fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230613-satzung-einschreibordnung-2023.pdf
en Selbstverwaltung; 4. Abwesenheit von der Hochschule im Interesse der Universität oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben; 5. Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung des Kindes in Zeiten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-ma-ebie-2023.pdf
Hochschullehrer und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die vom Vorstand des Instituts für Erziehungswissenschaften bestellt werden. Der
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ein Prüfer eine hauptamtlich in der Lehre tätige promovierte Mitarbeiterin oder ein hauptamtlich in der Lehre tätiger promovierter Mitarbeiter sein muss. 14 § 13 Umfang und Bestehen der Masterprüfung (1) [...] räsenta- tion sowie Moderation der Diskussion (90 Min.), Abgabe der Fo- lienpräsentation; mdl. Mitarbeit 5 Modul 31 MIM S10 4 Entrepreneurial Personality & Mindset S 2 Haus-/Projektarbeit (12-15 Seiten)
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und Hochschullehrerinnen sowie zwei Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftli- chen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt [...] ten können bestellt werden: 1. Professorinnen und Professoren, 2. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehr- kräfte für besondere Aufgaben, soweit ihnen ein Auftrag zur [...] Studienvolumen § 6 Studienschwerpunkte § 7 Module und Lehrveranstaltungen § 8 Anwesenheitspflicht § 9 Mitarbeit in Gremien § 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Kompetenzen und Fähigkeiten § 11
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Professoren und mindestens zwei und maximal drei promovierten wissenschaftli- chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Direktoriums muss ungerade sein. Das Direktorium [...] nde Direktor ist fachlich Vorge- setzte oder Vorgesetzter der im CREST hauptamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter. § 8 Wissenschaftlicher Beirat (1) Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
in der Vorlesungszeit. Der Personenkreis des § 4 Absatz 1 und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Europa-Universität Flensburg sind berechtigt, in die ausliegende Dissertation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Vorlesungszeit. Der Personen- kreis des § 4 Absatz 1 und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europa-Universität Flensburg sind berechtigt, in die ausliegende Dissertation und
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
in der Vorlesungszeit. Der Perso- nenkreis des § 4 Absatz 1 und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der Europa-Universität Flensburg sind berechtigt, in die ausliegende Dissertation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
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