fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/berufungssatzung-2012-03-15.pdf
Angehörigen oder einem Angehörigen der Mitglieder- gruppe des wissenschaftlichen Dienstes und einer Studierenden oder einem Studieren- den. Die Professorinnen und Professoren müssen über die absolute Mehrheit
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-sport.pdf
Teilstudienganges Sport, einer hauptamtlichen Lehrkraft des Teilstudienganges Sport sowie einer/einem Studierenden im Teilstudiengang Sport. Für jedes Mitglied wird jeweils aus dem gleichen Personen- kreis ein
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Vorsitz führt, 2. einer fachlich zuständigen hauptamtlichen Lehrkraft und 3. einer oder einem Studierenden im Fach Kunst. Für jedes Mitglied wird jeweils aus dem gleichen Personenkreis ein stellvertretendes [...] für mehrere Teilprüfungen be- stellt werden. Darüber hinaus ist die Teilnahme von bis zu zwei Studierenden des Faches Kunst ohne Stimmrecht möglich, soweit die Bewerberin oder der Bewerber nicht widerspricht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/eignungspruefung-musik.pdf
oder der den Vorsitz führt, einer hauptamtlichen Lehrkraft des Faches Musik und einer oder einem Studierenden des Faches Musik. Für jedes Mitglied wird jeweils aus dem glei- chen Personenkreis ein stellv [...] nach § 6 Abs. 1 zwei Prüfe- rinnen oder Prüfer. Darüber hinaus ist die Teilnahme von bis zu zwei Studierenden des Faches Musik ohne Stimmrecht möglich, soweit die Bewerberin oder der Bewer- ber nicht widerspricht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/aenderung-beitragsordnung-studierendenschaft.pdf
Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Universität Flensburg erlassen: Artikel 1 Die Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Universität Flensburg vom 28. Juni 2002 [...] der Studierenden gemäß § 74 HSG beträgt ab dem Wintersemester 2013/14 für jedes Mitglied pro Semester € 47,00. (2) Der Beitrag zum Semester setzt sich zusammen aus dem Beitrag zur Studierendenschaft in [...] Satzung zur Änderung der Beitragsordnung (Satzung) der Studierendenschaft der Universität Flensburg vom 18. Februar 2013 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2013, S. 27 Tag der Bekanntmachung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/sportmotorische-eignungspruefung-20111223.pdf
Professor des Faches Sport, einer hauptamtlichen Lehrkraft des Faches Sport sowie einer/einem Studierenden im Fach Sport. Für jedes Mitglied wird jeweils aus dem gleichen Personenkreis ein stellvertretendes [...] gelung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmalig für Studierende, die sich zum Wintersemester 2012/2013 einschreiben. Flensburg, den 22. September 2011 Die Präsidentin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/studienqualifikationssatzung.pdf
Sprachkenntnisse sind bis zum Ende des zweiten Studiensemes- ters nachzuweisen. Eingeschriebene Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen, werden mit Ablauf des zweiten Studiensemesters gemäß § 42 [...] Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2011/ 2012 eingeschrieben werden. Die Zustimmung des Universitätrats gemäß
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/zugangs-zulassungssatzung.pdf
r) oder bis zum 31.03. (für das Sommersemester) widerrufen werden. Der Widerruf ist dem Studierendensekretariat schriftlich anzuzeigen. Bereits übersandte Studienunterlagen sind dem Antrag auf Widerruf
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selbständigen Auseinandersetzung der Studierenden mit dem in Vorlesungen oder im Selbststudium behandelten Inhalten. Durch die Mitarbeit der einzelnen Studierenden wird deren Fähigkeit entwickelt, gewonnenes [...] Projekte (P) geben fortgeschrittenen Studierenden der Geographie Gelegenheit, eine Gemeinschaftsarbeit anzufertigen. 8.) Kolloquien (K) geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, spezielle Themenkomplexe [...] Bevölkerungsentwicklung, Migration und Ressourcenkonflikte exemplarisch vermittelt und bearbeitet. Die Studierenden erwerben bei der Auseinandersetzung mit diesen Themen Kenntnisse der fachlichen Systematik und
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durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen Mitglieder zwei Jahre. § 8 Wahlrechtsgrundsätze für die Wahl der Mitglieder