fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
Kenntnisse und Fertigkeiten zu ausgewählten Themen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver weitgehend selbstständiger Arbeit. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul ist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Gutachterinnen/Gutachtern, die auch Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden oder Angehörige des Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. III. Zulassung zur Promotion
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/bavm-geo-geaend-20081203.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/verfassung-universitaet-flensburg-20081030.pdf
führen. § 17 Emeriti und Professorinnen und Professoren im Ruhestand Emeriti und Professorinnen und Professoren nach ihrem Eintritt in den Ruhestand bleiben zur Lehre berechtigt. Die Universität kann sie mit
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m [...] Kenntnisse und Fertigkeiten zu ausgewählten Themen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver weitgehend selbstständiger Arbeit. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul ist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200827-satzung-einschreibo-2020.pdf
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, die Rechte und Pflichten als Mitglieds der Universität ruhen mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zur akademischen Selbstver- waltung im Fall des Absatz 2 Nummer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/verfassung-europa-universitaet-flensburg.pdf
§ 17 Emeriti und Professorinnen und Professoren im Ruhestand Emeriti und Professorinnen und Professoren bleiben nach ihrem Eintritt in den Ruhestand zur Lehre berechtigt. Die Europa-Universität kann sie
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-med-vocational-education.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver, weit- gehend selbstständiger Arbeit. e) Kolloquien (K): dienen der aktiven Erarbeitung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/erste-satzung-zur-aenderung-der-verfassung.pdf
§ 20 Privatdozentinnen oder Privatdozenten § 21 Emeriti und Professorinnen und Professoren im Ruhestand § 22 Bekanntmachungen § 23 Änderung der Verfassung § 24 Inkrafttreten 2. Die Worte „Universität“ [...] Praxis, die die Voraussetzungen für eine Professur nach § 61 HSG erfüllen und die bereits in den Ruhestand getreten sind oder eine Rente beziehen, mit der Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen Lehre
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/satzung-forschungsfreisemester.pdf
aus dem aktiven Dienstverhältnis aufgrund von Ent- pflichtung, Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand noch mindestens vier Semester zu lehren haben. (5) Die Freistellung wird für ein Semester be- antragt