fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/hochschulauswahlsatzung-2012-05-31.pdf
(Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester). (2) Wird der Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung in dem für den Studiengang qu
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zugelassen, wer die Hoch- schulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § 5 vorgelegt hat. § 3 Umfang [...] tritt mit Wirkung vom 17. Mai 2013 in Kraft. Sie gilt erstmalig für Studie- rende, die sich zum Wintersemester 2013/2014 einschreiben. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung der Universität Flensburg
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-kunst.pdf
tritt mit Wirkung vom 17. Mai 2013 in Kraft. Sie gilt erstmalig für Stu- dierende, die sich zum Wintersemester 2013/2014 einschreiben. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung der Universität Flensburg
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-musik.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-bavm-bildungswissenschaften-120315.pdf
(Portfolio) notwendig. Diese erfolgt in jedem Jahr zwischen dem 15.8. und 31.8. für das folgende Winterse- mester über das Institutssekretariat (Biologie und Sachunterricht und ihre Didaktik). Informationen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/aenderung-beitragsordnung-studierendenschaft.pdf
Fassung: § 2 (Höhe der Beiträge) (1) Der Beitrag der Studierenden gemäß § 74 HSG beträgt ab dem Wintersemester 2013/14 für jedes Mitglied pro Semester € 47,00. (2) Der Beitrag zum Semester setzt sich zusammen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-master-weiterbildung-kita.pdf
weitere Studierende ungerader Fachsemester werden nur im Wintersemester angeboten. Einschreibun- gen in ungerade Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich, Einschreibun- gen zu geraden Fachsemestern [...] Die Eingangsprüfung ist zeitlich so organisiert, dass die Teilnehmer/innen sich regulär bis zum Wintersemester um einen Stu- dienplatz bewerben können. Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Eingangsprüfung
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Gesundheitsförderung“ ab dem Wintersemester 2014/15 aufgenommen haben sowie (2) für Studierende, die ihr Studium „Master of Arts Prävention und Gesundheitsförderung“ im Wintersemester 2013/14 und davor aufgenommen [...] dem Wintersemester 2017/18. § 31 Inkrafttreten Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle Personen, die sich zum Wintersemester 2014/15
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
Kultur – Sprache – Medien ab dem Wintersemester 2014/15 aufgenommen haben sowie (2) für Studierende, die ihr Studium „Master of Arts Kultur – Sprache – Medien“ im Wintersemester 2013/14 und davor aufgenommen [...] dem Wintersemester 2017/18. § 31 Inkrafttreten Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle Personen, die sich zum Wintersemester 2014/15
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
ab dem Wintersemester 2014/2015 aufnehmen. Für Studie- rende, die den „Master of Education Sonderpädagogik“ im Wintersemester 2013/2014 und davor aufgenommen haben, tritt sie ab dem Wintersemester 2016/2017