fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
Thesis muss eine Prüferin oder ein Prüfer Hochschul- lehrerin bzw. Hochschullehrer sein. (3) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Hochschullehrerinnen und Hochschulleh- rer der Europa-Universität Flensburg [...] den Regelungen des Hochschulzulas- sungsgesetzes und der Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Das Hochschulauswahlverfahren regelt die Hochschulauswahlsatzung der Europa- Universität [...] ierten Prä- vention und Intervention, der Schulentwicklungs- und Schulprogrammarbeit, um den Förder- schwerpunkt im Rahmen einer lernenden Organisation Schule lebendig mitgestalten und weiterentwickeln
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
ein Prüfer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein. Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. (2) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Hochschullehrerinnen und Hochs [...] 3 gilt außerdem auch für Fachhochschulen und Berufsakademien sowie für Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an Fach- und Ingenieurhochschulen und Offiziershochschulen der ehemaligen DDR. (4) Werden [...] Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Studium sowie die späteren Berufsfelder im schulischen und außerschulischen Bereich. Sie dienen der aktiven selbständigen Auseinandersetzung der Studierenden mit den
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den Regelungen des Hochschulzulassungsgesetzes und der Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Das Hochschulauswahlverfahren regelt die Hochschulauswahlsatzung der Universität Flensburg [...] umfassendes Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule in einem gesundheitswissenschaftlichen Fachgebiet oder b) ein abgeschlossenes, mindestens 180 LP umfassendes Hochschulstudium an einer [...] Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer (1) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universität Flensburg sowie andere hauptamtlich an der Universität
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
ein Prüfer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein. Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. (2) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Hochschullehrerinnen und Hochschulleh- [...] in folgenden Bereichen zu erbringen: - Im Bereich der Schlüsselqualifikationen gemäß § 3 Absatz 7 (40 CP) - In der Spezialisierung gemäß § 3 Absatz 8 (50 CP) (3) Über Änderungen der Bereiche gemäß § 3 Absätze [...] Zulassungsausschuss. Ihm gehören zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hoch- schullehrer und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mita
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
den Regelungen des Hochschulzulassungsgesetzes und der Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Das Hochschulauswahlverfahren regelt die Hochschulauswahlsatzung der Universität Flensburg [...] Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer (1) Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universität Flensburg sowie andere hauptamtlich an der Universität [...] den im Studium vertretenen Bereichen gemäß § 3 Abs.atz 1 zu stellen. Jede im Studiengang unterrichtende Hochschullehrerin und jeder im Studiengang unterrichtender Hochschullehrer sowie weitere, vom Prüfu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Gutachterinnen/Gutachtern, die auch Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden oder Angehörige des Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. III. Zulassung zur Promotion [...] den Gutachten mindestens vier Wochen lang hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Jede Hochschullehrerin/jeder Hochschullehrer ist berechtigt, in die ausliegende Dis- [...] 12. Juni 2007 Aufgrund des § 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitäts- klinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Be
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. (5) Bei der Promotion von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen kann gemäß § 54 Abs. 3 HSG eine Fachhochschullehrerin oder ein Fachhochschullehrer zum Mitglied [...] Gutachten mindestens vier Wochen lang hochschulöffentlich aus; davon mindestens zwei Wochen in der Vorlesungszeit. Jede Hochschullehrerin / jeder Hochschullehrer ist berechtigt, in die ausliegende Dissertation [...] ren. (2) Der Promotionsausschuss besteht aus 1. sechs Angehörigen der Gruppe der Hochschullehrerinnen / Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der
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Promotionsverfahren von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen gemäß § 54 Absatz 3 HSG S-H sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fachhochschule zur Teilnahme am Promot [...] Habilitierte oder (im Regelfall promovierte) Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer einer Fachhochschule sind. (5) Bei der Promotion von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen kann gemäß § 54 Absatz [...] HSG S-H eine Fachhochschullehrerin bzw. ein Fachhochschullehrer zum Mitglied der Prüfungskommission bestellt werden, sofern nicht eine Gutachterin bzw. ein Gutachter Fachhochschullehrerin oder Fachhoc
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/promordnung-2017.pdf
Promotionsverfahren von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen gemäß § 54 Abs. 3 HSG S-H sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fachhochschule zur Teilnahme am Promoti [...] der Europa- Universität Flensburg oder Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer einer Fachhochschule sind. (5) Bei der Promotion von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen kann gemäß § 54 Abs. 3 [...] HSG S-H eine Fachhochschullehrerin bzw. ein Fachhochschullehrer zum Mitglied der Prüfungskommission bestellt werden, sofern nicht eine Gutachterin bzw. ein Gutachter Fachhochschullehrerin oder Fachhoch-
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf