Zulassung und Auswahlverfahren
Alle Bewerbungen, die zum Bewerbungsschluss vollständig vorliegen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren beginnt wenige Tage nach Bewerbungsschluss. Die konkreten Termine der einzelnen Auswahlverfahren werden zu Bewerbungsbeginn auf der Website veröffentlicht. Wenn Sie im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dieser wird Ihnen ausschließlich per E-Mail zugesandt, und zwar an die E-Mail-Adresse, die Sie im Online-Bewerbungsverfahren angegeben haben. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen und welche Unterlagen Sie dem Studierendensekretariat in Papierform hierfür übersenden müssen.
Unterlagen zur Immatrikulation
Zulassung mit Auflagen
In einigen Studiengängen kann die Zulassung mit einer Auflage verbunden sein (z.B. Nachweis einer bestimmten Qualifikation bis Studienbeginn). Achten Sie in diesen Fällen insbesondere darauf, dass geforderte Nachweise der im Zulassungsbescheid benannten Stelle vorgelegt werden muss. Werden geforderte Nachweise nicht bis zu dem festgesetzten Termin vorgelegt, erfolgt die Exmatrikulation mit Fristablauf unwiderruflich.
Annahme des Studienplatzes
In der E-Mail, mit der Sie den Zulassungsbescheid erhalten, werden Sie aufgefordert, der Europa-Universität Flensburg unverzüglich (i.d.R. innerhalb von 3 - 5 Tagen) mitzuteilen, ob Sie den Studienplatz annehmen wollen. Mit dieser Annahme gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Sie dient lediglich der Feststellung, wie viele Plätze nicht angenommen wurden und in den nachfolgenden Nachrückverfahren erneut vergeben werden können. Die Annahme des Studienplatzes nehmen Sie ebenfalls per E-Mail vor. Beachten Sie hierbei, dass Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung der Studienplatzannahme erhalten, sobald Ihre Mail eingegangen und verbucht ist. Wenn die Annahme nicht fristgerecht erfolgt, erlischt Ihr Anspruch auf den Studienplatz. Eine Immatrikulation ist dann nicht mehr möglich, da die nicht angenommen Studienplätze bereits an andere Bewerber*innen vergeben wurden. Eine Immatrikulation ist also nur möglich ist, wenn Sie vorher die Annahme des Studienplatzes per Mail erklärt haben.