Aktive Filter:
Alle Filter entfernen
https://www.science-story-telling.eu/fileadmin/content/projekte/storytelling/geschichten/geschichten-deu/mouchot-story-de.pdf
erreicht hatte. Nachlassendes Augenlicht und ärmliche finan- zielle Verhältnisse plagten ihn im Ruhestand. Dennoch schaffte er es, im Jahre 1892 ein wich- tiges Buch über Geometrie zu vollenden und zu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem oder den Fächern wahrzunehmen. § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin bzw. Privatdozent ruht, 1. solange
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind berechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotionsverfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen beziehungsweise Privatdozenten, Honorarprofessorinnen beziehungsweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen bezie- hungsweise Privatdozenten, Honorarprofessorinnen beziehungsweise
https://www.science-story-telling.eu/fileadmin/content/projekte/storytelling/hintergruende/hintergrund-deu/hintergrund-franck-hertz-versuch-de.pdf
in der heutigen Zeit. Der Begriff Quantenphysik vereint die Phäno- mene, die auf der Grundlage beruhen, dass bestimmte Größen nicht beliebige, sondern nur diskrete Werte annehmen können und sich somit
fileadmin/content/portal/international/erfahrungsberichte/spanien/2022-23-murcia-2.pdf
weniger Geräusche von Autobahn, Arbeiten, etc gehört und irgendwann hatte man einfach vollkommene Ruhe. Wir waren komplett alleine und nur ein einzelner Vogel hat bei wolkenlosem blauem Himmel und strahlendem
fileadmin/content/institute/biat/dokumente/gtw-konferenz-2022/flensburger-erklaerung-2022.pdf
Becker, Leibniz Universität Hannover Prof. Dr. Martin Frenz, RWTH Aachen Prof. Dr. Lars Windelband, Karlsruher Institut für Technologie Flensburger Erklärung 2022 Berufsbildung ist Schlüssel für die Energiewende
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/gebaeudemanagement/alarmplan-bombendrohung.pdf
Datum/Unterschrift ............................................... Allgemeines Verhalten Bewahren Sie Ruhe und machen Sie Ihre Kollegen/-innen auf sich aufmerksam! Wenn Sie mit dem/der Täter/-in telefonieren
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Gutachterinnen/Gutachtern, die auch Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden oder Angehörige des Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. III. Zulassung zur Promotion
fileadmin/content/abteilungen/gesundheit/abschlussarbeiten/kohorte-3/abstract-2013-franzen-henrieke.pdf
dargestellt. Die Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung und zum sozialen Engagement im Ruhestand sind wirkungsvolle Anreize für eine Teilnahme. Trotz altersbedingter Ein- schränkungen in diesem