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Der Senat hat beschlossen, zukünftig einen Textbaustein „Vielfalt“ in die Stellenausschreibungen aufzunehmen: Basistext (bei Ausgewogenheit) „A“ Die Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigung
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§ 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), wird nach Beschlussfassung des Senats der Europa-Universität Flensburg am 29. Oktober 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenhei- ten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 11. Februar 2015 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des H
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 13. November [...] und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flens- burg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung einge- halten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Stu- dien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearb
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Schleswig- Holstein) vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Januar 2010 und nach Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft [...] eingeschrieben. § 12 Einschreibung in Studiengängen mit Studienjahr Sofern nach Beschlussfassung des Senats der Universität Flensburg für Studiengänge mit Unterrichtsorganisation nach Studienjahren bestimmt
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Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat vom 14. November 2012 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 30. November 2012 die folgende
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates die folgende
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Januar
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 26. Oktober 2011 und Zustimmung des Universitätsrats vom 15. April 2011 [...] können. § 3 Eröffnung des Habilitationsverfahrens (1) Im schriftlichen Habilitationsantrag an den Senat muss das Fachgebiet, für das sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zu habilitieren beabsichtigt [...] oder gleichzeitige Habilitationsgesuche. (3) Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt durch den Senat ausschließlich auf- grund der Prüfung formaler Zulassungsvoraussetzungen; sie soll zeitnah erfolgen
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Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 15. Juli 2009 und nach Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr