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Gruppe der Hochschullehrerin- nen und Hochschullehrer, des wissenschaftlichen Mittelbaus sowie der Studierenden. Abwei- chend von Satz 2 gehören dem Zulassungsausschuss für den Masterstudiengang „Energie- und [...] Dienstes und mit beratender Stimme eine Vertreterin oder ein Vertreter der Mitgliedergruppe der Studierenden an. (2) Zulassungs- und Prüfungsausschüsse können hinsichtlich ihrer personellen Besetzung identisch
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zwei Angehö- rigen der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes und zwei Studierenden oder ei- nem Studierenden. (3) Der Berufungsausschuss soll geschlechtsparitätisch besetzt sein. Mindestens [...] Angehörigen der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes und einer Studie- renden oder einem Studierenden. Der Berufungsausschuss für eine W3-Professur setzt sich im Regelfall zusammen aus fünf Hochs [...] Gespräch mit den Mitgliedern des Berufungsausschusses und 4. einem nichtöffentlichen Gespräch mit Studierenden der Fakultät. Die Vorstellungsveranstaltungen sind in geeigneter Weise hochschulöffentlich bekannt
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professoralen Mitgliedern, drei Vertretungen des wissenschaftlichen Dienstes und drei Vertretungen der Studierenden zusammen. (2) Je Fakultät wählt der zuständige Fakultätskonvent je zwei professorale Mitglieder [...] Mitglieder, je eine Vertretung des wissenschaftlichen Dienstes und je eine Vertretung der Studierenden. (3) Damit die an der Lehrerbildung beteiligten Fächer und Disziplinen angemessen repräsentiert sind, soll
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und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (Mitgliedergruppe Tech- nik und Verwaltung), 4. die Studierenden, wissenschaftlichen Hilfskräfte und Doktorandinnen und Doktoranden, die keiner der übrigen Mi [...] Ersatzmitglieder festgestellt. § 4 Wahlzeit (1) Die Wahlzeit der Mitglieder in den Gremien beträgt für Studierende ein Jahr, für alle übri- gen Mitglieder zwei Jahre. (2) Die Amtszeit der Mitglieder des Erweiterten [...] e, 2. Vorname, 3. Geschlecht, 4. gegebenenfalls die Amts- oder Dienstbezeichnung sowie 5. bei Studierenden die Matrikelnummer, die Fakultät, in der sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen, und
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Wirtschaft und Politik, 6. Service, insbesondere a) im Bereich des Studierendenservice Aufgaben der Beratung der Lehramtsstudierenden in Fragen schulischer Praktika und deren organisatorischer Unterstützung [...] Einrichtungen des Studierendenservice, wobei das ZfL die Verantwortung trägt für die Entwicklung inhaltlicher Vorgaben für die Beratungsangebote der Einrichtungen des Studierendenservice im Bereich der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230327-satzung-5-stguebergreifd-aenderg.pdf
Aufzählungspunkte angefügt: „ • Lehr- und Lernbericht: Im Lehr- und Lernbericht dokumentieren die Studierenden die Planung, Entwicklung, Durchführung, Ergebnisse und Reflexion des Unterrichts bzw. Lernsettings [...] Präsen- tation der Ergebnisse) 10 “ d) Folgender § 8 wird angefügt: „§ 8 Übergangsbestimmungen Studierende können nicht beendete Prüfungsverfahren in Modul 1 in der am 1. März 2023 gültigen Fassung dieser
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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230406-satzung-aenderg-02-beitragss-2021.pdf
Euro. (2) Der Studierendenschaftsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitragsanteil zur Studierendenschaft in Höhe von 20,00 Euro und einem Beitragsanteil für Maßnahmen, die den Studierenden die preisgünstigste [...] das Studierendenparlament vom 6. April 2023 und nach Genehmigung durch das Präsidium vom 6. April 2023 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Änderung der Beitragssatzung der Studierendenschaft Die [...] unter Vorlage einer Bescheinigung der Universität der Beitragsanteil zur Studierendenschaft erstattet. (4) Beurlaubung: Studierenden, die für das laufende Semester beurlaubt sind, wird gemäß Absatz 1 unter
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(1) Die Mitglieder des Zentralen Ethikausschusses werden durch den Senat für zwei Jahre gewählt, Studierende werden für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. (2) Scheidet ein Mitglied vor Ablauf [...] Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern sowie einer oder einem Studierenden zusammen. Mindestens eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter