fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/einschreibordnung-2010-06-07.pdf
Absatz 1 oder Absatz 2 erst innerhalb dieses Zeitraumes eingetreten ist. (5) Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten als Mitglied der Universität mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zur ak
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem oder den Fächern wahrzunehmen. § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin bzw. Privatdozent ruht, 1. solange
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vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m [...] vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung [...] vermitteln einführende und methodische Kenntnisse zu Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Vorbereitung und Mitarbeit aller Teilnehmer. 3. Seminare (S) vertiefen die Beherrschung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
Gutachterinnen / Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen / Hochschullehrer sein 3 können, die sich im Ruhestand befinden, Honorarprofessorinnen / Honorarprofessoren der Universität Flensburg oder Angehörige des
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/bavm-kaththeo-geaend-20090303.pdf
vermitteln einführende und methodische Kenntnisse zu Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Vorbereitung und Mitarbeit aller Teilnehmer. 3 4.) Seminare(S) vermitteln grundlegende [...] grundlegende, vertiefende und systematische Kenntnisse zu Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Vorbereitung und Mitarbeit aller Teilnehmer. 5.) Kolloquien (K) geben Studierenden
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
Kenntnisse und Fertigkeiten zu ausgewählten Themen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver weitgehend selbstständiger Arbeit. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul ist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Gutachterinnen/Gutachtern, die auch Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden oder Angehörige des Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. III. Zulassung zur Promotion
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/bavm-geo-geaend-20081203.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/verfassung-universitaet-flensburg-20081030.pdf
führen. § 17 Emeriti und Professorinnen und Professoren im Ruhestand Emeriti und Professorinnen und Professoren nach ihrem Eintritt in den Ruhestand bleiben zur Lehre berechtigt. Die Universität kann sie mit