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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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Februar 2011 (GVOBL. Schl-H. S. 34, ber. GVOBL. Schl-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 15. Februar 2012 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums [...] und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen
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des Geset- zes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa- Universität Flensburg am 11. Februar 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 30 [...] die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die oder der stell- vertretende Vorsitzende werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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4 des Ge- setzes vom17.Juni 2015 (GVOBI. Schl.-H., S. 162), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. Januar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung [...] einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des stu- [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung ein- gehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prü- fungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93 ) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 13. November [...] die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2007 die folgende Satzung erlassen. Inhaltsverzeichnis Abschnitt [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmberechtigten Vertreter
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) [...] eines aus der Gruppe der Studierenden an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-ma-eus-2012-03-15-neu.pdf
Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H. S. 34, ber.GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 09. Februar 2011 die folgende Satzung erlassen: NBl. MWV. Schl-H. Ausgabe [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Uni- versität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmbe- rechtigten
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durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 12. Februar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des H [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg ge- wählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet dem Senat regelmäßig über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Z
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei