Aktive Filter:
Alle Filter entfernen
fileadmin/content/abteilungen/industrial/dokumente/downloads/studiengang/uni-flensburg-meng-eum-selbstbericht.pdf
Grundregeln wissen- schaftlichen Arbeitens, so kann in einem minder schweren Fall die Prüfung als „nicht bestan- den“ bewertet werden. In besonders schweren Fällen (z.B. Plagiate großen Umfangs) kann Konsolidierte
https://www.science-story-telling.eu/fileadmin/content/projekte/storytelling/geschichten/geschichten-deu/rumfordsuppe-story-de.pdf
waren die Soldaten in hohem Maße auf die von ihnen selbst gezoge- nen Gemüse angewiesen. Die Gerichte bestan- den meist aus Suppen, die die verschiedenen eigenen Erzeugnisse enthielten. Als Ergebnis dieses
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-zur-veroeffentlichung-prakto-praxsem-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
innerhalb von vier Wochen einmalig überarbeitet werden. Wird ein überarbeitetes Portfolio mit „nicht bestan- den“ bewertet, muss das Praxissemester wiederholt werden. (4) Eine Anerkennung von Teilleistungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
wiederholt werden. (3) Modulprüfungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden oder als nicht bestan- den gelten, können zweimal wiederholt werden. Nach zweiter erfolgloser Wiederholung der Modulprüfung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/psto-med-voced-dual-wi-po-finale-fassung-03-07-2019.pdf
g zulassen. (3) Modulprüfungen, die mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet werden oder als nicht bestan- den gelten, können zweimal wiederholt werden. (4) Hat die oder der Studierende sämtliche für eine [...] einschließlich Kolloquium. (2) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle vorgeschriebenen Modulprüfungen bestan- den und 120 LP erworben wurden sowie die Masterarbeit einschließlich Kolloquium mit min- destens
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/psto-ma-transformationsstudien-zur-veroeffentlichung.pdf
wiederholt werden. (2) Modulprüfungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden oder als nicht bestan- den gelten, können zweimal wiederholt werden. Nach zweiter erfolgloser Wiederholung der Modulprüfung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/praktikumsordnung-med-voced-dual-wi-po-finale-fassung-03-07-2019.pdf
ein den Anforderungen genügender, d.h. abschließend mit mindestens “ausreichend (4,0)” bzw. mit “bestan- den” bewerteter Praktikumsbericht als schriftliche Ausarbeitung vorgelegt wurde. (2) Der Prakti
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
den erforderli- chen Methoden, theoriebezogen in dem festgelegten Zeitraum zu erarbeiten. Mit einer bestan- denen Master Thesis werden 30 Leistungspunkte erworben. (2) Die Thesis wird von einer Betreuerin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
Regelung zu informieren. (8) Ist eine Wiederholung nicht mehr möglich, ist eine Prüfung endgültig nicht bestan- den. (9) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. § 14 Klausuren, mündliche Nachprüfungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/po-baecs.pdf
wiederholt werden. (2) Modulprüfungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden oder als nicht bestan- den gelten, können zweimal wiederholt werden. Nach zweiter erfolgloser Wiederholung der Modulprüfung [...] des Studiengangs mit den erforderlichen Methoden im festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Mit einer bestan- denen Bachelor Thesis werden 15 Leistungspunkte erworben. (2) Die Bachelor Thesis wird von einer [...] erworben werden. (2) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn alle in Absatz 1 genannten Prüfungen bestan- den und die erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. § 27 Endgültiges Nichtbestehen der