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Studierende, die mit Erasmus+ ein Auslandssemester machen, müssen die Änderungen innerhalb der ersten 5 Wochen nach Start des Semesters bekannt geben und den Anerkennungsantrag, sowie das Online Learning Agreement
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Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich
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geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. wegen zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters können Sie diese Veränderungen anzeigen. Hierzu müssen Sie zunächst die
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/sonderpaedagogik/studium-lehre/lehramt-sonderpaedagogik-med/sonderpaedagogische-fachrichtungen
und der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die die LP nach den Nrn. 2 - 5. nicht
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