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Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H.S.34, ber. GVOBI. Schl.-H.S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 30. Mai 2012 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs-
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Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2012 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet ein stimmberech- tigtes Mitglied
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) [...] eines aus der Gruppe der Studierenden an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen
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treterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat und in den Fachsbereichskonventen der der Universität Flensburg. Zweiter Abschnitt – Wahl zum Senat und den Fachbereichskonventen § 2 Wahlberechtigung [...] Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBL. Schl.-H. S. 184) wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. Januar 2009. und der Zu- stimmung des Universitätsrats vom ………… [...] noch Mitglieder von anderen Wahl- organen bestellt werden. (4) Der Wahlprüfungsausschuss ist vom Senat spätestens am 15. Tage vor dem Stichtag zu be- stellen. 3 § 9 Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Die für
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des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs-und
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Dienstleistungsrichtlinie vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356, wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 24. Juni 2010 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis I. A [...] die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVBl. Schl.- H. S. 93) Wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Mai 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs-
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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
igten Mitglieder des Senats. (3) Die Ehrenpromotion wird in der Regel vor dem Senat durch Überreichen ei- ner von der Präsidentin/dem Präsidenten sowie der Senatsvorsitzenden/des Se- natsvorsitzenden [...] ehrerinnen/Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 3 [...] (Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flens- burg am 30. Mai 2007 die folgende Satzung erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen