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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/berufungssatzung-2012-03-15.pdf
huss (1) Der Senat wählt - in der Regel vor Ausschreibung der zu besetzenden Stelle - einen Be- rufungsausschuss. Dessen Tätigkeit beginnt mit der Benennung der Mitglieder durch den Senat und endet mit [...] Der Berufungsvorschlag ist dem Senat zur Entscheidung vorzulegen. Die Bewerbungsun- terlagen einschließlich der dem Berufungsausschuss vorliegenden Unterlagen sind dem Senat zugänglich zu machen. (6) Über [...] Besetzungsvorschlag entscheidet der Senat in geheimer Abstimmung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Beru- fungsausschusses ist an den Beratungen des Senats über den Berufungsvorschlag zu beteiligen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
Februar 2011 (GVOBl. Sch.-H. S.34, ber.GVOBL. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. Januar 2012 und mit Genehmigung des Präsidiums der Universität Flensburg [...] Rahmen der Durchführung dieser Prüfungsordnung. Er kann darüber hinaus dem Studienausschuss und dem Senat der Universität Modifikationen und Weiterentwicklungen der Prüfungsordnung vorschlagen. (2) Dieser [...] Mitglieder und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Prüfungsausschus- ses werden vom Senat der Universität bestellt. Die Professorenschaft stellt die Vorsit- zende oder den Vorsitzenden und
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/aenderung-pruefungs-und-studienordnung-sonderpaedagogik.pdf
4. Februar 2011(GVOBI. Schl-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung des Senats der Universität Flensburg vom 24. April 2013 nachfolgende Änderung der Prüfungs- und Studienordnung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/schulpraktische-studien-bildungswissenschaften-ba.pdf
Februar 2011(GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfas- sung durch den Senat der Universität Flensburg vom 29. Mai 2013 die folgende Sat- zung erlassen. Inhaltsverzeichnis § 1
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/cw-satzung.pdf
geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 107) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Juni 2013 die folgende Satzung erlassen: § 1 Anwendungsbereich Diese
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/satzung-ausschuesse-des-senats.pdf
entscheidet der Senat. § 3 Mitglieder der Ausschüsse (1) Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Senat gewählt. Es können auch Mitglieder gewählt werden, die nicht Mitglied des Senats sind. Die Wahl von [...] Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung des Senats der Universität Flensburg vom 29. Mai 2013 die folgende Satzung erlassen: § 1 Ausschüsse (1) Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende [...] Satzung Satzung der Universität Flensburg für die Ausschüsse des Senats Vom 24. Juni 2013 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2013, S. 55 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF, 24
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/studienqualifikationssatzung-001.pdf
Februar 2011(GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfas- sung durch den Senat der Universität Flensburg am 24. April 2013 die folgende Sat- zung erlassen: § 1 Anwendungsbereich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-sport.pdf
Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl,-H. S. 67) wird nach Beschlussfassung durch den Senat vom 24. April 2013 und mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 10. Mai 2013
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-kunst.pdf
ruar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl,-H. S. 67) wird nach Beschluss- fassung durch den Senat am 24. April 2013 und mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 10. Mai 2013
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-musik.pdf