fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
Empirische Studie mit oder ohne Präsentation, 15. Testdurchführung, 16. Portfolio. (4) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens je- doch zwei Wochen danach, über die für sie [...] der Europa-Universität Flensburg). (4) Der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses gemäß Absatz 1 ist spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist eine Auflagenzulas- [...] nach § 14 Widerspruch eingelegt werden. (7) Die Meldung zur ersten Wiederholung einer Prüfung hat spätestens in dem Semester zu erfolgen, das auf das Semester folgt, in welchem die erste Prüfung nicht bestanden
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
Teilmodul; die Meldefrist endet bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin [...] der Universität Flensburg hingewiesen. (5) Die Meldung zur ersten Wiederholung einer Prüfung hat spätestens in dem Semester zu erfolgen, das auf das Semester folgt, in welchem die erste Prüfung nicht bestanden [...] Prüfung gehörende Lehrveranstaltung erneut angeboten wird. Die Meldung zur zweiten Wiederholung hat spätestens neun Monate nach dem Nichtbestehen der ersten Wiederholung zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
Zulassungsausschuss über die Äquivalenz. (4) Der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses ist spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist eine Auflagenzulassung [...] genheiten festgelegten Form anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von [...] Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, müssen dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach gemäß § 22 Abs. 4 erfolgter Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
wird die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt. In begründeten Fäl- len kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Vorlage eines amts- ärztlichen Attests verlangen. Werden die Gründe anerkannt [...] jeweiligen Veranstaltung abgeleistet. (3) Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigungen [...] er- bracht werden können. Der Prüfungsausschuss kann hierfür die Vorlage eines amts- ärztlichen Attests verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
fileadmin/content/institute/sport/dokumente/projekte/seyda-miriam/protokollbogen-dateneingabe-mobak-3-4.pdf
Protokollbogen Dateneingabeblatt für motorische Testdaten des MOBAK 3-4 im Projekt Bewegungs-Checks Etwas Bewegen (EB) Sich Bewegen (SB) Nr. Nachname Vorname Geschlecht Alter Werfen Fangen Prellen Dribbeln
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erkennt dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Pro [...] Form des Dr. des. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal - frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten - wiederholt werden. Besteht die Bewerberin/der Be- werber auch die Wiederholu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erkennt dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Pro [...] Form des Dr. des. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal - frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten - wiederholt werden. Besteht die Bewerberin / der Bewerber auch die Wiederholu
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-06-14/promotionso-entwurf-fak-iii.docx
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erkennt dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Pro [...] geführt werden darf. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal – frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten – wiederholt werden. Besteht die Doktorandin bzw. der Doktorand auch die Wiede [...] Bewertung einer einzelnen Promotionsleistung nicht einverstanden sind, müssen dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach erfolgter Bekanntgabe der Bewertung der betroffenen Promot