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Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Evangelische Theologie mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert [...] Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Geographie mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert werden. § 3 Gegenstand und Studienziele Der Teils [...] Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Geschichte mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert werden. § 3 Gegenstand und Studienziele Der Teils
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Teilstudiengang Chemie mit einem weiteren Teilstudiengang gemäß P0 § 4 Abs. 2 und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert werden. § 3 Gegenstand und Studienziele Der Teilstudiengang Chemie [...] Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Evangelische Theologie mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert [...] Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Geographie mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Pädagogische Studien kombiniert werden. § 3 Gegenstand und Studienziele Der Teils
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13 15 0,3 20 von 87 CNW-Berechnung Universität Flensburg Master European Studies Prüfungs- und Studienordnung vom 08.06.2007 Studienplan Curricularer Aufwand je Student Teilmodul = Veranstaltung (Art und [...] nung Universität Flensburg BA Vermittlungswissenschaften - Teilstudiengang Anglistik Prüfungs- und Studienordnung vom 16.10.2009 Studienplan Curricularer Aufwand je Student Teilmodul = Veranstaltung (Art [...] CNW-Berechnung Universität Flensburg Master of Education GuH - Teilstudiengang Anglistik Prüfungs- und Studienordnung vom 16.10.2009 Studienplan Curricularer Aufwand je Student Teilmodul = Veranstaltung (Art
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2012 (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Studi- ensemester). Das letzte Semester des Masterstudiums „International Management Studies“ ist der Anfertigung der [...] von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) In den Fächern des Masterstudiums erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im [...] nung Master-Studiengang „International Management Studies“ (MA) 05. September 2012 Prüfungsordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Master-Studiengang „International Management Studies“ mit
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Der Masterstudiengang „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist konsekutiv. (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre bzw. vier Semester. (4) Der Masterstudiengang „Prävention [...] Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (2) Studienzeiten, Studie [...] n. (2) Der Masterstudiengang baut auf einer gesundheitswissenschaftlichen Grundausbildung auf, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Bachelor-Studiengangs erfolgt ist
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Education für den Teilstudiengang Berufspädagogik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Berufspädagogik mit den Teilstudiengängen − Berufliche [...] von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (2) Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen sowie Kompetenzen, die im Rahmen berufspraktischer T [...] Metalltechnik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung Metalltechnik mit den Teilstudiengängen Berufspädagogik und dem allgemein
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gemacht hat. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studien- gängen im Geltungsbereich des [...] Ende des ersten Studienjahres. Über die Art des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Umfang, Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt drei [...] (3) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Fächern werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, St
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Vollzeitstudium zu absolvieren. (2) Der Masterstudiengang „Management Studies“ ist konsekutiv. (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Fachsemester). Das letzte Semester [...] gemacht hat. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Studiengängen im Geltungsbereich des Hochsch [...] Semester des Masterstudiums „Management Studies“ ist der Anfertigung der Master Thesis sowie der Disputation gewidmet. (4) Der Studiengang „Management Studies“ ist modular aufgebaut. Module sind in sich
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Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) An anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Universität Flensburg erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen [...] konsekutiv. (4) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre (vier Fachseme- ster). Das letzte Semester des Masterstudiums „Kultur-Sprache-Medien“ ist der Anfertigung der Masterarbeit [...] istungen können auf Antrag anerkannt werden. (2) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fern- studien gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Anstelle der auswärtig
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Education für den Teilstudiengang Berufspädagogik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Berufspädagogik mit den Teilstudiengängen Berufliche [...] den Teilstudiengang Physik und ihre Didaktik. § 2 Kombination der Studienrichtungen Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Physik und ihre Didaktik mit den Teilstudiengängen Be [...] von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (2) Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen sowie Kompetenzen, die im Rahmen berufspraktischer T