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der Europa-Universität sind: - Der Hochschulrat - der Senat - das Präsidium 4 § 6 Wahlen zu den Organen der Europa-Universität Die Wahlen zum Senat werden durch eine besondere Satzung (Wahlordnung) geregelt [...] Die Wahl der in den Hochschulrat entsandten Mitglieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] ner vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglie- der, besteht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentie- ren. Ihr gehört ein Senatsmitglied an. Der
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen [...] Prüfungssprachen sind grundsätzlich Deutsch oder Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Juni [...] des nichtwissen- schaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehal- ten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegen- heiten. (7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind
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MSGWG Schl.-H., 2016, S. 20 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF: 1. Februar 2016 Der Senat der EUF hat folgende Satzung beschlossen: 27. Januar 2016. Die Zustimmung des Hoch- schulrates der
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Vorschrif- ten vom 11. Januar 2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016 S. 2), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 25. November 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 21
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des Gesetzes vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 306) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. April 2015 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1: Die
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des Gesetzes vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 306) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. April 2015 die folgende Satzung erlassen: § 1 Anwendungsbereich
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 17. Juni 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Mai 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni 2015