fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
Schlussbestimmungen § 29 Übergangsbestimmung Diese Prüfungsordnung gilt nur für Studierende, die im Wintersemester 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 ihr Studium im Teilzeitstudiengang „Master of Vocational Education
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
der neuen Prüfungsordnung zu beenden. (2) Das Studium nach alter Prüfungsordnung muss bis zum Wintersemester 2009/2010 abgeschlossen sein. § 21 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
Masterprüfungsordnung zu beenden. 15 (2) Das Studium nach alter Prüfungsordnung muss bis zum Wintersemester 2008/2009 abgeschlossen sein. § 24 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
Wissenschaften) ab dem Wintersemester 2009 / 2010 aufnehmen, sowie (2) für Studierende, die ihr Studium „Master of Vocational Education / Lehramt an beruflichen Schulen“ ab dem Wintersemester 2008 / 2009 aufgenommen [...] Studium nach dieser Prüfungs- und Studienordnung fortsetzen wollen, b) ohne diese Mitteilung ab dem Wintersemester 2010 / 2011. § 30 Inkrafttreten Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tage nach ihrer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
für alle Studierenden, die das Master-Studium Bildung in Europa – Education in Europe ab dem Wintersemester 2014/15 aufgenommen haben. (2) Der Master-Studiengang Bildung in Europa – Education in Europe
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-musik-ep-20080213.pdf
Antrag zugelassen, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § 5 vorgelegt hat. § 3 Prüfun
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-kunst-ep-20080213.pdf
zugelassen, wer die Hoch- schulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § 5 vorgelegt hat. § 3 Prüfun
fileadmin/content/portal/die-universitaet/bilder/hochschulrat/europa-preis/2018-jensen/2018-05-18-flensborg-avis-carsten-jensen-haedras-for-dialog-titel.pdf
im vergangenen Winter deutlich mehr Geld für eis- und schnee- freie Straßen ausgegeben als 2016/17. Knapp 15 Millionen Euro und damit rund sechs Millionen mehr seien für den Winterdienst angefallen, teilte
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/gpo-ba-bildungswissenschaften-ma-grundschulenundgemeinschaftsschulen.pdf
Master of Education für das Lehramt an Realschulen im Wintersemester 2012/2013 bzw. Sommersemester 2013 und davor aufgenommen haben, ab dem Winterse- mester 2014/2015. (2) Studierende des Bachelor of Arts [...] of Education und Lehr- amt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education ab dem Winterse- mester 2013/2014 aufnehmen, sowie b) für Studierende, die ihr Studium „Bachelor of Arts in Ver [...] Vermittlungswissenschaften“ im Win- tersemester 2012/2013 und davor aufgenommen haben, ab dem Wintersemester 2016/2017 sowie c) für Studierende, die den Master of Education für das Lehramt an Grund- und
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
(1) für die Studierenden, die ihr Studium „Bachelor of Arts in International Management“ ab dem Wintersemester 2012/2013 aufnehmen, sowie Seite 13 von 13 Prüfungsordnung Bachelorstudiengang „International [...] (2) für Studierende, die ihr Studium „Bachelor of Science in International Management“ ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben, a) nach erfolgter Mitteilung an das Servicezentrum für Prüfungs [...] Studium nach dieser Prüfungs- und Studienordnung fortsetzen wollen, b) ohne diese Mitteilung ab dem Wintersemester 2016/2017. § 23 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in