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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates die folgende
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Januar
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 26. Oktober 2011 und Zustimmung des Universitätsrats vom 15. April 2011 [...] können. § 3 Eröffnung des Habilitationsverfahrens (1) Im schriftlichen Habilitationsantrag an den Senat muss das Fachgebiet, für das sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zu habilitieren beabsichtigt [...] oder gleichzeitige Habilitationsgesuche. (3) Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt durch den Senat ausschließlich auf- grund der Prüfung formaler Zulassungsvoraussetzungen; sie soll zeitnah erfolgen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 15. Juli 2009 und nach Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/studienqualifikationssatzung.pdf
Februar 2011( GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 27. April 2011 die folgende Satzung erlassen: § 1 Anwendungsbereich Neben
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/zugangs-zulassungssatzung.pdf
Hochschulzulassungsverordnung HZVO (NBl. MWV. Schl.- H. 2011,11) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27.04.2011 und nach Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft,
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/26-cw-satzung.pdf
Abs. 6 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 19. Juni 2009 wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. April 2011 sowie nach Beschlussfassung durch den Universitätsrat
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/aenderungssatzung-gebuehren-besondere-dienstleistungen.pdf
Rechtsvorschriften vom 4. Februar 2011 (GVBl. Schl.-H. S. 34), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. April 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung