fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/gremienwahlordnung-mai2009.pdf
Wahlbriefe werden ungeöffnet ver- packt und bis zur Vernichtung der Wahlunterlagen aufbewahrt. § 23 Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses und Öffentlichkeit (1) Das Wahlergebnis wird unter Aufsicht des [...] Namen der Schrift- führerin bzw. des Schriftführers sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer; 3. Tag, Beginn und Ende der Auszählung; 4. die Unterschriften der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Wahlausschusses
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
Prüfungen als nicht bestanden. (6) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgelegt und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung [...] oß (1) Kandidatinnen und Kandidaten können von den Modulprüfungen innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen, bei nicht semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen bis zum Prüfungsantritt [...] Kandidatinnen oder Kandidaten von ihrer Modulprüfung nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden"
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Ausschlag. (6) Versäumt die Bewerberin/der Bewerber die Disputation oder tritt sie/er nach ihrem Beginn zurück, so unterbricht die/der Vorsitzende der Prüfungskommission das Verfahren. Die Bewerberin/der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zu- rücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/gebuehrensatzung-20070531.pdf
für die Teilnahme an Sprachkursen und Sprachprüfungen Studierende ohne deutsches Abitur müssen vor Beginn des Studiums über ausreichen- de deutsche Sprachkenntnisse verfügen und diese bei der Bewerbung zum
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ksm-pruefungsordnung-100514.pdf
he Arbeiten (§ 7), 3. Präsentationen (§ 7) sowie 4. Referate (§ 7). (2) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei Wochen danach, über die für sie geltende [...] Leitern eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen sind zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung verbindlich und nachprüfbar anzukündigen. Form und Umfang der [...] gelegen- heiten festgelegten Form anmelden. Die Meldefrist endet bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
Kandidatin oder ein Kandidat von ihrer oder seiner Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht [...] ist von der Praktikumseinrichtung eine schriftli- che Bestätigung auszustellen. (2) Bereits vor Beginn des Studiums abgeleistete Praktika können in besonderen Ausnahmen- fällen anerkannt werden. (3) Eine
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-musik-ep-20080213.pdf
Faches Musik wird auf Antrag zugelassen, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters voraussichtlich erwirbt und die erforderlichen Unterlagen nach § 5