 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Durchschnittswert der letzten vier Halbjahre) ODER
- ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule ODER
- eines der folgenden Nachweise des Niveaus B2:
- FCE (First Certificate in English): Mindestnote Grade B, Mindestpunktzahl 173 Punkte
- CAE (Certificate in Advanced English): Grade C (bestanden)
- CPE (Certificate of Proficiency in English): Grade C (bestanden)
- IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language):
- Internet-Based Testing: Mindestpunktzahl 90 Punkte
- Paper-Based Testing (NEU: ITP-Institutional Testing Program): Mindestpunktzahl 577 Punkte (von max. 677)
- Computer-Based Testing: mindestens 233 Punkte (von max. 300)
Der entsprechende Nachweis ist bis zum Ende des ersten Semesters zu erbringen.
Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.
Bitte wenden Sie sich direkt an: studienberatung.iim@uni-flensburg.de
Wenn Sie ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Der Nachweis muss spätestens bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Ansonsten sind Sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Als Nachweis für den B.A. International Management - BWL werden folgende Nachweise anerkannt:
- Zertifikat über die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" - DSH" in der Niveaustufe DSH-2
(Anmerkung: Die DSH-Prüfung wird nur akzeptiert, wenn die Prüfungsorganisation bei der HRK registriert und zertifiziert wurde) ODER - durch den "Test Deutsch als Fremdsprache" - TestDaF in der Niveaustufe TDN-4 in allen vier Teilprüfungen ODER
- durch den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs (§ 5) ODER
- durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe DSD II ODER
- das Goethe-Zertifikat C 1 ODER
- das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule".
Vorausgesetzt werden Kenntnisse der dänischen Sprache auf dem Level B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die bis zum Vorlesungsbeginn nachzuweisen sind. Hierbei gelten folgende Regelungen:
- Bewerber*innen ohne dänischsprachige Vorkenntnisse müssen an einem vorgelagerten, ggf. kostenpflichtigen Sprachintensivkurs teilnehmen, der mit einem Test endet. Der Test kann einmal wiederholt werden.
- Bewerber*innen mit Vorkenntnissen aus mindestens 4 Jahren Dänischunterricht an einem deutschen Gymnasium, in einem regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) oder einer vergleichbaren Institution müssen am Test gemäß Nr. 1. teilnehmen. Die Wiederholung des Tests ist ebenfalls einmal möglich.
- Von Bewerberinnen und Bewerbern, die das Abitur an dänischen Minderheitsgymnasien (z.B. Duborg-Skolen, A. P. Möller-Skolen) abgelegt haben, sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
- Die Studienleitung der Syddansk Universitet prüft insbesondere das Sprachniveau der Bewerberinnen und Bewerber nach Nummer 2.). Reichen die sprachlichen Fähigkeiten nicht aus, kann zusätzlich die Teilnahme am Sprachintensivkurs verpflichtend auferlegt werden.
- Alle Zulassungen zum Studium erfolgen unter der Auflage, dass das erforderliche Sprachniveau im Dänischen bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird. Wird der Nachweis nicht erbracht oder wird der Sprachtest auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Zulassung zu widerrufen. Die bereits erfolgte Immatrikulation ist rückgängig zu machen.
- Bewerber*innen für höhere Fachsemester müssen ausreichende Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung nachweisen. Ein Sprachintensivkurs gemäß a. wird ausschließlich für Studierende im ersten Fachsemester angeboten.
Wenn Sie zum Studium zugelassen wurden, erhalten Sie alle weitere Informationen zu den Sprachkursen im Zentrum für Sprachen.
Bitte beachten Sie:
Alle Zulassungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass das erforderliche Sprachniveau bis zum Vorlesungsbeginn erreicht wird. Der Test, der nach dem Sprachintensivkurs abgelegt werden muss, kann einmal wiederholt werden. Wird auch die zweite Prüfung nicht bestanden, muss die Zulassung widerrufen und die bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig gemacht werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Bewerber*innen für höhere Fachsemester müssen ausreichende Sprachkentnisse bereits mit der Bewerbung nachweisen.
Ein Sprachintensivkurs gemäß 1. wird ausschließlich für Studierende im ersten Fachsemester angeboten.
Wenn Sie den Sprachschwerpunkt Spanisch studieren möchten, müssen Sie Kenntnisse der spanischen Sprache auf dem Level A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachweisen. Hierbei gelten folgende Regelungen:
- Anerkannt werden folgende Nachweise des Niveaus A2 oder darüber:
- Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE)
- The European Language Certificate (TELC) Spanisch
- Certificado de Español Lengua y Uso (CELU)
- UNICert® Zertifikat Spanisch
- Schriftliche Abiturprüfung in Spanisch mit mindestens 8 Punkten
- Über die Anerkennungsfähigkeit der erbrachten Nachweise entscheidet der Zulassungsausschuss zu Vorlesungsbeginn.
- Wenn Sie keinen der unter Nummer 1. aufgeführten Sprachnachweise zum Vorlesungsbeginn erbringen können, können Sie vor Beginn des ersten Semesters an einem Sprachkurs der Europa-Universität Flensburg teilnehmen, der mit einer Prüfung auf dem Level A2 endet. Alternativ wird auch die bestandene Modulprüfung "Spanisch 1" als gültiger Sprachnachweis anerkannt.
Die Kosten für den Intensivkurs (inkl. Niveaustufen A1+A2) sowie für die Prüfungsvorbereitung werden von der Hochschule übernommen.
Weiterführende Informationen zum Spanisch Intensivkurs - Sprachnachweise, die während des ersten Fachsemesters an einer anderen Institution erworben werden und den Anforderungen gemäß Satz 1 entsprechen, werden anerkannt.
- Wenn Sie den Sprachnachweis nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters erbringen, werden Sie mit Ablauf des ersten Fachsemesters exmatrikuliert. Der Prüfungsanspruch bei Hochschulwechsel bleibt bestehen.
- Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben, müssen ausreichende Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung nachweisen.
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
- nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
- nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
Das Bewerbungsverfahren
Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.