Der aktuelle Themenschwerpunkt 'Screenreader'
Neuigkeiten
Barriere-Sensibilität an der EUF
Mythos
Screenreader können alle digitalen Inhalte verständlich vorlesen.
Dieser Mythos stimmt nicht.
Screenreader lesen die Textinformationen von digitalen Inhalten vor. Sie ermöglichen Menschen mit Seheinschränkungen, visuelle Inhalte über zwei andere Sinne wahrzunehmen (akustisch über die Sprachausgabe oder haptisch über Brailleausgabe). Der Screenreader folgt damit dem Zwei-Sinne-Prinzip. Dieses besagt, dass Informationen bei Einschränkungen eines Sinnes durch zwei andere Sinne zugänglich gemacht werden.
Damit ein Screenreader digitale Inhalte erkennen kann, sind alle Inhalte als Textinformation zu hinterlegen. Das bedeutet:
- Objekte, wie Grafiken und Tabellen benötigen einen verständlichen Alternativtext.
- Texte benötigen eine eindeutige Struktur: z.B. Überschriftenebenen, Aufzählungszeichen, Standardtext. Diese sind eindeutig zu formatieren.
- Hyperlinks sind zu benennen, damit ersichtlich wird, wohin der Link führt.
Screenreader werden von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen verwendet. Neben technisch umsetzbaren Maßnahmen, gilt es eindeutige Ortsbeschreibungen von Objekten im Text zu beschreiben. Diese helfen, Objekte mit dem Screenreader gezielt zu finden und sich vorlesen zu lassen.
Besucht uns in unserem Studienbüro für barriere-bewussten Service (STUBBS), um euch mit uns über Screenreader auszutauschen.
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Talk
In diesem Video stellt ein Experte die Arbeit mit einem Screenreader vor. Anhand von zwei Webseiten verdeutlicht der Experte, wie der Screenreader die Inhalte bei barriere-sensiblen und bei nicht barriere-sensiblen Strukturen wiedergibt.
Der Service vom STUBBS
Das Studienbüro für barriere-bewussten Service (STUBBS) bietet euch viele Angebote rund um die Gestaltung digitaler barriere-sensibler Materialien. Über die Schaltflächen könnt ihr euch direkt zu den Angbeboten und unseren Helpdeskzeiten navigieren.
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Auch außerhalb dieser Öffnungszeiten (GOT 001.1 & Digital) ist das Büro häufig besetzt. Unser Türschild verrät euch, ob wir gerade anwesend sind :-).
Gefördert durch
StudyasU wird durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (Förder-Nr. FBM2020-EA-1050) (August 01, 2021 - July 31, 2024) gefördert.