fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Bereits vorliegende Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nichtanerkennung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unter- ziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterzie- hen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/qualitaetsmanagement/evaluation/lve-muster/prov.pdf
über die eigentliche Veranstaltungszeit hinaus) 15 30 45 60 75 90 > 90 18. Ich war bei den Veranstaltungsterminen folgendermaßen anwesend: nie selten gelegentlich oft immer 16. Wenn man alles in einer deutschen
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/qualitaetsmanagement/evaluation/lve-muster/pros.pdf
über die eigentliche Veranstaltungszeit hinaus) 15 30 45 60 75 90 > 90 23. Ich war bei den Veranstaltungsterminen folgendermaßen anwesend: nie selten gelegentlich oft immer 16. Wenn man alles in einer deutschen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über den Verlauf und über das Ergebnis der Disputation ist ein Protokoll an- [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über den Verlauf und über das Ergebnis der Disputation ist ein Protokoll an [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-06-14/promotionso-entwurf-fak-iii.docx
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über die Disputation wird ein Protokoll angefertigt, aus dem die Gründe der [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/merkblaetter/promotion-bewerbungsmerkblatt-deutsch.pdf
und Prüfung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail versandt. Im Zulassungsbescheid wird der späteste Termin für die Einschreibung (Immatrikulation) mitgeteilt. Bei Überschreitung der Einschreibefrist erlischt