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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen [...] Prüfungssprachen sind grundsätzlich Deutsch oder Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2012 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet ein stimmberech- tigtes Mitglied
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2012 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Seite 10 von 13 Prüfungsordnung Bachelorstudiengang „International Management“ (BA) 05. September
fileadmin/content/abteilungen/industrial/bilder/etc/promotionsordnung-energiewissenschaften.pdf
Senatsbeschluss vom 11. Mai 2022 Kriterienliste für kumulative Dissertationen im Bereich Energiewissenschaften 1. Die kumulative Dissertation besteht aus einer Reihe von qualifizierten Fachartikeln. Die
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
igten Mitglieder des Senats. (3) Die Ehrenpromotion wird in der Regel vor dem Senat durch Überreichen ei- ner von der Präsidentin/dem Präsidenten sowie der Senatsvorsitzenden/des Se- natsvorsitzenden [...] ehrerinnen/Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 3 [...] (Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flens- burg am 30. Mai 2007 die folgende Satzung erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
Mitglieder des Senats. (3) Die Ehrenpromotion wird in der Regel vor dem Senat durch Überreichen einer von der Präsidentin / dem Präsidenten sowie der Senatsvorsitzenden / dem Senatsvorsitzenden unterschriebenen [...] rerinnen / Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 3 [...] Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl,-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 15. Februar 2012 die folgende Satzung erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/promordnung-2017.pdf
nach Beschluss des Senats gemäß der jeweils gültigen Fassung der Verfas- sung der Europa-Universität Flensburg durch Überreichen einer von der Senatsvorsitzenden bzw. dem Senatsvorsitzenden und der Präsidentin [...] bildet durch Wahl im Senat einen Promotionsausschuss. (2) Der Promotionsausschuss besteht aus 1. sechs Angehörigen der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen [...] n der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 4 3. zwei studentischen Mitgliedern, die vom Senat für ein Jahr berufen werden. (3) Der Promotionsausschuss
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upon the Senate’s decision. (4) The revocation of an honorary doctorate shall be effected by the president upon the Senate’s proposal. This resolution requires a two-third majority vote among Senate members [...] a Doctorate Committee through a vote of the EUF Senate. (2) The Doctorate Committee consists of 1. Six university faculty members, appointed by the Senate for a period of two years 2. Two scientific staff [...] staff members holding doctoral degrees, appointed by the Senate for a period of two years 3. Two student members, appointed by the Senate for a period of one year (3) The Doctorate Committee elects a committee
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf