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lagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der geltenden Rahmenvereinba- rung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fä- cher) oder für die beruflichen
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Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der geltenden Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
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hierunter sowohl die Praxis in den beruflichen Schulen als auch die Praxis in den Betrieben und Ausbildungsbetrieben verstanden wird. (4) Studienabsolventen können in Beschäftigungsfeldern der berufsbildenden
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der industriellen und handwerklichen Fahrzeugberufe sowie die aktuellen Entwicklungen bei den Ausbildungsberufen des Berufsfeldes erworben. Ferner führen sie berufswissenschaftliche und berufsbildungspraktische [...] hierunter sowohl die Praxis in den beruflichen Schulen als auch die Praxis in den Betrieben und Ausbildungsbetrieben verstanden wird. Studienabsolventen können in Beschäftigungsfeldern der berufsbildenden Schulen
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(3) Die Praktikantin oder der Praktikant hat über die ihr oder ihm anlässlich ihrer oder seiner Ausbildung bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu wahren. § 3 Praktikum (1) Im Rahmen des Studiums
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en und Problemkonstellationen anzuwenden. Dies verknüpft der Studiengang mit einer umfassenden Ausbildung in den Methoden der em- pirischen quantitativen und qualitativen Sozialforschung ab dem ersten
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schlusspräsentation (15 Min.), Beteiligung an der Projektarbeit 5 Modul 13 MIM SQ23 ADA - Ausbildereignungsprü- fung S 3 180 min. Klausur, mdl. Prüfung (30 Min.) (IHK-Prüfung) 5 Modul 14 MIM SQ24 Berufswahl
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ckentwicklungen und Inszenierungen, abzuleiten und weiterzuentwickeln. Ziel des Studiums ist die Ausbildung einer experimentierfreudigen, künstlerisch-kreativen Haltung, die geprägt ist von der Offenheit