Aktive Filter:
Alle Filter entfernen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
Klausuren sowie andere Prüfungsformen werden in der Regel in der Arbeitssprache der jeweiligen Veranstaltung abgeleistet. (3) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
Points abzuleisten sind. Von diesen 20 Credit Points sind mindestens 15 in spani- schsprachigen Veranstaltungen zu absolvieren. Im dänisch/deutschen Sprachzweig sind im Wahlpflichtfach 1 mit funktionaler Orientie- [...] Klausuren sowie andere Prüfungsformen werden in der Regel in der Arbeitssprache der jeweiligen Veranstaltung abgeleistet. (3) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/satzung-zfl-2012-08-27.pdf
Koordination von fächerübergreifenden Studienangeboten sowie Organisation von speziellen Veranstaltungsangeboten in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, vor allem im Professionalisierungsbereich. g) Wei
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
Abs. 8. (3) Da es sich um einen international ausgerichteten Studiengang handelt, werden die Veranstaltungen in der Regel in deutscher oder englischer und ggf. in einer weiteren Fremdsprache durchgeführt [...] Klausuren sowie andere Prüfungsformen werden in der Regel in der Arbeitssprache der jeweiligen Veranstaltung abgeleistet. (3) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/gebuehrensatzung-20070531.pdf
Flensburg. Für die Zentrale Hochschulbiblio- thek, das Sportzentrum, die Gasthörer und für Veranstaltungen der Fort- und Weiterbil- dung gelten eigene Gebührensatzungen. § 2 Gebührenerhebung (1) Die
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/bavm-geo-geaend-20081203.pdf
obligatorischen Lehrveranstaltungen (Pflichtveranstaltungen). § 5 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen (1) Im Teilstudiengang Geographie werden folgende Typen von Lehrveranstaltungen angeboten: [...] Studium der Geographie ohne Exkursionen ist undenkbar. Exkursionen werden gewöhnlich mit anderen Veranstaltungsformen kombiniert, insbesondere mit Seminaren, in denen auch die Vor- und Nachbereitung stattfindet [...] Geographie“ Modul 5 * (Pfl.) „Regionale Geographie“ Modul 6 * (Pfl.) „Mensch- Umwelt- Systeme“ Veranstaltungen Geographische Weltbilder Empirisches Arbeiten in der Geographie Einführung in die Humangeographi
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/verfassung-universitaet-flensburg-20081030.pdf
ihre Aufgaben erfüllen kann. Sie haben insbe- sondere die Ordnung der Universität und ihrer Veranstaltungen zu wahren und ehrenamt- liche Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung zu übernehmen. § 4
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/satzung-izrg-100215.pdf
schleswig-holsteinischen Minderheiten. Es betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit und bietet Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. § 3 Angehörige des IZRG (1) Angehörige des IZRG sind - Mitglieder
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ordnung-berufspraktische-studien-ma.pdf
erfolgt im Rahmen der Pädagogischen Studien. Vergleichbare Veranstaltungen in den Fächern werden anerkannt. Die Kreditierung dieser Veranstaltungen erfolgt für die Pädagogischen Studien. Die Dozentinnen und [...] Reflexion fremder und eigener Praxis und damit auf forschendes Lernen vor. Die Gruppengröße dieser Veranstaltungen soll i.d.R. eine Anzahl von 25 Teilnehmern und Teilnehmerinnen nicht überschreiten. Den Studierenden
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
Person aus Gründen, die sie bzw. er zu vertreten hat, für eine Zeit von zwei Jahren keine Lehr- veranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abgehalten hat. (3) Die Lehrbefugnis wird widerrufen