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Menschen auf die Kanaren und gehen. Dadurch herrscht zum Teil eine gewisse Hektik und ich konnte die Ruhe in Flensburg wertschätzen. Wie sah Ihr Alltag vor Ort aus? (Freizeit, Einkaufen, Fortbewegung, Inklusion
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Vorurteilen konfrontiert wurde. Ein Verhaltensaspekt, der mir besonders in Bern aufgefallen ist, ist die Ruhe der der Berner. Sie sind selten gehetzt und gehen ihrem Alltag relativ ruhig nach. Am Anfang war dies
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einige Fristen nicht einhalten konnte. Mein Tipp: kümmert euch so früh wie möglich und bewahrt die Ruhe, dann klappt auch alles. Alle sind super nett und helfen einem gerne weiter. Welche Tipps haben Sie
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darf. Die Einführungsveranstaltung fand erst nach Kursbeginn statt, das hat im Vorfeld für ein wenig Unruhe gesorgt. Haben Sie die Landessprache gelernt bzw. wie wichtig war diese Ihrer Ansicht nach für Ihren
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Kommodifizierung von Arbeit entlang von Ungleichheiten82 basiert, die auf Prozessen der Rassifizierung beruhen und bei denen Europa im Zentrum stand. Für die Reflexion der eurozentristischen Perspektive in der [...] Zeit noch weitestgehend unbebaut war. Die Abb. 3 basiert auf der frühesten, auf Beobachtungen beruhenden140 Stadtansicht von 1588, welche mehrfach reproduziert wurde. So ist auf dieser Stadtansicht als
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230613-satzung-einschreibordnung-2023.pdf
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, die Rechte und Pflichten als Mitglieds der Universität ruhen mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zur akademischen Selbstver- waltung im Fall des Absatz 2 Nummer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230622-satzung-forschgfreisem-2023.pdf
Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis aufgrund von Entpflichtung, Eintritt oder Versetzung in den Ruhe- stand noch mindestens ein Semester nach Abschluss des beantragten Freisemesters zu leh- ren haben
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen bezie- hungsweise Privatdozenten, Honorarprofessorinnen beziehungsweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] n und Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sein kön- nen, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofes- sorinnen und Honorarprofessoren der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflich- tete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotions- verfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] oder Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sein kön- nen, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen oder Privatdozenten, Honorarprofes- sorinnen oder Honorarprofessoren