fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (7) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vor- lesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederho- lungsprüfung [...] fachpraktische Prüfungen und Präsentationen, 6. als Projektarbeiten. (2) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei Wochen danach, über die für sie geltende [...] Leitern eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen sind zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung verbindlich anzukündigen. Form 7 und Umfang der jeweiligen Studien-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/einschreibordnung-2010-06-07.pdf
g nicht möglich oder nicht ausreichend ist oder 2. sie oder er, ohne beurlaubt zu sein, sich vor Beginn eines Semesters nicht ordnungsgemäß zum Weiterstudium zurückgemeldet hat oder 3. sie oder er falsche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/satzung-izrg-100215.pdf
IZRG hat die Aufgabe, die schleswig-holsteinische Landes-, Regional- und Lokalgeschichte von der beginnenden Industrialisierung bis zur Gegenwart im Kontext der dänischen Geschichte zu erforschen, darzustellen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
Eignungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer die Hoch- schulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemes- ters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § [...] Wertungsversuche, die von zwei Prüferinnen oder Prüfern begutachtet werden. Zeitnahme in ganzen Sekunden; Beginn mit Startzeichen, Ende ist der akustisch wahrnehmbare Niedersprung vom Barren. Testmaterialien Matten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (8) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung [...] können von der Anmeldung zu Lehr- veranstaltungen sowie Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen bis zum Prüfungsantritt [...] Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/aenderungssatzung-gebuehren-besondere-dienstleistungen.pdf
eine Gebühr erworben. 2. Die Gebühr für die Teilnahme an der Prüfung beträgt 140 Euro und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten. 3. Eine Ermäßigung der Gebühr ist ausgeschlossen.“ Artikel 2 Diese Satzung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
Ausschlag. (6) Versäumt die Bewerberin / der Bewerber die Disputation oder tritt sie /er nach ihrem Beginn zurück, so unterbricht die / der Vorsitzende der Prüfungskommission das Verfahren. Die Bewerberin/der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zu- rücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/po-mapg-po2008-neu.pdf
ibungen zu entnehmen (vgl. Anhang 1: Studienplan und Modulhandbuch) (3) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei Wochen danach, über die für sie geltende [...] Leitern eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen sind zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung verbindlich anzukündigen. (3) Zu Modulprüfungen müssen sich die [...] anerkannte Gründe (gemäß Abs. 2) zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht