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Prüfungs- und Studienordnung des Studi- engangs Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europ [...] zweiten im Bachelor studierten Teilstudiengang kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Teilstudiengangs Geschichte ist die Vertiefung der im Bachelorstudiengang er- worbenen fachwissenschaftlichen [...] t Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Geschichte mit dem Teilstudiengang Bildung, Erzie- hung
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Prüfungs- und Studienord- nung des Studiengangs Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europ [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Katholische Religion mit dem Teilstudiengang Bil- dung, Erziehung [...] Gesellschaft sowie dem zweiten im Bachelor studierten Teilstudiengang kombiniert werden. § 3 Studienziel Die Absolventinnen und Absolventen des Teilstudiengangs Katholische Religion verfügen über vertiefte t
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Prüfungs- und Studienordnung des Stu- diengangs Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europ [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Philosophie mit dem Teilstudiengang Bildung, Erzie- hung [...] hung, Gesellschaft sowie dem zweiten im Bachelor studierten Teilstudiengang kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Teilstudiengangs Philosophie ist der Erwerb von weiterführenden fachwissenschaft- lichen
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Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa [...] zweiten im Bachelor studierten Teilstudiengang kombi- niert werden. § 3 Studienziel Ziel des Teilstudiengangs Wirtschaft/Politik ist die Vertiefung der im Bachelorstudiengang Bil- dungswissenschaften erworbenen [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Wirtschaft/Politik mit dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung
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Prüfungs- und Studienord- nung des Studiengangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] bearbeiten. § 4 Studienverlauf (1) Im Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft sind in der Regel vom 1. bis 4. Se- mester 25 Leistungspunkte zu erwerben. (2) Empfohlener Studienverlauf: 1 M 1: Erziehen [...] Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung gilt für den Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Ab- schluss Master of Education für den Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft. Sie ergänzt die
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Prüfungs- und Studienordnung des Stu- diengangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Teilstudiengang Bildung, Erzie- hung [...] hung, Gesellschaft, mit dem zweiten Teilstudiengang des Bachelorstudiums sowie mit zwei Lernbereichen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Teilstudiengangs Evangelische Religion ist der vertiefende
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Prüfungs- und Studienordnung des Stu- diengangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Teilstudiengang Katholische Religion mit dem Teilstudiengang Bildung, Erzie- hung [...] Gesellschaft, mit dem zweiten Teilstudiengang des Bachelorstudiums sowie mit zwei Lernbereichen kombiniert werden. § 3 Studienziel Die Absolventinnen und Absolventen des Teilstudiengangs Katholische Religion verfügen
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Prüfungs- und Studienord- nung des Studiengangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] Flensburg für den Studi- engang M.Ed. Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Lernbereich Europabildung in der Grundschule mit dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung [...] einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Ba- chelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Der Lernbereich bietet die Möglichkeit, dass sich Studierende des Grundsc
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Prüfungs- und Studienordnung des Studien- gangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] ität Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Lernbereich Globales Lernen mit dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Ge- [...] mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel (1) Ziel des Lernbereichs ist der Erwerb eines grundlegenden Verständnisses
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Prüfungs- und Studienord- nung des Studiengangs Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung der Europa-Universität [...] Flensburg für den Studi- engang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education muss der oben bezeichnete Lernbereich Umgang mit normativen Fragen mit dem Teilstudiengang Bildung, Erziehung [...] mit einem weiteren Lernbereich sowie den zwei im Bachelorstudium studierten Teilstudiengängen kombiniert werden. § 3 Studienziel Ziel des Lernbereichs ist es, zukünftige Lehrkräfte in die Lage zu versetzen