fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/-63-aenderungssatzung-psto-ma-eus-fuer-2.-lesung.pdf
September 2021) nicht mehr für Studierende, die den Masterstudiengang "European Studies" im Herbstsemester 2018/2019 oder davor begonnen haben; für diese Studierenden gilt ab Beginn des Herbstsemesters
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folgende Absatz 3 angefügt: "(3) ab Beginn des Frühjahrssemesters 2019 (1. März 2019) nicht mehr für Studierende, die den Master-Studiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (gew [...] chnische Wissenschaften) ab dem Herbstsemester 2010/2011 oder davor begonnen haben; für diese Studierenden gilt ab Beginn des Frühjahrssemesters 2019 hinsichtlich der weiteren Fortsetzung und des Abschlusses [...] wird der folgende Absatz 3 angefügt: "(3) ab dem Frühjahrssemester 2019 (1. März 2019) für alle Studierenden, die den Master-Studiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (ge
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/erste-satzung-zur-aenderung-praktikumsordnung-final.pdf
gilt § 7. 6 (2) Die Studierenden melden sich über das Praktikumsbüro für das Praxissemester an. Ausschließlich das Praktikumsbüro vergibt die Praktikumsplätze und kündigt die Studierenden an den einzelnen [...] Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) und der Schule absolviert werden. (6) Die Studierenden sind während des Praxisblocks montags bis donnerstags in der Schule und nehmen an allen Phasen [...] Aberkennung und zum Abbruch des Praxissemesters. Ein Fehlen gilt als entschuldigt, wenn die oder der Studierende ihre oder seine Praktikumsschule und das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) rechtzeitig
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/erste-aenderunggsatzung-musik-final.pdf
lende oder eine gleichwertige Qualifikation. Darüber hinaus ist die Teilnahme von bis zu zwei Studierenden des Faches Musik ohne Stimmrecht möglich, soweit die Bewerberin oder der Bewerber nicht widerspricht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-auslauffristen-neu.pdf
nicht mehr für Studierende, die ihr Studium „Bildungs- wissenschaften“ mit dem Abschluss Bachelor of Arts im Wintersemester 2014/2015 und davor aufgenommen haben; für diese Studierenden gilt ab Beginn [...] nicht mehr für Studierende, die den Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education im Wintersemester 2014/2015 oder davor begonnen haben; für diese Studierenden gilt ab Beginn [...] (1. März 2019) nicht mehr für Studierende, die den Masterstudiengang „Kultur-Sprache-Medien“ im Wintersemester 2013/2014 oder davor begonnen haben; für diese Studierenden gilt ab Beginn des Frühjahrssemesters
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/17032018-gremienwahlordnung-veroeffentlichungsfassung.pdf
n und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (Mitgliedergruppe Technik und Verwaltung), 4. die Studierenden, wissenschaftlichen Hilfs- kräfte und Doktorandinnen und Doktoranden, die keiner der übrigen [...] mitglieder festgestellt. § 4 Wahlzeit Die Wahlzeit der Mitglieder in den Gremien be- trägt für Studierende ein Jahr, für alle übrigen Mitglieder zwei Jahre. 3 § 5 Wahlorgane (1) Wahlorgane sind die Wahlleiterin [...] beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr und dauert vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. (2) Verliert
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
Bedürfnissen von Studierenden ist gemäß § 3 Abs. 5 des Hochschulge- setzes (HSG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Nr. 14, Abs. 4 HSG Rechnung zu tragen. (2) Ist eine Studierende oder ein Studierender wegen einer [...] s erteilt der oder dem Studierenden hierüber ei- nen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Vor der Erstellung des Be- scheides erhält die oder der Studierende die Möglichkeit, auch in [...] Ergebnis ist dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. (5) Der Prüfungsausschuss informiert die Studierende oder den Studierenden über das Er- gebnis des Überdenkungsprozesses. (6) Die Verfahrensunterlagen sind bis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/k-psto-ba-im-2017.pdf
die Studierenden eine Sprachausbil- dung in den Sprachen Dänisch bzw. Deutsch (für Studierende mit Dänisch als Mutter- sprache) sowie Englisch. b) Im spanischen Sprachzweig erhalten die Studierenden eine [...] von Studierenden ist gemäß § 3 Abs. 5 Satz 3 des Hoch- schulgesetzes (HSG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Nr. 14, Abs. 4 HSG Rechnung zu tragen. 12 (2) Ist eine Studierende oder ein Studierender wegen [...] Sprache sowie wahlweise in däni- scher, deutscher (für Studierende mit Dänisch als Muttersprache) und spanischer Sprache vermittelt. (2) Die Studierenden erwerben fachwissenschaftliche und methodische Kompetenzen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/j-praktikumsordnung-bildung-in-europa.pdf
iengang „Erziehungswissenschaft: Bildung in Europa“ mit dem Abschluss Master of Arts sind die Studierenden verpflichtet, während des Studiums ein Praktikum mit vor- und nachbereitenden Seminaren abzuleisten [...] ars ein schriftlicher Bericht anzufertigen. § 4 Ziele des Praktikums Im Praktikum sammeln die Studierenden eigenständige Handlungserfahrungen mit Bildungs- prozessen in und durch Europa. Sie erhalten Einblick [...] über Aufgaben der Praktikantin bzw. des Praktikanten und regelmäßige Reflexionsgespräche. (4) Die Studierenden bemühen sich eigenständig um einen geeigneten Praktikumsplatz, Sie können bei ihrer Suche von
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begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. (2) Das Verfahren der Anerkennung wird den Studierenden in geeigneter Weise bekanntgemacht. 3 (3) Werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, sind [...] §§ 10 bis 21 werden die neuen §§ 11 bis 22. 7. In § 11 wird der folgende Abs. 4 angefügt: „(4) Studierende sollen pro Tag höchstens zwei Prüfungen absolvieren.“ 8. In § 14 Abs. 2 werden die Sätze 2 und